Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN und Anmeldung bei Verbraucherschützern
• 08.02.25 Wer DAZN Neukunde war und ist, musste zuletzt den dritten Preisschock in nur 1,5 Jahren für den Sport-Streamingdienst verkraften. Dabei waren die Verbraucherschützer aber in der Vergangenheit erfolgreich. Nun geht es um eine Sammelklage gegen den Diensteanbieter DAZN. Betroffene könnten dabei ihr Geld zurückbekommen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details der neuen DAZN Sammelklage auf.
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Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN und Anmeldung bei Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eineSammelklage gegen den Streamingdienst DAZN eingereicht. Grund dafür sind unzulässige Preiserhöhungen bei bestehenden Abonnements in den Jahren 2021 und 2022. Betroffene Kunden haben jetzt die Möglichkeit, sich dieser Klage anzuschließen und eine Rückerstattung ihrer gezahlten Beiträge zu fordern.
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Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN ist bei Gericht angekommen -Screenshot |
Hintergrund der Preiserhöhungen
DAZN, einer der führenden Streamingdienste für Sportübertragungen, erhöhte die Preise für bestehende Abonnements in den Jahren 2021 und 2022 ohne die vorherige Zustimmung der Kunden. Diese Preiserhöhungen wurden von vielen Kunden als unangemessen und intransparent empfunden. Die zugrunde liegenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von DAZN wurden als benachteiligend angesehen.
Reaktion der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagierte schnell auf die Beschwerden der Kunden und reichte eine Sammelklage gegen DAZN ein. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die Preiserhöhungen unzulässig waren und die Kunden über die Änderungen hätten informiert und ihre Zustimmung einholen müssen. Ziel der Klage ist es, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu erreichen.
Forderungen der Sammelklage
Die Verbraucherschützer fordern, dass betroffene Kunden eine Rückerstattung für die unzulässigen Preiserhöhungen erhalten. Sie berufen sich auf das Verbraucherschutzrecht und argumentieren, dass die zugrunde liegenden Klauseln in den AGB von DAZN als unangemessen benachteiligend und intransparent anzusehen sind. Diese Klage soll sicherstellen, dass die Rechte der Kunden gewahrt bleiben und sie für die entstandenen Kosten entschädigt werden.
Anmeldung bei den Verbraucherschützern
Betroffene Kunden haben jetzt die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Anmeldung ist kostenlos und ermöglicht es den Kunden, Teil der Klage zu werden und im Falle eines positiven Ausgangs der Klage eine Rückerstattung zu erhalten.
Wie man sich anmeldet
Um sich der Sammelklage anzuschließen, müssen betroffene Kunden folgende Schritte befolgen:
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• Besuchen Sie die Website des Bundesamts für Justiz und suchen Sie nach dem Klageregister.
• Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten an und wählen Sie die Sammelklage gegen DAZN aus.
• Bestätigen Sie Ihre Anmeldung und warten Sie auf weitere Informationen und Updates von den Verbraucherschützern.
Öffentliche Reaktionen
Die Entscheidung der Verbraucherschützer, eine Sammelklage gegen DAZN einzureichen, hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Viele Kunden unterstützen die Klage und hoffen auf eine Rückerstattung ihrer zu viel gezahlten Beiträge.Einige Kritiker argumentieren jedoch, dass Preiserhöhungen ein üblicher Bestandteil von Abonnementdiensten sind und DAZN das Recht hat, Änderungen an ihrem Preismodell vorzunehmen.
So gab es laut den Verbraucherschützern 500 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allein im Jahr 2023.Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Wegen aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässigen Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv jetzt eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen.
So gab es zum 1. August 2022 bei DAZN eine Preiserhöhung für Bestandskunden. Die Preise stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.
"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Und weiter: "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam.".
Ferner gibt es auch Beschwerden über den Versuch den Vertrag zu kündigen. So berichten Kunden, dass ihnen das Kündigen erschwert wurde. Um den Vertrag zu beenden, mussten Betroffene eigenen Angaben zufolge beispielsweise mit dem Kundenservice chatten. Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen.
Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent und unzulässigen Nutzungsbedingungen
Dabei gab es mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete. Das Landgericht München I beurteilte die beanstandeten Klauseln als unwirksam.Dabei sah die Preisanpassungsklausel laut den Verbrauchernschützern vor, dass der Anbieter den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte. Das Landgericht München I bewertete die Klausel als intransparent.
Für Verbraucher sei nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN zu senken.
Preisänderungsklauseln, die zwar das Recht des Klauselverwenders zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Daran ändere sich auch nichts durch ein eingeräumtes monatliches Kündigungsrecht, so das Landgericht.
Verbraucherschützer beanstandeten zwölf Klauseln
Neben den Änderungsklauseln beanstandete die Verbraucherschützer weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Der vzbv klagte auf Unterlassung der Verwendung von insgesamt zwölf Klauseln.Während des Klageverfahrens gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbliebenen neun Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.
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