Verbraucherzentrale Sachsen: Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten
• 10.08.05 Auch die Deutsche Telekom darf Kunden mit einem Telekom-Anschluss nicht ohne deren vorheriges Einverständnis anrufen und für eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen werben. Diese Rechtsauffassung der Verbraucherschützer hat das Oberlandesgericht Köln mit seinem Urteil, das nunmehr rechtskräftig ist, bestätigt.
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Sehr oft wurden auch betagte Senioren auf diese Art mit einer Tarifumstellung konfrontiert. Viele begriffen gar nicht, was ihnen da angeboten wurde. So berichteten empörte Verbraucher den sächsischen Verbraucherschützern, dass sich die 82-jährige Großmutter nicht mehr ans Telefon getraute, weil dort ständig jemand von ihr etwas Unverständliches verlangte. Es stellte sich heraus, dass sie eine Codenummer eingeben solle, um ihre T-Net-Box zu aktivieren. Offensichtlich hatte die Telekom nach einem Werbeanruf ihren Anschluss kurzerhand auf den Tarif Calltime 120 umgestellt.
Mit dem von der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Oberlandesgericht Köln erstrittenen und jetzt rechtskräftigen Urteil (Az.: 6 U 155/04) haben die Richter dieser Werbepraxis der Deutschen Telekom einen Riegel vorgeschoben.
Rat und Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Am Zentralen Service-Telefon kann man unter der Nummer 01805 79 77 77 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Beratungstermin vereinbaren (0,12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz).
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