Telekom scheitert mit Klage wegen Durchleitung von Call-by-Call Gesprächen
• 30.10.08 Das beliebte Call-by-Call wurde von der dt. Telekom in Frage gestellt und hat sich daher an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt. Dieses hat aber nur die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur bzgl. der Durchleitungspflicht von Call-by-Call Gesprächen bestätigt.
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Die Deutsche Telekom, die zusammen mit zwei Tochterunternehmen Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits ist, wehrte sich gegen diese Regulierungsverfügung. Jedenfalls wollte sie sogenannte Systemlösungen, die sie mit einzelnen Kunden individuell aushandelt, von der Regulierung ausgenommen wissen. Schon das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage im Wesentlichen ab. Auch die Revision des klagenden Unternehmens blieb weitgehend ohne Erfolg.
BVerwG 6 C 38.07 - Urteil vom 29. Oktober 2008
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