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Social-Media-Verbot für Kinder: Schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther schlägt Alarm

• 12.03.26 Die Debatte um ein mögliches Social Media Verbot für Kinder nimmt in Deutschland wieder Fahrt auf. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther warnt vor gravierenden Folgen für junge Menschen, wenn die Politik nicht bald reagiert. Aus seiner Sicht hat die Gesellschaft die Risiken sozialer Netzwerke lange unterschätzt.

"Digitaler Wahnsinn" - Warum ein Politiker jetzt ein Social Media Verbot für Kinder fordert

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Der CDU-Politiker spricht ungewöhnlich offen darüber, wie stark Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube wirken können. Viele dieser Apps seien so gestaltet, dass sie Nutzer möglichst lange binden. Gerade für Kinder und Jugendliche könne diese Dynamik problematisch werden. Günther bezeichnet diese Entwicklung als "digitalen Wahnsinn" und fordert deshalb ein klares politisches Signal.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther fordert ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Warum er von 'digitalem Wahnsinn' spricht und welche Folgen die Politik jetzt diskutiert.
Social-Media-Verbot für Kinder: Schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther schlägt Alarm -Bild: © Tarifrechner.de

Warum die Diskussion über ein Social Media Verbot jetzt eskaliert

Der Kern der Forderung ist schnell erklärt: Kinder unter 14 Jahren sollen nach den Vorstellungen mehrerer Politiker keinen Zugang zu klassischen Social Media Plattformen erhalten. Für ältere Jugendliche sollen strengere Regeln gelten, etwa bessere Alterskontrollen oder Zeitlimits.

Nach Ansicht von Günther ist das Problem längst sichtbar. Viele Jugendliche verbringen mehrere Stunden täglich auf sozialen Netzwerken. Dabei stoßen sie nicht nur auf Unterhaltung, sondern auch auf Inhalte, die verstörend sein können. Dazu gehören Gewaltvideos, extreme Schönheitsideale oder gezielte Beschimpfungen.

In der politischen Debatte geht es deshalb längst nicht mehr nur um Bildschirmzeit. Es geht um die Frage, ob der Staat junge Menschen vor digitalen Geschäftsmodellen schützen muss.

Die wichtigsten Argumente für strengere Regeln

Thema Problem laut Kritikern Mögliche politische Maßnahme
Suchtdesign Algorithmen fördern endloses Scrollen und Videokonsum Social Media Verbot für Kinder unter 14
Psychische Belastung Vergleiche mit unrealistischen Schönheitsbildern Strengere Plattformregeln
Cybermobbing Beleidigungen und Stigmatisierung im Netz Mehr Moderation und Meldepflichten
Gewaltinhalte Zugang zu verstörenden Videos Alterskontrollen und Filtersysteme

Der Kern der Kritik: Social Media sei bewusst süchtig machend

Im Zentrum der Diskussion steht ein Vorwurf, der inzwischen auch von vielen Forschern geteilt wird. Digitale Plattformen nutzen gezielt psychologische Mechanismen, um Nutzer möglichst lange auf der App zu halten.

Likes, Kommentare, kurze Videos und automatische Empfehlungen sorgen dafür, dass der nächste Inhalt nur einen Fingerwisch entfernt ist. Für Erwachsene kann das bereits schwierig sein. Für Kinder, deren Selbstkontrolle noch nicht vollständig entwickelt ist, wirkt dieser Mechanismus deutlich stärker.

Genau darauf weist auch Günther hin. Selbst er merke, wie schnell man in den Strudel kurzer Videos gerät. Ein Clip führe zum nächsten, dann noch einer - und plötzlich sei eine Stunde vergangen.

Diese Struktur sei kein Zufall, sondern Teil des Geschäftsmodells vieler Plattformen.

Was Politiker konkret fordern

Mehrere Parteien diskutieren inzwischen konkrete Maßnahmen. Im Zentrum steht das mögliche Social Media Verbot für Kinder unter 14 Jahren.

Die Idee ist nicht neu. In einigen Ländern wird bereits über ähnliche Modelle diskutiert oder experimentiert.

Diskutierte Maßnahmen im Überblick

Maßnahme Beschreibung Ziel
Altersverifikation Plattformen müssen das echte Alter der Nutzer prüfen Schutz von Minderjährigen
Social Media Verbot unter 14 Kinder dürfen keine Accounts auf Plattformen erstellen Reduzierung digitaler Abhängigkeit
Zeitlimits Nutzung wird für Jugendliche begrenzt Gesunde Bildschirmzeiten
Algorithmen-Regulierung Empfehlungssysteme müssen transparenter werden Weniger Suchtdynamik

Warum nicht alle Politiker ein Social Media Verbot unterstützen

So deutlich die Warnungen klingen, so umstritten ist der Lösungsansatz. Nicht alle Parteien glauben, dass ein Verbot von Social Media für Kinder der richtige Weg ist.

Kritiker argumentieren, dass ein solches Verbot kaum durchsetzbar wäre. Viele Jugendliche könnten technische Umgehungen nutzen oder sich einfach falsche Altersangaben zulegen.

Außerdem sei das Internet längst Teil des Alltags. Ein komplettes Verbot könne Kinder sogar schlechter vorbereiten.

Argumente gegen ein Social Media Verbot

Argument Begründung
Realitätsferne Kinder wachsen mit digitalen Medien auf
Technische Umgehung Verbote lassen sich leicht umgehen
Bildungsauftrag Medienkompetenz sei wichtiger als Verbote
Soziale Teilhabe Kommunikation findet heute oft online statt

Die Gegner eines Verbots setzen deshalb stärker auf Aufklärung. Kinder sollen lernen, digitale Inhalte kritisch zu bewerten und sich selbst zu schützen.

Psychologen sehen wachsende Risiken für Jugendliche

Unabhängig von der politischen Debatte beobachten viele Fachleute eine Veränderung im Alltag junger Menschen. Die Nutzung von Social Media beginnt häufig bereits im Grundschulalter.

Studien zeigen, dass intensive Nutzung mit verschiedenen Problemen verbunden sein kann. Dazu gehören Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme oder steigender Druck durch soziale Vergleiche.

Besonders problematisch sind sogenannte "Highlight-Kulturen". Nutzer zeigen fast ausschließlich perfekte Momente ihres Lebens. Für junge Menschen kann das den Eindruck erzeugen, das eigene Leben sei weniger spannend oder erfolgreich.

Diese Dynamik kann das Selbstwertgefühl stark beeinflussen.

Wie andere Länder mit Social Media für Kinder umgehen

Deutschland ist mit dieser Debatte keineswegs allein. Mehrere Staaten prüfen derzeit strengere Regeln für Plattformen.

Land Aktuelle Regelung Debatte
Frankreich Elterliche Zustimmung für Social Media Strengere Alterskontrollen geplant
Australien Diskussion über Mindestalter Gesetzesinitiative in Vorbereitung
USA Bundesstaatliche Initiativen Algorithmen-Regulierung im Fokus
Deutschland Bisher keine einheitliche Altersgrenze Debatte über Social Media Verbot für Kinder

Die entscheidende Frage: Schutz oder Freiheit?

Die Diskussion berührt eine grundlegende Frage moderner Gesellschaften. Wie weit darf der Staat gehen, wenn es um den Schutz von Kindern im digitalen Raum geht?

Befürworter eines Social Media Verbots für Kinder argumentieren, dass Plattformen längst zu mächtig geworden seien. Sie hätten enormen Einfluss auf Aufmerksamkeit, Selbstbild und Informationsverhalten.

Kritiker sehen dagegen die Gefahr übermäßiger Regulierung. Sie warnen davor, dass Politik technologische Entwicklungen zu stark einschränken könnte.

Zwischen diesen beiden Positionen bewegt sich die aktuelle politische Diskussion.

Warum die Debatte gerade jetzt an Fahrt gewinnt

Mehrere Entwicklungen sorgen dafür, dass das Thema plötzlich wieder ganz oben auf der politischen Agenda steht.

    • Steigende Bildschirmzeiten bei Jugendlichen
    • Zunehmende Berichte über psychische Belastungen
    • Neue Studien zu Algorithmuswirkungen
    • Politischer Druck durch Eltern und Schulen

Gleichzeitig wächst die Erkenntnis, dass klassische Jugendschutzregeln aus der Fernsehzeit kaum noch ausreichen.

Digitale Plattformen funktionieren völlig anders als traditionelle Medien. Sie reagieren auf Nutzerverhalten in Echtzeit und verstärken besonders erfolgreiche Inhalte automatisch.

Wie es jetzt politisch weitergehen könnte

Ob tatsächlich ein Social Media Verbot für Kinder kommt, ist derzeit offen. Die Diskussion steht noch am Anfang.

Fest steht allerdings, dass das Thema in den kommenden Monaten intensiver diskutiert werden dürfte. Mehrere Parteien arbeiten bereits an Vorschlägen für neue Regeln.

Dabei geht es nicht nur um Verbote. Auch technische Lösungen wie strengere Alterskontrollen oder Transparenzpflichten für Algorithmen stehen im Raum.

Wahrnehmung digitaler Plattformen

Die Forderung nach einem Social Media Verbot für Kinder zeigt, wie sehr sich die Wahrnehmung digitaler Plattformen verändert hat. Was lange als harmloses Kommunikationswerkzeug galt, wird heute zunehmend kritisch betrachtet.

Politiker, Eltern und Experten ringen um die richtige Balance zwischen Schutz und Freiheit. Ob Verbote tatsächlich der richtige Weg sind oder ob Aufklärung und Medienkompetenz ausreichen, bleibt eine offene Frage.

Eines ist jedoch klar: Die Rolle von Social Media im Leben junger Menschen wird in der politischen Diskussion noch lange ein zentrales Thema bleiben.

Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.

Alles über die Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intranzparenz und Diskrimierung
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.

Mangelnde Transparenz

So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.

Unverhältnismäßigkeit

Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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