Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen Daten-Drosselung
• 21.01.14 Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die dt.Telekom wegen der LTE Zuhause Tarife bei der Verwendung des "Flatrate" Begriffs abgemahnt. Die Verbraucherschützer hatte moniert, dass nach einem gewissen Daten-Traffic die Geschwindigkeit gedrosselt wird und daher sollte der Telekom Zuhause Anschluss via Funk nicht mit einer "Flatrate" Bezeichnung beim Surfen bezeichnet werden.
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Nun will die Verbraucherzentrale nach eigenen Aussagen eine gerichtliche Unterlassungserklärung fordern. "Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wegen unlauterer Werbung für ihr Internetangebot via Funk "LTE Zuhause" hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Vodafone GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Dezember 2013 abgemahnt. Schnelles Internet versprechen die Vodafone-Tarife LTE Zuhause S, M bzw. L. Allerdings nur häppchenweise, denn nach dem Verbrauch eines jeweiligen von der Tarifklasse abhängigen Volumens schlägt die Drossel zu und der Anschluss wird auf eine Geschwindigkeit von 384 kbit/s zurückgesetzt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun in einer Klage gegen Vodafone feststellen, ob bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist.
Weitere Infos erhalten Sie auch bei den Call&Surf Comfort Tarifen via Funk Angeboten der Telekom und bei Vodafone
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