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Bundesnetzagentur prüft auslaufende Mobilfunkfrequenzen

• 27.09.23 Die Mobilfunker hatten bei der 5G Auktion aus dem Jahr 2019 etliche Versorgungsauflagen zu erfüllen. Darunter auch 1.000 funktionierende 5G Stationen und den flächendeckenden 5G Ausbau an Bahn, Autobahnen und wichtige Bundesstrassen. Dafür werden bald die alten Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation
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gestellt. Dabei gibt es Planungen, die Nutzungsrechte -welche Ende 2025 auslaufen- sollen vielmehr zunächst verlängert werden.

Bundesnetzagentur prüft auslaufende Mobilfunkfrequenzen

Sp sprechen wohl aus der Sicht der Bundesnetzagentur gewichtige Gründe dafür, ein Vergabeverfahren nicht bereits zum Ende des Jahres 2025 durchzuführen. Die Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen vielmehr zunächst verlängert werden.

Bundesnetzagentur prüft auslaufende Mobilfunkfrequenzen
Bundesnetzagentur prüft auslaufende Mobilfunkfrequenzen --Bild: © Telekom

Der in dieser Konsultation als erster Vorschlag zur Kommentierung gestellte Zeitraum beträgt fünf Jahre. Diese Frequenzen sollen dann zusammen mit Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Bundesnetzagentur im Jahr 2028 entscheiden.

"Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch soll es eine Unterstützung für den ländlichen Raum geben. Die freiwerdenden Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz haben grossen Reichweiten, aufgrund des niedrigen Frequenzspeltgrums und reichen daher auf dem Lande recht weit.

"Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen. Eine spezifische Versorgungsauflage für dünn besiedelte Regionen soll gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern.".

Mobilfunkversorgung soll weiter verbessert werden

Vorrangiges Ziel ist es dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum zu schaffen. Hierzu erwägt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung mit einer spezifischen Versorgungsauflage für den ländlichen Raum zu versehen. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgen.

Ein Großteil der Haushalte Deutschlands ist bereits mit 100 Mbit/s versorgt, allerdings gibt es weiterhin noch große Unterschiede zwischen Stadt und Land, so die Bundesnetzagentur weiter.

Insbesondere im ländlichen Raum gibt es überdurchschnittlich viele unversorgte Haushalte. In manchen Bundesländern liegt die Versorgung in dünn besiedelten Gebiete bei einzelnen Netzbetreibern nur bei ca. 90 Prozent. Hier setzt die Auflage an und kann für diese dünn besiedelten Gebiete eine Verbesserung der Haushaltsversorgung von bis zu 8 Prozentpunkten bewirken.

Die Bundesnetzagentur erwägt zudem eine Versorgungsverpflichtung für Verkehrswege. Auch diese Versorgungsauflage würde zu einer besseren Flächenversorgung und Nutzererfahrung beitragen. Bis Ende 2028 soll jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem sollen alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Dadurch sollen alle Verbraucher auf Verkehrswegen unterbrechungsfrei mobiles Breitband nutzen können.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Die Bundesnetzagentur erwägt, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen. Dabei zieht sie verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Diese gehen von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht.

Die Bundesnetzagentur erwägt auch eine Regelung zu National Roaming in Form eines Verhandlungsgebotes. Profitieren würde hiervon der neue Anbieter 1&1 Drillisch. So wird berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde.

5G Versorgungsauflagen: Bundesnetzagentur prüft Versorgungsauflagen aus der Auktion 2019

Dabei fällt 1&1 gleich durch, weil diese nur 3 5G-Stationen in Frankfurt und Karlsruhe betreiben. Ansonsten sieht es beim Mobilfunker O2 beim Autobahn und Bundesstrassenausbau im Norden Deutschlands schlecht aus. Bei der Telekom und Vodafone konnten wir keine grossen Ungereimtheiten entdecken, entscheiden wird aber die Bundesnetzagentur.

Wenn es um den 5G Netzausbau geht, kann man sich derzeit auf das Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur verlassen. Dieses steht online zur Verfügung. Daher dürfte es spannend werden, wie die Bundesnetzagentur entscheidet. Immerhin vertrauten die Verbraucher und die Wirtschaft auf die vertragliche Erfüllung der 5G Mobilfunkauflagen. Der Schaden liegt erst mal deutlich bei der Wirtschaft und den Kunden. Immerhin zahlen Kunden deutlich mehr für 5G Mobilfunkverträge als für das langsame LTE und geplante 5G Mobilfunkstrecken stehen nicht immer zur Verfügung. Da dieses Spiel schon bei der LTE Auktion aus dem Jahr 2015 betrieben wurden, haben einige Politiker in der Vergangenheit auch von Betrug gesprochen, wie zum Beispiel der Beirat der Bundesnetzagentur.

5G Versorgungsauflagen: Bundesnetzagentur prüft Versorgungsauflagen aus der 5G Auktion 2019
1&1 5G Netzausbau: Vierte Mobilfunknetz bekommt neuen Partner für Netzausbau
-Screenshot: Bundesnetzagentur

So liegen nun der Bundesnetzagentur laut einer Pressemitteilung die Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2019 vor. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Angaben nun.

"Wir prüfen die Berichte sehr genau und werden auch vor Ort Messungen vornehmen, ob die gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Wenn die Auflagen nicht erfüllt sind, werden wir alle verfügbaren Sanktionen ergreifen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien untätig blieb.

Mobilfunkbetreiber waren trotzdem fleissig

Dabei haben sich auch einige Mobilfunkbetreiber laut der Bundesnetzagentur angestrengt und es gab erhebliche Verbesserungen bei der Versorgung mit mobilem Breitband. Zum Teil wurden temporäre mobile Standorte errichtet, die künftig durch Mobilfunkmasten ersetzt werden sollen. Es bleiben vereinzelt aber auch noch Lücken.

Dabei sollen Vodafone, Telekom und O2 die geforderte Versorgung von 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s je Bundesland erreicht haben. Auch die Verkehrswege im Sinne der Auflage sollen fast vollständig mit 100 Mbit/s versorgt sein. Die auferlegte Verpflichtung zur Inbetriebnahme von jeweils 1.000 5G-Basisstationen sei überwiegend erreicht worden.

Dabei fehlen aber auch noch vereinzelte Standorte an Verkehrswegen und insbesondere in Tunneln. Nach Ansicht der Mobilfunknetzbetreiber konnten diese Standorte nicht fristgerecht fertig gestellt werden, weil Genehmigungen fehlten, die Mitwirkung Dritter erforderlich war, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Mobilfunkstandorte fehlte oder auch Naturschutzaspekte gegen einen Ausbau sprechen.

Im Jahr 2022 überprüfte der Prüf- und Messdienstes die Mobilfunkversorgung der Netzbetreiber bereits stichprobenartig auf einer Fläche von rund 15.000 km² und einer Messfahrstrecke von rund 50.000 km. Entlang der Bundesautobahn A7 wurde außerdem die Mobilfunkversorgung in beiden Richtungen mit einer Gesamtfahrstrecke von rund 2.000 km messtechnisch erfasst.

Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erhebt für das Mobilfunk-Monitoring Versorgungsdaten der Netzbetreiber und vergleicht und plausibilisiert diese Angaben mit den Ergebnissen der Nutzer der Funkloch-App und den Daten des hauseigenen Prüf- und Messdienstes.

Funklöcher Desaster: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) droht Mobilfunkfunkern --Wieder leere Drohung?

So dauert das Schließen von Funklöchern und "weißen Flecken" in Deutschland wieder mal länger als gedacht. So haben werden die Netzbetreiber die entsprechenden Auflagen in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr erfüllen. Damit wird der Wirtschaft und der Bevölkerung ein erheblicher Schaden zugefügt.

Vodafone 5G-LTE Ausbau: 5G Standolone gestartet in 170 Städten
Vodafone 5G-LTE Ausbau: 5G Standalone
gestartet in 170 Städten -Bild: Vodafone

"Immerhin bezahlen die Verbraucher gutes Geld für gut ausgebaute 5G und LTE Netz. Daher sollten man auch von Verbrauchertäuschung bei den Mobilfunkern sprechen", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Nun will der amtierende Verkehrsminister Wissing das Tempo erhöhen. "Tatsächlich werden auch diese Forderungen die Mobilfunker nicht beeindrucken, dazu hat die Bundesnetzagentur und das Verkehrsministerium in den letzten Jahren nur zahnlose Drohungen von sich gegeben. In der Vergangenheit waren immer die Behörden, wehrhafte Bürger und Demonstranten Schuld, und daran wird sich auch nichts ändern.", so der Chefredakteur in seiner Kritik weiter.

Der FDP-Politiker sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Das kann vielfältige Gründe haben, etwa weil Lieferverzögerungen, Bürgerinitiativen oder langwierige Genehmigungsverfahren den Ausbau ausbremsen. Die Gründe müssen jetzt genau erörtert werden, zusammen mit der Mobilfunkbranche.".

Vergeblich wird Wissing wohl auch dieses mal die Netzbetreiber in der Verantwortung nehmen. Man sollte aus Sicht des Ministeriums auch von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, selbstverschuldete Verzögerungen zu sanktionieren, so Wissing weiter. Sanktionen müsste die Bundesnetzagentur verhängen.

Wissing sagte, bei der digitalen Konnektivität solle Deutschland nicht mehr länger Mittelmaß sein, sondern in der Spitze mitspielen. "Im Mobilfunk müssen wir schnellstmöglich Funklöcher schließen. Die Netzbetreiber investieren viel Geld und treiben den Ausbau voran.".

"Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass die Versorgungsauflagen bis Ende 2022 von der Telekommunikationsbranche voraussichtlich nicht eingehalten werden", so Wissing weiter. "In der Gigabitstrategie haben wir festgeschrieben, positive Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Ausbau zu beschleunigen. Wir wollen das Baurecht vereinfachen und vereinheitlichen, und hier sind die Länder in der Verantwortung, die Landesgesetze entsprechend schnell anzupassen.".

Funklöcher: Seit dem Jahr 2020 stopfen Mobilfunkprovider die Funklöcher

Zuletzt gab es die ersten Meldungen über die Anzahl der geschlossenen Mobilfunklöcher. So sollen laut Vodafone mehr als 2.600 sogenannte "graue Flecken" im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und der Telekom geschlossen worden sein. Rund 400 weitere Funklöcher sollen folgen. Dabei haben wir erstmals im Februar 2020 darüber berichtet. Ein Jahr später begrüsst die Bundesnetzagentur dann erstmals dieses Vorhaben.

Funklöcher: Seit dem Jahr 2020 stopfen Mobilfunkprovider die Funklöcher --2.6000 Funklöcher weniger
Funklöcher: Seit dem Jahr 2020 stopfen Mobilfunkprovider die Funklöcher
--2.6000 Funklöcher weniger -Bild: Vodafone

Pläne gegen Funklöcher gab es schon lange

So hatten die drei Mobilfunkanbieter Vodafone, Telekom und Telefónica schon im Jahr 2019 angekündigt, bis zu 6.000 "weiße Flecken" zu schließen. Hier sind Gebiete mit einem Funkloch gemeint.

Zusätzlich wollten die beiden Mobilfunkanbieter Vodafone und Telekom auch in Gebieten kooperieren, in denen bislang nur einer der beiden Kooperationspartner LTE anbietet.

Wesentlicher Bestandteil der Kooperationsgespräche ist, dass jedes Unternehmen dem anderen eine gleiche Anzahl an Mobilfunk-Standorten zur LTE-Versorgung zur Verfügung stellt. Erschlossen werden sollen "graue Flecken" ausschließlich in ländlichen Regionen und entlang wichtiger Verkehrswege. Damals zeigten Analysen ein Potential von jeweils etwa 2.000 Standorten.

Eine entsprechende Absichtserklärung haben die beiden Unternehmen daher auch schon im Februar 2020 unterzeichnet. Gespräche mit dem Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur fanden damals statt.

Funkloch: CSU kritisiert jahrelange Verzögerungen beim LTE Ausbau

So müssen die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Dabei sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

"Regeln sind da, um eingehalten zu werden. Die Mobilfunkanbieter hatten jahrelang Zeit, den Ausbau entsprechend der Auflagen umzusetzen. Deswegen muss die Bundesnetzagentur jetzt konsequent und zügig handeln", so der Vorsitzende der Unions-Fraktion, Ulrich Lange (CSU) in einem Presse-Statement.

5G-Netzausbau-Deal: Verspätete Zahlungen gegen verbesserten Netzausbau

Dabei gab es dann auch einen Deal beim 5G LTE Netzausbau. Durch den zusätzlichen Netzausbau sollen ärgerliche Funklöcher in Deutschland verringert werden, dieses gilt vor allem auf dem Lande. Der Bund schloss dabei Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch ab. Der amtierende CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einer "Ausbauoffensive" für ländliche Räume.

Schon im damaligen Sommer gab es einen Deal zwischen den Betreibern und dem Bund. Hier wurde in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Für diese Zusage gab es dann rechtlich, verbindliche Verträge.

Dadurch erhalten die Anbieter einen Aufschub bei den Zahlungsverpflichtungen aus der 5G-Frequenzauktion 2019. So kann man mit jährlichen Raten bis zum Jahr 2030 seinen Verpflichtungen nachkommen.

Steht mit der 5G Auktion schon das nächste Problem an?

Bei der im letzten Jahr abgelaufenen Auktion gibt es dann auch wieder neue Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Vor dem aktuellen Hintergrund der vielen Funklöcher, stellen sich daher auch viele Verbraucher die Frage für die Zukunft, ob 5G LTE tatsächlich verfügbar und nutzbar vor Ort sein wird.

Sollte die Bundesnetzagentur die Prüfungen nicht sorgsam durchführen, droht ein Verlust des Vertrauens bei den Kunden und der Wirtschaft. Immerhin wollen viele Haushalte und Firmen auf 5G LTE in der Zukunft umsteigen, um gigabit-fähig zu sein. Derzeit kommt der Glasfaserausbau nur schleppend voran, und das obwohl schnelles Internet seit dem Jahr 2012 von der damaligen CDU geführten Bundesregierung einverlangt wurde. Sollte das gleiche Ausbau Desaster beim 5G LTE Netz erfolgen wie nun wohl leider beim 4G LTE Netz praktiziert, wird der Technologie Standort Deutschland immer unglaubwürdiger.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

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