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Verhaltenskodex für Mehrwertdienste der Mobilfunkbranche verabschiedet

• 04.07.06 Um das Vertrauen der Verbraucher in neue Services zu stärken, hat die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste aufgestellt. Als freiwillige Selbstverpflichtung legt er branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angeboten fest. Auch der Elmshorner Service Provider Talkline ist neben
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den vier Netzbetreibern einer der Gründungsunterzeichner dieses Verhaltenskodex.

Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel, Direktor des Deutschen Digitalen Instituts in Berlin, die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien.

Für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sorgen für Kostentransparenz, vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von Abonnements und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.

Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln: • Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. • Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beendet er ihn wieder. • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken. • Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben. • Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam. • Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird. Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben.


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