Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass die von
der EU-Kommission vorgesehene Wahl der Mittel äußerst zweifelhaft ist, denn
hierdurch wären massenweise zum Teil sehr sensible Informationen sämtlicher
Nutzender, die E-Mails oder andere Nachrichten in Online-Diensten austauschen, unterschiedslos und verdachtsunabhängig von einer Überwachung betroffen.
Die Verpflichtung soll auch dann gelten, wenn die Dienste eine Ende-zu-Ende
verschlüsselte Kommunikation anbieten. De facto bedeutet dies eine Abkehr von der
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die sich in den letzten Jahren als notwendige Vorbedingung privater Kommunikation weitgehend etabliert hat, so die Datenschützer.
Damit die Maßnahmen gemäß dem Verordnungsentwurf umgesetzt werden können,
müsste nämlich die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgebrochen werden. Daraus
folgt, dass Technologien wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht mehr
zuverlässig zur Verfügung stehen werden, sondern nur noch unter dem Vorbehalt,
dass der anbietende Dienst die Verschlüsselung umgehen kann. Das läuft dem Ziel der Verschlüsselung zuwider.
Die vorgesehene anlasslose Massenüberwachung greift fundamental in die Grund-
rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Vertraulichkeit der
Kommunikation und zum Schutz personenbezogener Daten ein.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union
warnt die Datenschutzkonferenz davor, den Wesensgehalt dieser Grundrechte
anzutasten, und appelliert an den EU- Gesetzgeber, bei der Regulierung von
Maßnahmen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität die Grenzen der
Rechtsstaatlichkeit einzuhalten und insbesondere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.
So fordern die Länder bei der massiven Überwachung
auch privater verschlüsselter Nachrichten im Rahmen einer EU-Verordnung viele
Korrekturen. Dabei soll immerhin das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung aufgelöst werden, um eine anlasslose Massenüberwachung im digitalen Raum zu schaffen.
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EU-Chatkontrolle: Bundesrat ist gegen EU-Chatkontrolle --Anlasslose Überwachung -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com
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Eingriffe in diese Rechte müssen deshalb nicht nur geeignet, sondern auch
erforderlich, angemessen und damit verhältnismäßig sein.
Daher wird der neue Verordnungsvorschlag der EU-Kommission kritisiert. Dazu
heisst es: ".. aufgrund des breiten Technologieeinsatzes zum Aufspüren
von sexuellem Missbrauch von Kindern zu Eingriffen in die genannten Freiheiten
führen. Unabdingbar ist in solchen Fällen, dass besonders geschützte,
zulässige private digitale Kommunikation weiterhin ausreichend geschützt wird".
Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass aus den Grundrechten auch der Informanten- und Quellenschutz (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007, BVerfGE
117, 244, 259) folgt. Diese sind im deutschen Recht im Prozessrecht fest ver-
ankert. Die bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte und Beweisverwertungs-
verbote (§§ 53, 97 StPO, § 383 ZPO und § 102 AO) dürfen nicht durch die vor-
geschlagene Verordnung ausgehöhlt werden. Dies gilt unter anderem für den
Bereich des investigativen Journalismus, so die weitere Kritik der Bundesländer.
Der Bundesrat betont ferner in diesem Zusammenhang erneut, dass die Regelungskompetenz zur Medienregulierung nach den europäischen Verträgen bei den
Mitgliedstaaten liegt. Aufgrund des Föderalismus in der Bundesrepublik
Deutschland sind dort die Länder zuständig. Dies gilt auch für den Jugendmedienschutz.
Die Organe der EU haben den Pluralismus der Medien und die Vielfalt der
verschiedenen nationalen Medienlandschaften in Europa sowie die
zugrundeliegende Regulierung, insbesondere zur Ausgestaltung medialer Freiheit
und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Medien, bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu achten.
Statistik Überwachung: Telefonüberwachung und Hacken von IT Geräten im Jahr 2021 haben zugenommen
Eine neue Statistik der Telekommunikationsüberwachung für das
Jahr 2021 nach den Maßnahmen nach § 100a StPO zeigt eine Steigerung der
Überwachung auf. Dabei haben Strafverfolger auch Staatstrojaner im Jahr 2021
häufiger eingesetzt, obwohl der Verdacht der Verfassungswidrigkeit beim
Belauschen durch den unverhältnissmässigen Einsatz besteht. Dabei haben die
Gerichte im Jahr 2021 55-mal das Hacken von IT-Geräten erlaubt. Ein Jahr zuvor waren es 48 gerichtliche Anordnungen. Die meisten Maßnahmen führte NRW durch.
Der bekannteste Fall beim Belauschen von Journalisten, war der Einsatz bei
der Letzten Generation,
wo ein Telefon für Journalisten abgehört wurde. Dabei hatte der Richter die Grundrechte der Betroffenen ignoriert,
und noch nicht mal den Anstand besessen, auf die
Pressefreiheit bei der Anordnung seiner Massnahmen
hinzuweisen.
Die
neuerliche Überwachungsstatistik
aus dem Jahr 2021 ist jetzt nun auch online verfügbar. Dabei gab es insgesamt
13.977 Verfahren. Das Land Bayern liegt dabei mit 3.243 Verfahren an der
Spitze. In Schleswig Holstein gab es 776 Überwachungsanordnungen und keine
heimliche Online-Überwachung durch den Einsatz eines Staatstrojaners. Am wenigsten Belauscht wird in der Hansestadt Bremen mit 113 Verfahren.
Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den
Paragrafen 100a und 100b Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt
für Justiz (BfJ) am Dienstag veröffentlicht hatte.
Heimliche Online-Durchsuchungen
Bei der Übersicht zu Paragraf 100b StPO, in denen Richter heimliche
Online-Durchsuchungen (Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)))
anordneten, liegt bei 35 Anordnungen. Dabei wird die Kommunikation direkt auf
einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung
abgegriffen. Dabei kommen die sogenannten Staatstrojaner zum Einsatz, welche durch Sicherheitslücken in einem IT-System eingeschleust werden.
Tatsächlich durchgeführt wurden dann 23 Fälle. Dabei dürfen die Fahnder etwa
auch Festplatten inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation
mitschneiden.
Fünf Fälle sind dabei der Generalbundesanwalts zuzuordnen, der Rest verteilt
sich auf die Länder Hamburg, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fünf Fällen
ging es hier um die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer
Vereinigungen, dreimal um Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
BigBrotherAwards 2023: Bundesfinanzministerium zwingt Plattformbetreiber zum Spionieren --Zoom und Microsoft auch dabei
Auch in diesem Jahr wurde der BigBrotherAwards an die
verschiedenen Institutionen verteilt. Dabei lag das Bundesfinanzministerium
ganz oben. So spioniert nun das Bundesfinanzministerium durch das
Steuertransparenzgesetz private Verkäufe auf ebay und Co. aus. Dieses Gesetz
zwingt Plattformanbieter zur umfassenden Vorratsdatenspeicherung über private
"Online-Flohmarktverkäufe". Auch die Video-Software Zoom und Microsoft sind wieder gierige Preisträger in diesem Jahr.
So müssen nun Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox und viele andere
Online-Plattformen ihre Nutzer heimlich überwachen. Denn seit diesem Jahr
regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen
auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen. So hatte sogar das
Bundesfinanzministerium (BMF) ein
Schreiben mit Erklärungen dazu veröffentlicht.
Diese Forderungen erhebt das Bundesfinanzministerium beim Ausspionieren von privaten Verkäufen:
• die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen. Hierunter fallen zum Beispiel Vermietung einer Ferienwohnung über AirBnB oder vergleichbare Anbieter.
• die Erbringung persönlicher Dienstleistungen wie zum Beispiel Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw
• der Verkauf von Waren. Darunter zählen gebrauchte Kinderkleidung, Bücher und selbst hergestellte Waren
• die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln. Hierunter fallen dann Autos oder Wohnmobils im privaten Bereich.
Auch gab es weitere BigBrotherAwards 2023. So bekam die Firma finleap connect
GmbH, für ihren Kontowechselservice, seinen Award. Seit zwei Jahren schickt
das Fintech-Unternehmen immer wieder Irrläufer-Briefe mit persönlichen Daten
von Bankkunden wahllos an Firmen, die gar keine Geschäftsbeziehung mit diesen
Personen haben.
Das Videokonferenzsystem Zoom, das Wirtschaftspionage und Geheimdiensten aus
den USA und China (wo es seine Entwicklungsabteilung hat) Tür und Tor
öffnet. Der BigBrotherAward richtet sich aber auch an alle Firmen und
Organisationen, die Zoom wider besseres Wissen nutzen.
Die Firma Microsoft, die zum zweiten Mal für ihr Lebenswerk ausgezeichnet
wurde. Microsoft nutzt seine Marktmacht aus, um Menschen in die Cloud zu
drängen und damit in Echtzeit überwachbar zu machen.
Die Deutsche Post DHL Group, für ausgeübten Digitalzwang. Bei den neuen
DHL-Packstationen brauchen Menschen zwingend ein Smartphone, um Pakete
abzuholen. Die dafür notwendige "Post & DHL App" überträgt dabei laut den Datenschützern rechtswidrig Daten ohne Einwilligung.
Chatkontrolle Peinlich: EU-Kommission kritisiert Studie ohne sie gelesen zu haben
Auch der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments hält die
geplante Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dabei gab es
nun einen bemerkenswerten Vorfall im EU Parlament, wie der Verein
digitalcourage darauf hinweist. So hat ein Vertreter der EU-Kommission die
Wissenschaftliche Studie kritisiert, ohne diese jemals gelesen zu
haben. Dieses passierte öffentlich im EU-Parlament vor laufenden Kameras.
Dabei gibt es vom Verein den weiteren Vorwurf: "vor laufenden Kameras eine
Studie inhaltlich zu kritisieren, nachdem ich gerade gesagt habe, dass ich sie
gar nicht gelesen habe".
So wollte man im Europäischen Parlament der hauseigenen
Folgenabschätzung der EU-Kommission zu dem Überwachungspaket nicht ganz
trauen und gab eine eigene Studie im Auftrag. Und diese kommt zu einem vernichtenden Urteil.
So stellen die Sachverständigen dem Vorschlag der EU-Kommission ein vernichtendes Zeugnis aus.
Dabei ist die Chatkontrolle unverhältnismäßig und nicht zielführend.
Auch im internen Kontrollgremium der EU-Kommission, das alle
Gesetzesvorschläge prüfen soll, wurde die Folgenabschätzung im ersten Anlauf
komplett abgelehnt und erst im zweiten Anlauf und nur mit deutlicher Kritik an den Kommissionsplänen durchgesetzt.
Auch gibt es Kritik, dass die eigene Folgenabschätzung der EU-Kommission
einfach die Auswirkungen die Chatkontrolle auf IT-Sicherheit und Grundrechte
ausklammert. Auch die Fragen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit wurden von der Kommission nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch wurden laut der Studie neue Sicherheitslücken geschaffen. Diese könnten
dann von autoritären Regimen und auch von Kriminellen ausgenutzt werden. "Da
die geplante Überwachungsinfrastruktur nur als undurchsichtige closed-source
Technologie realisiert werden könnte, wäre eine demokratische und qualitative
Kontrolle nicht möglich. Eine Realisierung als Open-Source-Software sei
aufgrund der Zielstellung der Anwendung nicht machbar.", so die weitere Kritik vom Verein.
Zuletzt hatten schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und die
Politik immer wieder erklärt, dass die Chatkontrolle ein unverhältnismäßiges
Überwachungspaket ist und entgegen ihrem erklärten Ziel Kinder nicht schützt.
Auch Wissenschaftliche Dienst hält Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig
Dabei forderte die EU-Kommission im Kampf gegen sexuellen
Kindesmissbrauch die Diensteanbieter auf, die private Kommunikation ihrer Nutzer nach auffälligen Mustern mit technischen Hilfsmitteln und möglicherweise über das Aushebeln von Verschlüsselung zu durchsuchen. So sei die geplante Verordnung der EU-Kommission unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.
So liegt der Netzpolitik das Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in einem Gutachten vor. Dieses Gutachten ist im
Volltext veröffentlicht.
Die Analyse hatte die Bundestagsabgeordnete Anke
Domscheit-Berg beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegeben. So bezweifeln
die Gutachter des deutschen Parlaments, ob der EU-Vorschlag "überhaupt einen
Mehrwert darstellt", und bemerken, dass "allein schon das Vorliegen einer
anlasslosen Massenüberwachung für die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs" spricht, so die Analyse von Netzpolitik.
Der Entwurf werfe "in mehrfacher Hinsicht Bedenken auf", schreiben die
Wissenschaftlichen Dienste: "Er sieht eine dauerhafte und flächendeckende
Analyse und Kontrolle privater Kommunikation vor."
Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken
So stellten die Bundesländer in ihrer im September 2022 beschlossenen Stellungnahme
fest, dass wenn die Provider die Weisungen von der EU-Kommission befolgen
würden, die gesamte internetbasierte Kommunikation überwacht wird und man dabei gegebenenfalls auch Kenntnisse von Inhalten erhält, die
dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind.
Dabei gibt es auch schützenswerte Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie
Anwälten, Ärzten, Journalisten und Parlamentariern. Diese Berufsgruppen würden
dann einfach belauscht werden.
Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei den Details der
Ausgestaltung der Verordnung dafür einzusetzen, dass deren Eingriffe und
Nutzen insbesondere für junge Menschen "bestmöglich austariert werden". Die Exekutive soll sicherstellen, dass "zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch effektive und zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden und zugleich das Recht auf Vertraulichkeit der privaten Kommunikation auch zukünftig im höchsten Maße beibehalten wird".
Auch hatte der Europa- und der Rechtsausschuss der Länderkammer den
Ministerpräsidenten empfohlen, erhebliche Zweifel an der
Vereinbarkeit des Vorschlags mit höherrangigem Unionsrecht
anzumelden. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater
Kommunikation und Identifizierungspflichten begegneten stehen den
erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit entgegen.
Bislang ist aber die Kritik in den anderen Mitgliedsstaaten an dem Vorhaben
noch vergleichsweise verhalten. Freie Meinungsäußerung sowie Kommunikations-
und Medienfreiheiten werden vom Bundesrat als höchste gesellschaftliche Güter und
verfassungsrechtlich geschützt bezeichnet. Auch muss der Informanten- und
Quellenschutz von investigativen Journalisten ebenfalls gewahrt werden. Letztlich liege die Regelungskompetenz hier
auch bei den Mitgliedsstaaten, so der Bundesrat weiter.
EU-Weite Chat-Kontrolle: 10 Prozent Fehlerrate --Legale Nachrichten gelangen in fremde Hände
Zuletzt sind interne Dokumente aufgetaucht, worin man sogar von einer hohen
Fehlerrate bei der Analyse der Daten ausgeht. So geraten unschuldige Personen
bei den Chat-Nachrichten mit ihren privaten Fotos und Nachrichten in die
Fahndung. Dabei werden dann völlig legale Nachrichten und Fotos millionenfach
zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen, so die Kritik. Zuletzt
wurde auch bekannt, dass die EU eine E-Mail und Chatkontrolle installieren will,
und damit anlasslos alles protokollieren will, was auch im privaten Raum digital kommuniziert wird. Dem neuen Digitalminister Dr. Volker Wissing gehen die Pläne zu weit. Nachdem der Kinderschutzbund hier schon Kritik an die fehlende Verhältnissmässigkeit geäussert hatte, knickt auch die Innenministerin Faeser durch die Arbeit vom Verein "digitalcourage" ein.
So weisst der Verein "digitalcourage" darauf hin, dass "die Kommission mit
einer Falsch-Positiv-Rate von 10 Prozent" rechnet. Dieses wird einfach in Kauf
genommen. Das würden auch wieder bedeuten, dass legale Nachrichten und Fotos
millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen. Auch geht
man von der Infrastruktur aus, die Daten "auf unseren Smartphones unsere
Nachrichten und Fotos analysieren und an eine Behörde weiterschicken kann".
Daher stellt der Verein sich auch die Frage, was Regierungen damit
noch anstellen könnten. "zum Beispiel auf beliebige unerwünschte Inhalte
scannen, um politische Gegner ausfindig zu machen". Im Gegenzug versucht die EU-Kommission
den Sachverhalt abzuschwächen: "Missbrauch von Technologie zöge Strafen nach sich.".
Wenig glaubhafte Strafandrohungen beim Datenmissbrauch
Wie verläßlich solche Aussagen sind, zeigt der gerade
aktuelle Zensus 2022,
wo Benutzerdaten in den USA transportiert worden sind, und in den ersten
Datenschutzerklärungen von der Behörde hat es dazu keine Informationen
gegeben. Ein weiterer
Zensus 2022 Datenschutz Skandal
ist dann, dass man dann einfach weiter Daten der deutschen Bürger in den USA lieferte.
In der ersten Version der Datenschutzerklärung vom Zensus 2022 wurde dieser
Zugriff von Cloudflare in der Datenschutzerklärung zunächst nicht transparent
gemacht. Auch hier prüft der Datenschutzbeauftragte derzeit, ob hier gegen
geltendes Recht verstoßen wurde.
EU-weite Massenüberwachung: EU-Kommission will weiterhin die Chatkontrolle -Informatiker und IT-Verbände warnen
Die EU-Kommission plant nun eine anlasslose Massenüberwachung seines
gleichen. Daher warnten schon
Informatiker und IT-Verbände
bei den ersten Plänen. Dabei sollen Hostprovider und Anbieter von
Messengerdiensten zur umfassenden Durchleuchtung von Internetkommunikation
verpflichten werden.
Die Innenkommissarin Ylva Johansson verteidigt
bei der Vorstellung ihre Pläne
am 11. Mai 2022 in Brüssel. "Der heutige Vorschlag legt klare
Verpflichtungen für Unternehmen fest, den Missbrauch von Kindern aufzudecken
und zu melden, mit starken Sicherheitsvorkehrungen, die die Privatsphäre
aller, einschließlich der Kinder, gewährleisten".
Den kompletten 135-seitigen Entwurf
gibt es mittlerweile auch
online bei Netzpolitik, welchen der Redaktion vorliegt.
Hier sollen die Anbieter, wie Provider, verpflichtet werden, entsprechende
Massnahmen zu betreiben, welche die Verbreitung von bekanntem oder neuem
Material mit Kindesmissbrauch aufdecken sollen. Dabei werden keine Vorgaben
gemacht und damit bleibt den Anbietern und Betreiben von Internet- und Chat-Diensten die eingesetzten Techniken und
Massnahmen überlassen. Daher dürfte es hier allein schon spannend werden,
inwiefern Rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden. Auch hier gilt das
Grundprinzip der "Vertraulichkeit bei der Kommunikation".
Dabei werden neue Vorschriften zur Überwachung erlassen:
• Pflicht zur Bewertung und Minderung von Risiken:
Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten müssen eine Risikobewertung
anstellen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von Material über
sexuellen Kindesmissbrauch oder für die Kontaktanbahnung ("Grooming")
missbraucht werden könnten. Die Anbieter müssen auch Maßnahmen zur
Risikominderung vorsehen.
• Gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen:
Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die
Überprüfung der Risikobewertung zuständig sind. Stellen diese Behörden fest,
dass ein erhebliches Risiko bleibt, können sie bei einem Gericht oder einer
unabhängigen nationalen Behörde eine Anordnung beantragen, mit der verfügt
wird, dass bekanntes oder neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder
Kontaktanbahnungen aufgespürt werden müssen. Diese Anordnungen sind zeitlich
befristet und dienen dazu, eine bestimmte Art von Inhalt in einem bestimmten
Dienst aufzudecken.
• Starke Schutzmechanismen bei der Aufdeckung:
Unternehmen, die eine Anordnung zur Aufdeckung von Inhalten erhalten haben,
dürfen hierfür ausschließlich Indikatoren für sexuellen Kindesmissbrauch
nutzen, die vom EU-Zentrum überprüft und bereitgestellt wurden. Die
Erkennungstechnologien dürfen nur für die Aufdeckung von sexuellem
Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Die Anbieter müssen Technologien
einsetzen, die nach dem Stand der Technik in der Branche am wenigsten in
die Privatsphäre eingreifen und dafür sorgen, dass die Fehlerquote falsch
positiver Ergebnisse so gering wie möglich ist.
• Klare Meldepflichten:
Anbieter, die Online-Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgespürt
haben, müssen diese an das EU-Zentrum melden.
• Wirksame Entfernung:
Wird Material über sexuellen Kindesmissbrauch nicht umgehend entfernt, können
die nationalen Behörden eine Entfernungsanordnung
erlassen. Internetanbieter werden außerdem verpflichtet, den Zugang zu
Bildern und Videos zu sperren, wenn diese nicht entfernt werden können,
beispielsweise weil sie außerhalb der EU in kooperationsunwilligen Ländern
gehostet werden.
• Besserer Schutz vor "Grooming":
Nach dem Vorschlag müssen App-Stores sicherstellen, dass Kinder keine Apps herunterladen
können, die eine erhöhte Gefahr bergen, dass Täter darüber Kontakt zu den
Kindern suchen.
• Solide Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe:
Anordnungen zur Aufdeckung von Inhalten werden von Gerichten oder unabhängigen
nationalen Behörden erlassen. Um die Gefahr der Falscherkennung und
Falschmeldung so gering wie möglich zu halten, werden Meldungen von
mutmaßlichem sexuellem Kindesmissbrauch vom EU-Zentrum überprüft, bevor sie an
die Strafverfolgungsbehörden und an Europol weitergeleitet werden. Sowohl
Anbieter als auch Nutzer haben das Recht, jede sie betreffende Maßnahme vor
Gericht anzufechten.
Der Entwurf wird von der EU-Kommissarin Johansson mit der starken Zunahme von
Missbrauchsmaterial in den vergangenen Jahren begründet. So seien allein im vergangenen
Jahr 85 Millionen Fotos und Videos mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs
von Kindern ("child sexual abuse material"/CSAM) entdeckt worden.
Eigene EU-Juristen sind skeptisch --Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören
Sogar die eigenen
Hausjuristen sehen das Vorhaben sehr kritisch und sehen hier
"erhebliche Mängel" und fehlende "Effizienz und Verhältnismäßigkeit" in dem Projekt.
Dort steht "Eine neu veröffentlichte Stellungnahme eines
Prüfungsausschusses der Europäischen Kommission über den bevorstehenden
Vorschlag ihrer eigenen Kollegen für eine 'Gesetzgebung zur wirksamen
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern' zeigt starke Besorgnis über
den Legislativvorschlag. Die Stellungnahme, die gestern (22. März) vom
französischen Medienunternehmen Contexte veröffentlicht wurde und auf den
15. Februar 2022 datiert ist, bestätigt die Befürchtungen, die EDRi und 39
andere zivilgesellschaftliche Gruppen kürzlich über den Vorschlag geäußert
haben, der die Integrität privater Online-Kommunikation in der gesamten EU
zerstören könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für die Welt.".
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