Verstoss EU-Regeln: Neues Verfahren der EU-Kommission gegen Facebook und Co.
• 02.05.24 Nun gibt es erneut ein Verfahren gegen Facebook und Instagram durch die EU-Kommission. Der Facebook-Mutterkonzern Meta steht dabei im Verdacht, nicht ausreichend gegen Falschinformationen auf seinen Plattformen vorzugehen. Deshalb leitete die Kommission ein Verfahren ein. Grundlage ist der Digital Services Act.
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Verstoss EU-Regeln: Neues Verfahren der EU-Kommission gegen Facebook und Co.
Laut der EU-Kommission gibt es Verstöße gegen die Richtlinien und Praktiken in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte in den Meta Diensten.
Verstoss EU-Regeln: Neues Verfahren der EU-Kommission gegen Facebook und Co. -Abbildung: pixabay |
Diese Verstösse betreffen auch die Nichtverfügbarkeit eines effektiven Echtzeit-Zivildiskurses und des Wahlüberwachungsinstruments von Drittanbietern vor den Wahlen zum Europäischen Parlament vor dem Hintergrund der Abwertung seines Echtzeit-Öffentlichkeitsinstruments CrowdTangle durch Meta ohne angemessenen Ersatz, so die Kritik der EU-Kommission.
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, z. B. durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Anhörungen oder Nachprüfungen.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu:" "Diese Kommission hat Mittel geschaffen, um die europäischen Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen. Wenn wir einen Verstoß gegen die Regeln vermuten, handeln wir. Dies gilt zu jeder Zeit, vor allem aber in Zeiten demokratischer Wahlen.".
Und weiter: "Große digitale Plattformen müssen ihren Verpflichtungen gerecht werden, um genügend Ressourcen dafür einzusetzen, und die heutige Entscheidung zeigt, dass wir es ernst meinen mit Compliance.".
Gescheiterte Digitalpolitik: Digital Services Act erst in erster Lesung
In Deutschland sieht es sehr schlecht bei der Digitalisierung in den Behörden und beim Glasfaserausbau aus. So hatten im letzten Herbst schon rund 20 Organisationen aus Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft eine Pressemitteilung mit ihrer jeweiligen Analyse und mit ihren digitalpolitischen Forderungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Nun gab es beim Bundestag den "Digital Services Act" erst in erster Lesung, unfassbar spät. Dabei gibt es innerhalb der EU schon ab dem 17. Februar 2024 die geltende DSA-Verordnung.So hatte der Bundestag am 18. Januar 2024 erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat.
Gescheiterte Digitalpolitik --Verbände kritisieren Ampelregierung vehement -Bild: pixabay |
Dabei gibt es innerhalb der EU schon ab dem 17. Februar 2024 die geltende DSA-Verordnung, umgesetzt ist diese in Deutschland bislang noch nicht.
Dabei geht es auch um Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im "Kampf gegen Desinformation und Hassrede" im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten.Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.
Das Gesetz soll weiter Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Dabei werde "der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung weiter. Danach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Somit soll laut der Bundesregierung ein "vertrauenswürdiges Online-Umfeld" geschaffen werden. Dazu zählt die Berücksichtigung der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter fällt nun auch der Verbraucherschutz, heißt es im Gesetzentwurf.
Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten.
Gescheiterte Digitalpolitik --Verbände kritisieren Ampelregierung vehement
So wird die deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine nachhaltige Digitalpolitik umzusetzen und im Bundeshaushalt jetzt die nötigen Mittel bereitzustellen.So fordert die Free Software Foundation Europe (FSFE) mit einem Bündnis aus Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft die Bundesregierung auf, endlich zu handeln.
Dabei zieht die FSFE eine negative Halbzeitbilanz für die Digitalpolitik der Bundesregierung und fordert gemeinsam mit 20 Akteuren aus der Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft, die Bundesregierung auf, dass man jetzt dringend diee digitalpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen muss.
Dafür muss die Bundesregierung im Haushalt 2024 ausreichend Mittel bereitstellen. Zudem muss die Zivilgesellschaft stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. "Es ist höchste Zeit, Deutschland auf einen nachhaltigen digitalpolitischen Kurs zu lenken. Die letzte Chance dafür in dieser Legislaturperiode darf die Regierung nicht vertun.", so die Kritik vom FSFE.
Auch gibt es Kritik an die Bundesregierung, als sie vor zwei Jahren mit einem guten und vielfach gelobten digitalpolitischen Programm angetreten ist, das einen Kurswechsel und eine erfolgreichere, nachhaltige Digitalisierung versprach.
Zur Hälfte der Wahlperiode lässt dieser Kurswechsel leider weiter auf sich warten, so die Kritiker. Die Ampel hat bisher nur wenige Projekte angestoßen und plant, diese im Haushalt für das kommende Jahr sogar schmerzlich zusammenzusparen.
Damit drohen am Ende der Legislatur ein digitalpolitisches Scheitern und ein langfristiger Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft. Daher fordert die FSFE Freie Software in Deutschlands Verwaltungen.
. Bislang gab es nur vereinzelte Schritte in die richtige Richtung wie die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS). Dieses Zentrum soll allerdings im Haushalt 2024 ausgebremst werden. Auch das Vergaberecht wurde nicht entsprechend modernisiert, um die Ausschreibung und Beschaffung Freier Software zu erleichtern. Es gibt immer noch keine öffentliche Statistik über die Beschaffung von Freier Software für die Verwaltung.
Stattdessen setzt die Bundesregierung weiterhin größtenteils auf proprietäre Software. Für die proprietäre "Oracle Cloud" sind mehr als drei Milliarden Haushaltsmittel vorgesehen, während die ohnehin zu geringen Mittel für digitale Souveränität von gegenwärtig 48 Millionen Euro im neuen Haushalt um fast die Hälfte gekürzt werden sollen.
Gleichzeitig hält die Regierung Freie Software zur Gewährleistung digitaler Souveränität offenbar für verzichtbar, so die Krik vom FSFE. Der in ihrem Auftrag vom ITZ Bund entwickelte proprietäre "Bundesclient" steht in eklatantem Widerspruch zum erklärten Ziel der Regierung, Freie Software und damit echte digitale Souveränität zu stärken.
Ein Jahr Gigabitstrategie: Digitalminister Volker Wissing berichtet von Erfolgen beim Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk
Nun soll es laut dem Digitalminister Volker Wissing Fortschritte geben. Dabei sind immer noch viele grosse Digitalprojekte offen, derzeit sind es noch 39 Projekte. Immerhin hätten im vergangenen Jahr rund vier Millionen zusätzliche Haushalte einen Glasfaseranschluss erhalten, so der Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing anlässlich der Festveranstaltung "Ein Jahr Gigabitstrategie".So wurde laut den Angaben vom Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing Ende 2022 rund jeder vierte Haushalt in der Bundesrepublik mit einem Glasfaseranschluss versorgt.
Ein Jahr Gigabitstrategie: Digitalminister Volker Wissing berichtet von Erfolgen beim Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk -Screenshot BMDV |
Auch beim Mobilfunk geht demnach der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen schnell voran. Innerhalb eines Jahres stieg die Versorgung mit dem schnellen Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) auf 87 Prozent der Fläche in Deutschland, das entspreche einem Plus von 22 Prozentpunkten. Hier macht allerdings die Bundesnetzagentur druck, und prüft derzeit die Versorgungsauflagen, hohe Bussgelder sind die Folge bei einer Missachtung beim 5G-Netz Ausbau.
Dabei sagt Wissing der Deutschen Presse-Agentur gegenüber: "In den vergangenen zwölf Monaten ist es uns gelungen, eine zusätzliche Dynamik im Glasfaser- und Mobilfunkausbau auszulösen.". Ansatz seines Ministeriums sei es, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die ambitionierten Ziele gemeinsam anzugehen.
So hatte die Ampel-Koalition vor einem Jahr eine "Gigabitstrategie". Dieses Maßnahmenpaket enthielt 100 Vorhaben, mit dem vor allem Genehmigungsverfahren für den Netzausbau vereinfacht und beschleunigt werden sollen.
Dabei wollte man "überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind" bis zum Jahr 2030 Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard zur Verfügung zu stellen.".
Noch 30 Digital Projekte sind offen
So sind aber noch 39 Projekte laut dem Digitalministerium offen. Dazu gibt es eine Online-Seite mit dem Projekten. Also ist es ziemlich peinlich von "Erfolgen" zu reden, so wie der Digitalminister Volker Wissing.Die grösste Baustelle ist das "Liegenschaftspaket". Hier ist bislang noch keine einzige Maßnahme beendet worden. Immerhin geht es dabei um die "Darstellung geeigneter öffentlicher Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie Einrichtung eines Ausbaumarktplatzes mit Nachfrageinformationen und Angebotsmöglichkeiten für private Liegenschaften. Weitestmögliche Erleichterung des Zugriffs auf Liegenschafts-, Kataster- und Grundbuchdaten.".
Auch werden viele Projekte als "Fortlaufend" statt "Erledigt" bezeichnet. Hier kann das Digitalministerium also selbst bestimmen, welchen Status das Projekt hat, ohne dass es "Erledigt" ist. Darunter gehört zum Beispiel den fehlenden Fachkräftemangel zu beseitigen. Dazu gehört die Forderung "Internetplattform Initiative 'Fachkräfte für den Glasfaserausbau' unterstützen; Bereitstellung von spezifischen Informationen zum deutschen Stellenmarkt im Bereich Glasfaser-Netzausbau durch das Gigabitbüro".
Digitalstrategie Deutschland: Digitalminister Volker Wissing will durchgehende Digitalisierung
Dabei will der Digitalminister Volker Wissing auf eine durchgehende Digitalisierung setzen und analoge Prozesse nach und nach ablösen.Besonders im Gesundheitsbereich sei die Digitalisierung ein Booster, stellte Wissing klar. "Sie sorgt für Innovationen, für neue Ansätze und Methoden, für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten, für effizientere Prozesse.".
Digitalstrategie Deutschland: Digitalminister Volker Wissing will durchgehende Digitalisierung -Bild: Telefonica |
Auch will der Digitalminister teure Doppelstrukturen abschaffen. So will man teure Doppelstrukturen abschaffen und rein digital verwalten. Als Voraussetzungen werden gut durchdachte Angebote wie das Deutschlandticket genannt.
Für alle Bereiche seien mehr und bessere Daten zwingende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung, unterstrich Wissing. "Wir wollen, dass Daten möglichst breit verfügbar, leicht zu finden, einfach zugänglich und nutzbar sind.".
Dies gelte insbesondere für Künstliche Intelligenz, betonte der Digitalminister. "KI-Anwendungen werden Leben und Alltag, Arbeiten und Produzieren grundlegend verändern und verbessern." Deswegen sei es wichtig, jetzt für eine kluge Regulierung dieser Technologie zu sorgen, so der Minister weiter.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Deutschland muss bei der Digitalisierung besser werden und schneller. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in den Bereichen Mobilität und Gesundheitswesen digitalpolitische Schwerpunkte setzt und jetzt endlich auch die bereits 2003 angekündigten Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte ausgerollt werden.".
Ferner gibt es Kritik, dass erst jetzt einige seit 20 Jahren überfällige Digitalprojekte verwirklicht werden und die nötige digitale Zeitenwende wird damit allerdings noch nicht erreicht.
Daher fordert der Branchenverband Gigabit in die Fläche zu bringen, die Datenverfügbarkeit zu steigern und die Verbreitung sicherer digitaler Identitäten zu fördern.
Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau
Wenn man mehrere Glasfaserleitungen vor der eigenen Tür hat, freut es den Kunden, weil er sich den Anbieter dann ja aussuchen kann. Daher ist auch ein Glasfaser Überbau in Europa nicht unüblich, auch in Deutschland. Zumal auch kein Anbieter aus einem Straßenzug ausgeschlossen werden darf. In der Regel sollte man beim neuen Straßenbau nach dem GigaNetz Gesetz Leerrohre für die Glasfaserleitungen verlegen. Kritik am Glasfaserüberbau kommt nun von Politikern, welche sogar dafür ein Gesetz fordern.Laut einem "Welt am Sonntag" Bericht will man den Glasfaserüberbau verhindern. Dabei beruft sich der Bericht auf einen Brandbrief des Bundesverbandes Glasfaseranschluss (Buglas) an den Digitalminister Volker Wissing. Zuletzt hatte sich Wissing für den Mobilfunkausbau stark gemacht.
Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Dabei wird in dem Brandbrief geschildert, dass die Hälfte der Glasfaser-ausbauenden Unternehmen des Verbandes von Überbau-Aktivitäten oder entsprechenden Plänen der Deutschen Telekom in ihrem jeweiligen Netzgebiet betroffen sind. "Aktuell beobachten wir Überbauaktivitäten in Köln, bei Augsburg, in München, aber auch in zahlreichen anderen Gegenden Deutschlands", heißt es darin.
Dass man bei dem Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) Angst als Konkurrent vor der Telekom hat, ist verständlich. Diese legen in einem Rekordtempo beim Glasfaserausbau zu, wie die Tarifrechner Redaktion diese Woche berichtet hatte.
Dabei soll es auch immer häufiger zum Streit kommen bei der Verlegung. "Der strategische Überbau insbesondere der Telekom schadet wegen der knappen Ressourcen nicht nur den Zielen der Gigabitstrategie", sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Maximilian Funke-Kaiser in dem Zeitungsbericht. "Oft zerstört allein die Ankündigung eines Überbaus die Ausbaupläne eines Glasfaseranbieters, da die Überbauten Teile eines Netzes ausschlaggebend für die Gesamtrentabilität eines Ausbauplans sind.".
Auch der digitalpolitischer CDU/CSU-Fraktionssprecher, Reinhard Brandl, fordert nun ein härteres Vorgehen: "Wir sollten das Telekommunikationsgesetz dahingehend ergänzen, dass den Kommunen ermöglicht wird, den Überbau eines bestehenden Glasfasernetzes so lange nicht zu genehmigen, bis die gesamte Kommune nicht mindestens einmal mit Glasfaser erschlossen ist".
Auch die digitalpolitische Fraktionssprecherin der Linken, Anke Domscheit-Berg will eine Regelung: "Ein Überbau von Glasfasern dort, wo bereits ein Glasfasernetz mit Open-Access-Zugang für alle Wettbewerber besteht, sollte verboten werden, mindestens bis zum Erreichen des Gigabitzieles für alle Haushalte in Deutschland.".
Der Präsident beim Deutschen Landkreistag, Reinhard Sager, wünscht sich sogar eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes: "So könnte sichergestellt werden, dass einmal verlegte Glasfaserkabel auch von anderen Anbietern genutzt werden, natürlich gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt", sagte dieser in dem Zeitungsbericht. So will er verhindern, dass Glasfasernetze nachträglich ungesteuert überbaut werden.
Gigabit-Strategie: Branchenverband warnt vor Gefährdung der Gigabitstrategie durch hohe Stromkosten
So forderte zuletzt der Branchenverband Bitkom mit einem eindringlichen Appell an die Politik, die explodierenden Stromkosten zu kontrollieren. "Die stark steigenden Energiekosten gefährden aus Bitkom-Sicht den Ausbau der Telekommunikationsnetze und die Ziele der Gigabitstrategie der Bundesregierung", so der Appell des Branchenverbandes Bitkom an die Politik.Die Netzbetreiber hatten in Aussicht gestellt, im Verlauf der Legislaturperiode bis zu 50 Milliarden Euro in den Netzausbau zu investieren. Nun bestünde die Gefahr, dass ein erheblicher Teil dieser Mittel durch die Strompreisexplosion aufgezehrt würde.
Auch würden parallel Rechenzentren, wo die Stromkosten bis zu 50 Prozent der Betriebsausgaben betragen können, massiv unter Druck gesetzt, so die weitere Kritik.
"Die explodierenden Stromkosten gefährden nicht nur Netzausbau und Rechenzentren, sie bremsen die Digitalisierung insgesamt - in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft", so Bitkom-Präsident Achim Berg. "Wir bitten Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz eindringlich, insbesondere die Betreiber von Netzen sowie von großen und kleinen Rechenzentren bei ihren Maßnahmen zur Entlastung von steigenden Energiepreisen umfassend zu berücksichtigen.".
Dabei haben die Netze, Rechenzentren und digitale Dienste eine herausragende Systemrelevanz. Ohne die nötigen Entlastungen stünden Deutschland Steigerungen der Endkundenpreise in der IT und Telekommunikation bevor, so die weitere Feststellung des Branchenverbandes.
Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag
So fordert die Bundesnetzagentur: "Mit den Grundsätzen zur Ermittlung erschwinglicher Preise soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern ein Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis angeboten wird". Allerdings ist Transparenz und eine genannte Preisspanne hier Fehlanzeige.Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten an einem festen Standort geschaffen. Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Grundsätze gelten für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz.
Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Dabei führt die Bundesnetzagentur nach rund 10 Monaten neue Regeln ein und spricht von "erschwinglichen Preisen", nennt dabei aber keine Preisspanne. Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als Referenzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Der Breko-Verband und VATM konnten hier bislang auf Medienanfrage auch keine Beispiele nennen.
"Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss soll der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können", so die Forderung der Bundesnetzagentur.
Und weiter: "Dabei sollen die Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten.".
Dabei ist alles sehr schwammig gehalten. Sogar der Verband für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) konnte eine entsprechenden Medien-Anfrage nicht beantworten. So verwies der Verband auf die Bundesnetzagentur.
Auch beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) gab es keine genauen Angaben zu den Preisspannen. Eine Sprecherin kritisierte aber gegenüber heise online: "Eine technologieneutrale Betrachtung der Durchschnittspreise sowohl für die Telekommunikationsdienste als auch den dafür notwendigen Anschluss greift zu kurz und berücksichtigt nicht die bestehenden technologischen Unterschiede.". Dies führe zur Benachteiligung von Unternehmen, die zur Umsetzung des Anspruchs Glasfaseranschlüsse bauten.
Preiswucher beim Internet wird untersagt
Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.
Auch Sprachdienste sind betroffen
Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweile ausschließlich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen Garant werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.Satellitenverbindung auch betroffen?
Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.
Verbände und Politiker positiv
Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".
Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013
Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.
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