Verbraucherzentrale warnt vor zweifelhafte Werbung für Telefonverträge
• 08.05.06 Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unlauteren Methoden der Neukundengewinnung bei Telefonfirmen. In letzter Zeit erhält die Verbraucherzentrale gehäuft Beschwerden über verschiedene Werbemaschen.Telefonisch bieten Firmen günstigere Telefontarife, einen DSL-Anschluss oder
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Die Verbraucherzentrale rät, sich gegen ungewollte Auftragsbestätigungen zu wehren. Betroffene sollten den Anbieter darauf hinweisen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, hilfsweise sollten sie den Widerruf erklären oder gar den vermeintlichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Unerwünschte Telefonwerbung ist zudem unzulässig und kann seitens der Verbraucherverbände abgemahnt werden. Wer an der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen, so die Verbraucherzentrale.
Unseriöse Werber datieren den Vertrag schon mal um einige Wochen zurück, um einen Widerruf quasi unmöglich zu machen. Fehlt eine Widerrufsbelehrung auf dem Vertragsformular, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein erklärt werden.
Wer in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Verbraucherzentrale benötigt, kann sich an die örtlichen Verbraucherberatungsstellen wenden. Telefonisch stehen die Experten der Verbraucherzentrale dienstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 09001 77 80 80 4 zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute. Mit den Telefongebühren sind die Beratungskosten abgegolten.
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