Verbraucherschützer: EU-Kommission soll Fehlentwicklungen bei Störerhaftung stoppen
• 06.07.15 Die Verbraucherschützer sehen in dem neuen WLAN Gesetz eine Verletzung von europäischen Rechten bei den deutschen Verbrauchern. Daher fordert mitunter der Verein Digitale Gesellschaft e. V. eine Korrektur durch die EU-Kommission. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband und Förderverein Freie Netzwerke gehören zu den Unterstützern.
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Die Kritik lautet, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Insbesondere verstoßen sie gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und gegen europäische Grundrechte. Die Regelungen zur WLAN-Störerhaftung schaffen zudem neue Rechtsunsicherheiten für Funknetzbetreiber, die ihre Zugänge für Dritte öffnen wollen. Dadurch wird eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen verhindert, so die Kritik.
Zurzeit prüft die EU-Kommission, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern mit dem Europarecht vereinbar ist. Mitgliedstaaten der Union müssen die Kommission über jede Änderung einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Zeitpunkt der Notifizierung, in diesem Fall der 15. Juni, gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Entwurf mit dem EU-Recht unvereinbar ist oder weiterer Klärungsbedarf besteht, kann sie eine entsprechende Stellungnahme abgeben und Änderungen an dem Entwurf verlangen.
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