Anzeige

DSL-Abschaltung in Deutschland: Wann das Kupfernetz wirklich endet - und warum Schleswig-Holstein plötzlich im Mittelpunkt steht

• 10.03.26 Deutschland steht vor einem der größten Infrastrukturwechsel seit der Digitalisierung des Telefonnetzes. Die langfristige DSL Abschaltung in Deutschland ist politisch gewollt und wirtschaftlich geplant. Schritt für Schritt soll das alte Kupfernetz verschwinden und durch moderne Glasfaseranschlüsse ersetzt werden.

AKTION 400xx00
Anzeige

Neue Glasfaser-Regeln geplant: DSL-Abschaltung rückt näher - doch ausgerechnet im Vorzeigeland Schleswig-Holstein stockt der Wechsel

Doch der Übergang verläuft deutlich langsamer als viele erwartet hatten. Während Glasfaserleitungen in vielen Regionen bereits verlegt sind, bleiben Millionen Haushalte weiterhin bei DSL. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung im Norden: Schleswig-Holstein gilt als Vorreiter beim Glasfaserausbau, kämpft aber gleichzeitig mit einer überraschend niedrigen Nutzung der Anschlüsse.

Die geplante DSL-Abschaltung in Deutschland rückt näher. Warum das alte Kupfernetz verschwinden soll, welche Bedingungen gelten und warum Schleswig-Holstein beim Glasfaserausbau eine besondere Rolle spielt.
DSL-Abschaltung in Deutschland: Wann das Kupfernetz wirklich endet
- und warum Schleswig-Holstein plötzlich im Mittelpunkt steht
-Bild: Tarifrechner.de

Der geplante Abschied vom Kupfernetz ist deshalb weniger eine technische Frage als ein komplexer Mix aus Regulierung, Marktmechanismen und Verbraucherentscheidungen.

Warum Deutschland sein DSL-Kupfernetz langfristig abschaffen will

Das klassische DSL-Netz basiert auf Kupferleitungen, die ursprünglich für Telefonie gebaut wurden. Über Jahrzehnte wurden diese Leitungen technisch aufgerüstet, doch ihre physikalischen Grenzen bleiben bestehen.

Moderne Internetnutzung verlangt heute deutlich höhere Datenraten. Streaming in hoher Auflösung, Cloud-Dienste, Gaming oder Homeoffice erzeugen stetig wachsende Datenströme. Genau hier liegt der Vorteil von Glasfaseranschlüssen.

Bei Glasfaser werden Daten nicht über elektrische Signale, sondern über Licht übertragen. Dadurch sind deutlich höhere Geschwindigkeiten und stabilere Verbindungen möglich. Viele Experten sehen deshalb im FTTH-Ausbau - also Glasfaser bis ins Haus - die einzige langfristige Lösung für die digitale Infrastruktur.

Technischer Vergleich: DSL vs Glasfaser

Technologie Maximale Geschwindigkeit Stabilität Zukunftsfähigkeit
DSL (Kupfer) Bis etwa 250 Mbit/s Abhängig von Leitungslänge Begrenzt
VDSL / Supervectoring Bis etwa 250 Mbit/s Mittel Übergangstechnologie
Glasfaser (FTTH) 1 Gbit/s bis mehrere Gbit/s Sehr stabil Langfristig skalierbar

Aus Sicht vieler Netzexperten gilt deshalb: Das Kupfernetz wird langfristig verschwinden. Die Frage ist nur, wann und unter welchen Bedingungen.

Regeln der DSL-Abschaltung: Diese Bedingungen gelten in Deutschland

Die Abschaltung von DSL erfolgt nicht automatisch. Die Regulierung liegt bei der Bundesnetzagentur, die klare Voraussetzungen formuliert hat. Erst wenn diese erfüllt sind, kann ein Netzbetreiber sein Kupfernetz in einer Region stilllegen.

Wichtige Voraussetzungen für die Kupfernetz Abschaltung

Kriterium Anforderung Bedeutung für Haushalte
Glasfaserverfügbarkeit Mindestens etwa 80 Prozent Versorgung Breite Alternative muss vorhanden sein
Offener Netzzugang Andere Anbieter dürfen Glasfaser nutzen Wettbewerb bleibt erhalten
Gleichwertige Leistung Internet muss mindestens so schnell sein Keine Verschlechterung für Nutzer
Migration der Kunden Technische Umstellung muss funktionieren Reibungsloser Wechsel notwendig

Die Bundesnetzagentur hat bereits erste Pilotprojekte zur DSL Abschaltung geprüft. Dabei wurden einzelne Wohnblocks testweise vollständig auf Glasfaser umgestellt. Ziel dieser Projekte war es zu testen, ob Prozesse und Schnittstellen bei einer größeren Migration stabil funktionieren.

Glasfaser-Ausbau: Schleswig-Holstein als Vorreiter mit überraschendem Problem

Im Bundesvergleich gilt Schleswig-Holstein seit Jahren als Musterregion beim Glasfaserausbau. Viele Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum, haben früh begonnen, eigene Netze aufzubauen oder Kooperationen mit Netzbetreibern einzugehen.

Die Infrastruktur ist deshalb deutlich weiter entwickelt als in vielen anderen Bundesländern. Trotzdem zeigt sich hier ein unerwartetes Problem: Die Nutzung bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Glasfaser-Status in Schleswig-Holstein

Indikator Wert Einordnung
Glasfaser bis zum Grundstück 84 Prozent Sehr hoher Ausbaugrad
Tatsächliche Hausanschlüsse 55 Prozent Viele Gebäude noch nicht angeschlossen
Aktivierte Anschlüsse Deutlich unter 55 Prozent Viele Haushalte bleiben bei DSL
Offene Anschlüsse 427.500 von 950.000 Großes Potenzial

Das bedeutet konkret: Obwohl Glasfaser häufig bereits vor dem Grundstück liegt, nutzen viele Haushalte weiterhin ihren bisherigen DSL Anschluss oder Kabelinternet.

Warum viele Haushalte bei DSL bleiben

Der wichtigste Grund ist überraschend einfach: Für viele Menschen funktioniert ihr aktueller Anschluss gut genug.

Streaming, E-Mails, Videokonferenzen oder Onlinebanking lassen sich auch mit einem schnellen VDSL-Anschluss problemlos erledigen. Der Wechsel zu Glasfaser wirkt für viele Haushalte deshalb nicht zwingend notwendig.

Die wichtigsten Gründe gegen einen Glasfaserwechsel

Grund Beschreibung
Zufriedenheit mit DSL Bestehende Internetanschlüsse erfüllen bereits den Bedarf
Preisunterschiede Glasfasertarife sind teilweise teurer als DSL
Bauliche Arbeiten Hausanschluss erfordert manchmal Bauarbeiten
Vertragsbindung Bestehende DSL-Verträge laufen noch mehrere Monate

Gerade in Regionen mit stabilen DSL-Leitungen entsteht deshalb eine Art Übergangsphase, in der alte und neue Infrastruktur parallel existieren.

Wettbewerb und Regulierung: Streit um die Kupfer-Glas-Migration

Ein weiterer Streitpunkt betrifft den Wettbewerb zwischen Netzbetreibern. Kritiker befürchten, dass einzelne Unternehmen die DSL Abschaltung strategisch einsetzen könnten.

Ein mögliches Szenario: Kupferleitungen werden nur dort abgeschaltet, wo ein Betreiber selbst Glasfaser anbietet. In Regionen mit Glasfaser anderer Anbieter könnte DSL dagegen weiter aktiv vermarktet werden.

Solche Fragen beschäftigen aktuell sowohl Politik als auch Regulierung. Ziel ist eine wettbewerbsneutrale Migration von Kupfer zu Glasfaser.

Politische Forderungen für die Glasfaser-Umstellung

Forderung Ziel
Offene Netze Mehrere Anbieter sollen Glasfaser nutzen können
Preisneutralität Internet darf nicht deutlich teurer werden
Transparente Abschaltung Klare Regeln für Kupfernetz-Abbau
Verbraucherschutz Kunden sollen Wahlmöglichkeiten behalten

Auch die Landespolitik in Kiel unterstützt grundsätzlich den Umstieg auf Glasfaser, fordert aber klare Regeln für die Abschaltung alter Infrastruktur.

Wie schnell verschwindet DSL in Deutschland wirklich?

Trotz aller Diskussionen gilt eine wichtige Erkenntnis: Die DSL Abschaltung in Deutschland wird ein sehr langfristiger Prozess.

Experten gehen davon aus, dass die vollständige Migration vom Kupfernetz zu Glasfaser noch viele Jahre dauern wird. In einigen Regionen könnte DSL noch bis in die 2030er-Jahre aktiv bleiben.

Möglicher Zeitplan der Infrastruktur-Umstellung

Phase Zeitraum Entwicklung
Ausbauphase Bis etwa 2028 Massiver Glasfaserausbau
Übergangsphase 2028-2035 Parallelbetrieb von DSL und Glasfaser
Migrationsphase Ab etwa 2035 Regionale Kupferabschaltungen

Regionen mit besonders hoher Glasfaserabdeckung könnten dabei früher umgestellt werden. Genau deshalb gilt Schleswig-Holstein als möglicher Testmarkt für zukünftige Migrationen.

Fazit: Glasfaser kommt - aber das DSL-Netz verschwindet langsam

Die geplante DSL Abschaltung ist Teil eines langfristigen Infrastrukturwandels. Das alte Kupfernetz wird auf Dauer nicht mehr mit den Anforderungen der digitalen Gesellschaft Schritt halten können.

Gleichzeitig zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein, dass Ausbau allein nicht reicht. Entscheidend ist auch, ob Haushalte tatsächlich auf Glasfaseranschlüsse umsteigen.

Solange viele Nutzer mit ihrem DSL-Anschluss zufrieden sind, wird der Übergang Zeit brauchen. Erst wenn Glasfaser flächendeckend genutzt wird und faire Wettbewerbsbedingungen bestehen, kann das Kupfernetz endgültig abgeschaltet werden.

Der Weg zur vollständigen Glasfaserrepublik ist also längst eingeschlagen - doch er wird deutlich länger dauern, als viele politische Ankündigungen vermuten lassen.

Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelte zuletzt gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

Damit Ihnen in Zukunft kein Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 10 GB Allnet-Flat
  • mtl. 3,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2026 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen