Bundesnetzagentur mit neuen Regeln zur Ortsnetz-Rufnummernlänge
• 08.05.09 Die Bundesnetzagentur hat für die Ortsnetzbereiche neue Regeln zur Rufnummernlänge veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue Rufnummer benötigen, ausschließlich elfstellige Ortsnetzrufnummern. Die Berechnungsgrundlage beginnt mit der Ortsnetzkennzahl ohne die führende 0.
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Als Begründung für die neue Regelung wird der Bedarf nach neue Rufnummern in den Ortsnetzen angeführt. Mit der Umstellung soll die Rufnummernknappheiten vermieden werden.
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