Talkline siegt im Streit um Mehrwertdienste Inkasso
• 18.01.00 Eine Entscheidung des Landgerichts Köln machte den Weg frei für eine neue, innovative E-Commerce-Anwendung: In der Rufnummern-Gasse 0190-0 ist nunmehr sogenanntes Pay-by-call oder Micro-Payment über die Telefonrechnung möglich. Die Deutsche Telekom AG hatte trotz eines
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Vor allem das einfache Bezahlen kleiner Beträge, sogenanntes 'Micro-Payment', insbesondere für Internet-Dienste oder bei Home-Shopping übers Telefon ist nun einfach und sicher möglich. Ob Bücher, CD's, Konzert-Tickets, Download von Software - der jeweilige Betrag wird einfach und bequem über die Telefonrechnung des Anrufers eingezogen.
Einige konkrete Projekte, z.B. mit einer großen Konzertticket-Agentur, befinden sich bereits in der Realisierungsphase.
Das vom Landgericht Köln auf Antrag der Talkline GmbH ergangene Urteil verpflichtet die Deutsche Telekom AG nun, die über die 0190-0er Gasse in Anspruch genommenen E-Commerce-Dienstleistung auf den Endkunden-Rechnungen auszuweisen und den entsprechenden Betrag zu inkassieren.
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