Stiftung Warentest warnt vor gebrandeten Handys• 7.09.04 Wer ein gebrandetes Handy benutzt, kann schnell in die
Kostenfalle tappen. Solche Geräte kennzeichnen die Mobilfunkbetreiber
mit ihrem Label, weil eine prominent platzierte Taste speziell
konfiguriert ist.
Einmal drücken und schon ist der Kunde im kostenpflichtigen
Internetportal des Anbieters. Viele drücken unabsichtlich den Knopf. Die
Folge ist, dass sich beachtliche Beträge auf der Rechnung aufsummieren.
Da finden sich jeden Monat mal 20 Cent, aber auch schon mal 10 Euro, die
mit "Internetverbindung", "WAP-Zugang" oder "GPRS-Verbindung"
ausgewiesen sind. Doch die überraschten Kunden sind sich sicher, dass
sie zwar telefoniert haben, aber nie mit ihrem Handy im Internet
unterwegs waren. Denken sie zumindest. Wer darauf achtet, bekommt
irgendwann heraus, dass er des öfteren versehentlich auf seine
Internetportal-Taste gedrückt hat. Solche speziell präparierten Tasten
haben T-Mobile, Vodafone, E-Plus oder O2 auf ihren gebrandeten
Handys.
Dass Kunden einige Euro für Internetverbindungen auf ihrer Rechnung
haben, obwohl sie nie surfen wollten, ist kein Einzelfall. Die
Mobilfunkbetreiber bieten immer häufiger gebrandete Handys an. Zum einen
können sie dadurch werbewirksam ihr Label aufs Handy setzen. Zum anderen
verdienen die Betreiber mit dem Internetportal, weil die Kunden
gezwungen sind, genau diesen Internetzugang zu nutzen. Und wie das
Beispiel zeigt, gehen viele Handybesitzer ins Internet, ohne dass sie
das bemerken. Vermeiden lässt sich dies nur, indem Kunden diese Taste
anders belegen. Und zwar so, dass bei einem versehentlichen Drücken
keine Verbindung aufgebaut wird und somit keine Kosten entstehen.
Stiftung Warentest online zeigt in Internet unter www.warentest.de wie
die Änderung der Tastaturbelegung exemplarisch für Vodafone Motorola
V600, Vodafone Motorola V300, T-Mobile Sharp GX10 und T-Mobile
Sony-Ericson T610 funktionert. Die Methode, die Taste zu "debranden",
ist bei anderen Handys ähnlich. Wer Probleme hat, diese Schritte an
seinem Handy erfolgreich nachzuvollziehen, sollte sich an seinen
Mobilfunkbetreiber wenden.
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