Bundesnetzagentur mit Details für Sperrungen von R-Gesprächen
• 22.03.07 Die Bundesnetzagentur erstellt zurzeit eine Datenbanklösung für die Rufnummernsperrung bei R-Gesprächen. Jetzt wurden die Details des Sperrverfahrens veröffentlicht.Bei R-Gesprächen handelt es sich um Telefongespräche, deren Kosten der
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Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Für die Löschung einer Rufnummer von der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgelt verlangen.
Ab dem 1. September 2007 sind alle Anbieter verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen. Die Details des Verfahrens sind im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite im Bereich Nummernverwaltung veröffentlicht. Der Datenaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und den Telekommunikationsunternehmen ist im Einzelnen in einer Schnittstellenbeschreibung ausgeführt.
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