Immerhin wird durch das neue GEZ-Modell die Wirtschaft schlechter gestellt,
und daher kann von einer aufkommensneutralen Umstellung bei den neuen
GEZ-Gebühren nicht mehr die Rede sein. Im Gegenteil, auf Kosten der Wirtschaft
ist sogar mit erheblichen Mehreinnahmen zu rechnen. Wie groß die
Mehreinnahmen sind, darüber gibt es keine Zahlen, da die Regelungen ja doch
recht komplex sind, und sogar die Anzahl der Mitarbeitet in einem Unternehmen über die Gebührenhöhe entscheidet.
Datenschützer reden sogar von einem Mammutwerk an
Datenschutzrechtsverletzungen, da Firmen wie Privatleute der GEZ alles melden
müssen was Beitragsrelevant ist, also Personenwohnort, Anzahl, Umsätze bei
Firmen, Arbeitnehmer Anzahl und so weiter. Damit wird GEZ quasi zu einem "Big
Brother", welcher selbst keiner Kontrolle unterliegt.
Aber ganz im Gegensatz zu den unabhängigen Datenschützern plädieren die
Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den
Umstieg auf die neue GEZ-Reform, allerdings unter dem Vorbehalt von
Nachbesserungen, welche aber für den Bürger nicht immer von Vorteil sind. Dies
betonte der Arbeitskreis in seiner Stellungnahme zum geplanten
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Als Erfolg für den Datenschutz zählt bei den öffentlich, rechtlichen
Datenschützern, dass die Kontrolle bei den Bürgern wegfällt. Allerdings wird
hier übersehen, dass die Beweislast umgekehrt wird. Der Bürger muss Beweisen
das er keine Geräte besitzt. Und bei einem sturen Sachbearbeiter ist das
natürlich aussichtslos.
Im Rahmen der Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen solle auf die Pflicht zur
Vorlage von Sozialleistungsbescheiden im Original verzichtet werden. Diese
Originalbescheide enthielten weit mehr Daten als zur Beitragserhebung
notwendig. Allerdings will die GEZ dafür von den Behörden eine Ersatzbescheinigung.
Der Meldedatenabgleich ist für die öffentlich, rechtlichen Datenschützer ohne
Bedenken, obwohl hier hinter dem Rücken des einzelnen eine Missachtung des
Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung durchgeführt wird.
Es wird sogar gefordert, dass der Abgleich schneller als maximal alle 2 Jahre
durchgeführt werden soll.
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