Telefonische Erreichbarkeit ohne Telefonbucheintrag
• 02.11.09 Wer für andere Telefonteilnehmer erreichbar sein will, ohne im
Telefonbuch zu stehen, dem wird in Zukunft diese neue Möglichkeit offeriert.
Möglich wird das durch eine aktuelle Änderung im Telekommunikationsgesetz, auf
die der Branchenverband Bitkom hinweist.
So kann man eine spezielle Service-Hotline anrufen und nennt dort zum Beispiel
Namen und Wohnort des gewünschten Gesprächspartners. Der Adressat bekommt
danach eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers. Er
entscheidet dann selbst, ob er das Telefonat führt oder nicht. Denkbar ist
auch, dass die Verbindung über die Service-Hotline direkt hergestellt wird,
wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt. Der Vermittlungsdienst hat die
Aufgabe eines virtuellen Sekretariats. Auch Handybesitzer können so ihre
Erreichbarkeit verbessern, denn viele Mobilfunknummern werden nicht ins
Telefonbuch eingetragen. Die Nummer des Angerufenen bleibt bei der Vermittlung
geheim.
Erste Anbieter wie GoYellow.de wollen bis Ende 2009 mit dem Service
starten. Der Vermittlungsdienst ist für den Anrufer kostenpflichtig und kann
über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Manche Anbieter wollen auch mit
Mobilfunk-Netzbetreibern oder Internet-Communitys kooperieren. Deren Kunden
können sich dann von den neuen Hotlines anrufen lassen, wenn sie dem vorher im
Grundsatz zugestimmt haben. Falls ein Netzbetreiber eine Vermittlung in
Eigenregie betreibt, können die Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme
widersprechen. Dieser Widerspruch untersagt dem Betreiber künftige
Kontaktaufnahmen.
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Alternativ können sich Verbraucher auf eigene Initiative bei
Vermittlungsdiensten registrieren. Speziell für Internet-Portale und
Communitys sind künftig neue Services zur Kontaktaufnahme denkbar. Nutzer
solcher Portale können dann mit der Unterstützung von Call Centern andere
Nutzer kontaktieren, ohne dass diese ihre Nummern im Internet öffentlich
angeben müssen.
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