Verbraucherzentrale: Sich bei Internet-Betrug nicht einschüchtern lassen
• 05.10.10 Bei der vermeintlichen kostenlosen Information oder Bestellung im Internet gibt es oftmals viele Fallstricke, welche sich dann als kostenpflichtigen Boomerang erweisen. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt den Verbrauchern aber kühlen Kopf zu behalten und sich rechtlich dabei beraten zu lassen.
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Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder Anwaltskanzleien ein, auch wird mit Schufa-Einträgen gedroht Derzeit melden sich in den Beratungsstellen viele Verbraucher, die Mahnungen erhalten haben, denen ein Entwurf einer Klageschrift beigefügt wurde oder denen zur Untermauerung der Forderung Amtsgerichturteile beiliegen.
Aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen, zahlen die Betroffenen. Doch nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat der Verbraucher in vielen Fällen mangels einer Einigung über den Preis noch gar keinen Vertrag abgeschlossen. Zustande gekommene Verträge können meist angefochten oder widerrufen werden.
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