AKTION 736x414
Anzeige

Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschützerin nennt Speicherung grundrechtswidrig

• 21.04.15 Die Vorratsdatenspeicherung geistert schon wieder durch die Köpfe der Politiker. Dabei hatte erst im April letzten Jahres das EU-Gericht die EU Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung gekippt. Zuvor wurde schon das Bundesverfassungsgericht in Deutschland tätig, und hatte das entsprechende Deutsche Gesetz gekippt. Um so überraschender kommen die neuen Versuche im
AKTION 500x500
Anzeige
nationalen Alleingang der derzeitigen CDU/CSU/SPD Regierung.

Der EU-Gerichtshof kam damals zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlaß der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten wusste.

Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und des Ausmaßes und der Schwere des mit der Richtlinie verbundenen Eingriffs in dieses Recht der Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers eingeschränkt ist, so dass die Richtlinie einer strikten Kontrolle unterliegt.

Zuvor hatte der EU-Generalanwalt Villalon in seinem Gutachten festgestellt, dass die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletzt. Daher ist der Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte nur durch eine eindeutige gesetzliche Regelung eines Landes möglich. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aber schränke das Recht der EU-Bürger auf Privatsphäre grundlegend ein und ist daher nicht mehr verhältnismäßig.

Die neue große Koalition von CDU, CSU und SPD in Deutschland will nun die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder aufleben zu lassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht dieses ebenfalls als rechtswidrig betrachtet. Damit liegen das deutsche Bundesverfassungsgericht, das EU-Gericht und der EU Generalanwalt auf einer Linie. In Deutschland ist nun nach der neuerlichen Rechtsprechung kein Platz mehr für eine anlasslose Überwachung durch den Staat, allerdings keine Regel ohne Ausnahme.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert die vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Leitlinien zur geplanten neuen Vorratsdatenspeicherung. Bislang liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor. Allerdings kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht berücksichtigt werden.

Bislang liegt ein Papier mit dem Stichwort "Höchstspeicherfrist" vor. Dabei sieht das Papier vor, dass Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden und Standortdaten vier Wochen, damit Strafermittler darauf zugreifen können. Auch sollen die Daten von Journalisten, Priestern, Richtern und Anwälten nicht verwendet werden. Allerdings hatten Kritiker schon argumentiert, dass die Daten dieser Personen trotzdem gespeichert werden, da die IP-Daten keine Unterscheidung bei den Berufgruppen zulassen.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen