BGH: Kostenloser Telefonbucheintrag für Gewerbetreibende
• 26.05.14 Der Bundesgerichtshof hat eine erfreuliche Entscheidung für alle Gewerbetreibende getroffen, welche bisher einen kostenpflichtigen Eintrag im Telekom Telefonbuch hatten.Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Urteilen entschieden,
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In den drei Fällen hatten die Betreiber von Kundendienstbüros einer Versicherung von den Betreibern ihrer Telefonanschlüsse verlangt, sie ohne zusätzliche Kosten unter ihrer Geschäftsbezeichnung in den genannten Verzeichnissen eingetragen zu werden. Die Telefondienstanbieter waren demgegenüber der Ansicht, die Kläger hätten lediglich einen Anspruch darauf, einen kostenlosen Eintrag unter ihrem Nach- und Vornamen gefolgt von der Angabe "Versicherungen" zu erhalten. Die gewünschte Eintragung beginnend mit dem Namen der Versicherung sei nur gegen einen Aufpreis möglich.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Kläger gemäß § 45m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes einen Anspruch auf den kostenlosen Eintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung haben. Zum "Namen" im Sinne dieser Vorschrift zählt auch die Geschäftsbezeichnung, unter der ein Teilnehmer ein Gewerbe betreibt, für das der Telefonanschluss besteht. Denn diese Angabe ist erforderlich, um den Gewerbetreibenden, den Anschluss unterhält, als Teilnehmer identifizieren zu können.
Dies gilt nicht nur für juristische Personen, Kaufleute, die einen handelsrechtlichen Namen führen oder in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker, sondern auch für sonstige Gewerbetreibende, die eine Geschäftsbezeichnung führen.
Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 87/13
Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 182/13
Urteil vom 17. April 2014 - III ZR 201/13
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