Zeitschrift warnt vor Tricks bei der Werbung
• 28.09.09 Mit Hilfe von Werbetricks wird versucht den Kunden ein modernes Gerät oder auch Mobilfunkvertrag aufzuschwatzen. Dabei wird aber leider auch oft übertrieben, und Nutzer sehen sich oft getäuscht, wenn es um die zugesichterten Eigenschaften geht.
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Der Hersteller Nokia wirbt für sein Musikhandy 5310 Xpress Music damit, dass sich 3.000 Musikstücke im Handy speichern lassen. Allerdings geht das nur, wenn es sich um ganz kurze Stücke in schlechter Qualität handelt (64 kbps). Die Musik aus dem Nokia-Music-Store gibt es aber nur ab 128 kbps.
Beliebt sind auch Abkürzungen hinter denen sich veraltete Technik versteckt: So weiß nur ein Experte, dass ein Handy mit "HSCSD" deutlich langsamer im Internet surft als ein Gerät mit dem UMTS-Datenturbo "HSDPA". Dazu passt auch ein Trick vom Mobilfunkprovider E-Plus, welcher einen USB-Funkmodem zum Internetzugang mit "HSDPA-Datenübertragung" anpreist, obwohl E-Plus die HSDPA-Technik nur punktuell im Testbetrieb hat.
Anbieter von Audio-, Video- oder Fotoprodukten greifen gerne in die Trickkiste. Wie beispielsweise Panasoni mit dem Fotoapparat "Lumix G1", welcher laut Werbung mit 385 Gramm "extrem kompakt und leicht" sein soll. Doch das genannte Gewicht gilt nur ohne Akku und Objektiv. Leider benutzen diesen Trick fast alle Hersteller.
Wenn dem gekauften Gerät eine in der Werbung zugesicherte Eigenschaft fehlt, beispielsweise das versprochene Bluetooth bei einem Handy, muss es der Händler zurücknehmen. Leistungsangaben mit "bis zu" muss der Anbieter jedoch nicht einhalten. Es reicht, wenn der Wert annähernd erreicht wird und nicht zu stark abweicht.
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