Anonymes Surfen über AN.On wieder möglich
• 28.08.03 Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag angeordnet (Az.: 5/6 Qs 47/03), dass die Vollziehung des vor einigen Wochen gegenüber den Partnern des AN.ON-Projektes auf Antrag des Bundeskriminalamtes erlassenen richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt auszusetzen ist.
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Die Projektpartner haben unmittelbar nach Kenntnis des Beschlusses die auf Grund der ersten richterlichen Anordnung aktivierte Protokollierungsfunktion wieder abgeschaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein einziger Datensatz mitprotokolliert worden. Über die Verwendung dieses Protokolldatensatzes wird nach der endgültigen Entscheidung des Landgerichtes zu entscheiden sein. Er befindet sich derzeit in der Obhut des AN.ON-Projektes.
Die Projektpartner werden nach der Entscheidung des Landgerichts eine ausführliche Dokumentation über den Hergang des Verfahrens veröffentlichen.
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