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Urheberabgaben auf Smartphones und Tablets verteuern Geräte

• 03.12.15 Die deutschen Smartphone und Tablet-PC Besitzer müssen auf ihre Geräte nun auch eine Urheberabgabe zahlen. Immerhin beträgt diese zwischen 6,25 Euro und 8,75 Euro, wodurch dann auch die Smartphones und Tablet PCs teurer werden. Die Beträge gelten aber auch schon rückwirkend zum Jahr 2008. Warum es diese Abgabe gibt, zeigen wir Ihnen nun auf.

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Branche einigt sich auf Urheberabgaben

Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet Computer geeinigt. Somit zahlen Hersteller und Importeure 6,25 Euro pro Smartphone und nun auch Handy und und 8,75 Euro pro Tablet PC. Wenn man Bitkom-Mitglied ist, gelten dann allerdings auch wieder reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets.

Der Branchenverband Bitkom erklärt, dass die Verträge erst nach zähen Verhandlungen mit den Rechteverwertern in Deutschland zustande gekommen ist. Warum der Branchenverband aber nicht der Weg der deutschen Gerichtsbarkeit gegangen ist, läßt sich nicht erklären. Immerhin werden hier nun Millionensumme fällig, die den deutschen Verbraucher belasten.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. Wie man sieht, sollte der Verbraucher noch mehr belastet werden. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach den Schätzungen erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab dem Jahr 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.

Fazit

In den Zeiten, wo Spotify und Co das Musikgeschehen diktieren, Filme über Amazon und Co geschaut werden, sind diese Urheberabgaben schon nicht mehr Zeitgemäß. Hier wird dann leider der Verbraucher, der schon entsprechende Abos für Musik und Filme noch mal bestraft. Und die Zeiten, wo man mal eben Platten, CDs und Kassetten tauschte, sind auch schon längst vorbei. Immerhin war dieses mal die Begründung für die Urheberabgaben der Verwertungsgesellschaften. Die neue digitalen Medien sind auch Streaming Dienste, wo die Musik und Filme gar nicht mehr auf den Speichergeräten der Endnutzer verbleiben.

Wie man sieht, betreiben die Verwertungsgesellschaften einen Schritt rückwärts und versuchen dann die Verbraucher mit den neuen Abgaben doppelt zu belasten. Daher sollte nun wirklich kein Verbraucher mehr ein schlechtes Gewissen haben, wenn die Künstler über geringe Gebühren klagen, weil Musik-Streaming Dienste die Abgaben diktieren. Leider sind es aber die schwächsten, wie die Künstler, die hier nun dem Kommerz ausgeliefert sind. Immerhin kann der Verbraucher seine Euro nur einmal ausgeben. Alternative Projekte für Künstler und Verbraucher sind daher dringend nötig, damit der Kommerz-Wahn aufhört.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben sollen die geschützte Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Jeder weiß aber, dass es eher teure Abmahnungen durch Anwälte gibt, wenn man seine Musik in Tauschbörsen teilt, oder hatte schon mal ein Gericht hier die urheberrechtlichen Abgaben der Verbraucher berücksichtigt?


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