T-Online-Vorstand pokert mit Gerichtsurteil, droht Knast?
• 20.03.2000 Wie aus den vielen Print- und Fernsehmedien zu entnehmen war, geht T-Online am 17.April an die Börse. Laut T-Online, werden Kunden beim Börsengang bevorzugt, welche an einer Umfrageaktion im Internet unter
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Gegen diese Bevorzugung hat die Zentral für unlauteren Wettbewerb mit Sitz in Frankfurt am Main geklagt, und in einem Eilverfahren am Hamburger Landgericht am Donnerstag Abend recht bekommen. Aber diese Aktion wurde von T-Online bisher nicht eingestellt. Bei einer Zuwiderhandlung stellte der Richter ein Ordnungsgeld oder eine sechsmonatige Haft für den verantwortlichen Vorstand in Aussicht. Dazu ist auf den Internet-Seiten von T-Online http://aktie.t-online.de/reg/frage/index.htm bisher folgendes zu entnehmen:
"Bisher ist der Beschluss nicht offiziell zugestellt worden. Die Deutsche Telekom und T-Online werden den Beschluss eingehend prüfen und danach über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Bis dahin wird der Fragebogen weiterhin im Netz verfügbar sein."
Wir werden Sie in diesem heiklen Verfahren natürlich bei Neuigkeiten weiter auf dem Laufenden halten.
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