Telekom geht gegen VATM vor
• 5.04.2001 Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versucht die Deutsche Telekom AG den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unter Druck zu setzen. Dieser hatte auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn hingewiesen, das der Deutsche Telekom AG untersagt hatte, Kunden
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Als erstes, fordert die Telekom, hätte der Verband Journalisten und Leserschaft darauf hinweisen müssen, dass es sich bei einer einstweiligen Verfügung um eine vorläufige Regelung handele, gegen die die Deutsche Telekom AG noch Rechtsmittel hätte einlegen können. Vielleicht wären derartige Rechtsausführungen über die weiteren juristischen Möglichkeiten der Deutschen Telekom AG, sich gegen eine ihr missliebige Entscheidung eines deutschen Gerichtes zur Wehr zu setzen, in einer Pressemitteilung für fachlich interessierte Leser interessant gewesen. Der VATM hält es aber nicht für seine Aufgabe, die Deutsche Telekom AG auf mögliche Rechtsmittel hinzuweisen.
Mit einem Ordnungsgeld in Höhe von einer halben Million Mark will die Deutsche Telekom AG dem Verband untersagen lassen, zu behaupten, mehrere türkische Mitbürger hätten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif "Aktiv plus" beworben worden zu sein. Daraufhin wären sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern ohne jede schriftliche Einwilligung wieder auf die Telekom umgeschaltet worden.
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