Verbraucherzentrale Umfrage: Nervende Werbeanrufe sind ein Ärgernis
• 21.12.15 Vor mehr als zwei Jahren trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Seitdem sind telefonisch geschlossene Verträge über die Registrierung bei Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Trotzdem sind aggressive Verkaufsmaschen am Telefon weiterhin ein Ärgernis.
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Umfrage bei 5.500 Telefonkunden
Immerhin hatte die Verbraucherzentrale nun im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 15. November 2015 knapp 5.500 Verbraucher bzgl. von Telefonwerbung befragt. So haben immerhin der 90 Prozent der Befragten Werbeanrufe erhalten. Davon gab die überwiegende Mehrheit der Betroffenen an, einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt zu haben.Auch die rund 19.500 Beschwerden, die im gleichen Zeitraum bei den Verbraucherzentralen zu unerlaubter Telefonwerbung eingingen, bestätigen die Umfrageergebnisse.
Laut Erhebung tätigen nach wie vor insbesondere Anbieter von Gewinnspielen unerwünschte Werbeanrufe. Telefondienstleister und Energieversorger ziehen jedoch nach, so die Experten von der Verbraucherzentrale.
"Das ist nicht verwunderlich, denn auf diese Branchen hat das Anti-Abzocke-Gesetz keinerlei Auswirkungen", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verträge mit diesen Unternehmen könnten am Telefon weiterhin ohne eine schriftliche Bestätigung geschlossen werden. So ist es also dringend erforderlich, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden.
Bundesnetzagentur verhängt auch hohe Bußgelder
Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur immer wieder hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängt, die gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Allerdings schreckte dieses die Werber bislang nicht ab.Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen. An vorderster Stelle steht inzwischen ebenso der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. "Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, im Auftrag des aktuellen Versorgers anzurufen", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken die Angerufenen, dass sie nicht nur ihren Tarif wechseln, sondern auch den Anbieter. "Wer da unterzeichnet, zieht in der Regel den Kürzeren, denn die Angebote anderer Energieunternehmen sind meistens günstiger und fairer für den Kunden", weiß Rehberg.
Auch gibt es Nachteile bei anderen Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden. So stellen sich viele Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, als langfristige Abonnementverträge heraus, und sogenannte Datenzentralregister wollen Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen schützen, schicken dann aber Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro.
Wie man sieht, ist man den Telefonwerbern gnadenlos ausgeliefert. Wer dann in die Falle tappt, sollte unbedingt sein Widerrufsrecht geltend machen, welches auch für telefonisch, abgeschlossene Verträge gilt.
Im letzten Jahr hatte schon das Online-Portal Spiegel Online rund 3000 Telefonkunden befragt, davon haben 80 Prozent sich über unerlaubte Telefonwerbung beschwert. Bei den Anrufern ging es unter anderem um Geldanlagen, Versicherungen, Glücksspiele oder sonstige unseriöse Firmenangebote.
Immerhin darf die Bundesnetzagentur seit einem Jahr bei illegaler Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Laut Spiegel Online hatte im letzten August wohl eine Firma ein noch ein hohes Bußgeld mit 57.000 Euro gezahlt.
Auch die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden bei unerlaubter Telefonwerbung entgegen. Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte der Verbraucher der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum des Anrufs, Name des Anrufers, Grund des Anrufs und dessen Rufnummer falls vorhanden und Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Weitere Hinweise, Formblatt zur Datenübermittlung und Infos erhalten unsere Leser bei der Bundesnetzagentur
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