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Studie: P2P Tauschbörsen sind rechtlich zulässig
25.04.06 Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die
Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für
Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an
Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem
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internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net
vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und pauschal zu
vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso wenig verbieten wie
privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm
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vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus
File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen Belege zeigen
dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber gehen leer aus. In
ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die zivilgesellschaftlichen
Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim privaten Kopieren: Erlauben und
vergüten, was man nicht verhindern kann.
Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum Gesetzentwurf
vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem europäischen Urheberrecht nicht
vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen Übersetzung vorgelegte
französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern,
Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu
fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das
ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur
kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet
Service Provider bieten ihren Kunden die Wahl: wer urheberrechtliche Werke
tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis
zehn Euro im Monat wird als angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht
tauschen möchte, muss auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet
diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält
eine proportional höhere Auszahlung.
Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten
französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität
Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar
ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr
entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine
Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste
Lösung erwiesen.
Dieses Gutachten hat privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen
Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen
lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In ihrem
offenen Brief fordern sie die Ministerin und die Abgeordneten auf, die Studie
zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu
verwirklichen.
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