Bundesnetzagentur legt Entgelte für Breitbandanschlüsse fest
• 29.03.10 Die Bundesnetzagentur hat nun die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Strassen und|
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Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Telekom durch Wettbewerber wurde auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür wurde ursprünglich ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt.
Bereits Anfang Dezember 2009 hatte die Bundesnetzagentur in einer ersten Entscheidung die technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die dt.Telekom Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können alternative Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen künftig in die Multifunktionsgehäuse einbauen. Ferner muss die Telekom den Wettbewerbern ermöglichen, selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einzuziehen.
Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte wird die Bundesnetzagentur bereits Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können.
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