Verbraucherzentrale: Handyversicherungen zahlen meistens nicht bei Diebstahl
• 09.03.17 Wenn man auf sein Smartphone nicht aufpasst, hat man beim Diebstahl in der Regel schlechte Karten bei der Versicherung. So muss man zum Beispiel schon die Hand auf der Tasche haben, wo sich das Handy drin befindet, damit die Versicherungen überhaupt zahlen, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
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Handyversicherungen zahlen meistens nicht bei Diebstahl
So stellen die Versicherer hohe Anforderungen an die Verwahrung von Mobiltelefonen im öffentlichen Raum. Besitzer einer Handyversicherung können bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen, warnen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg.
Versicherer stellen hohe Anforderungen bei Zahlung -Bild: Samsung |
Der Grund sind die für Deutschland hohen Anforderungen der Versicherer, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssen. Immerhin hat eine Umfrage ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müßte.
Im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen häufen sich Fälle von Verbrauchern, die nach einem Handydiebstahl keinen Ersatz von ihrer Versicherung erhalten haben, obwohl ihnen dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages suggeriert wurde.
Fast alle Handyversicherer zahlen im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im "persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat". Persönlicher Gewahrsam bedeutet jedoch, dass der Verbraucher das Telefon so körpernah tragen muss, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren kann.
Taschen müssen mit Schloss gesichert sein
So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist, so die Verbraucherschützer."Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden", erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ein solches Verhalten ist im Alltag daher realitätsfern. Es kämen somit kaum Diebstahlsszenarien in Betracht, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet, betont die Versicherungsexpertin. Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel schon die Hausratversicherung. Dabei wird dann im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts bezahlt.
Laut der aktuellen Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent.
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