Bundesnetzagentur verbietet Abrechnung von R-Gesprächen von 069 747 362
• 13.06.12 Bei den R-Gesprächen zahlt der Angerufene, wenn er der Gesprächsannahme zustimmt. Diese Einnahmequelle haben sich dann einige Abzocker als Geschäftsmodell auserkoren. Nun hat die Bundesnetzagentur aber dem ein Riegel vorgeschoben. Daher sind nun für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen ein Verbot der Rechnungslegung und|
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Seit dem Februar 2012 hatten Verbraucher Anrufe unter Anzeige der
Absendernummer (0)69 747 362 erhalten. Eine Ansage informierte die
Angerufenen, dass ein Auslands-R-Gespräch für sie vorliegen würde. Die
Betroffenen wurden dann aufgefordert, die Taste "1" zu wählen, wenn sie das
angeblich vorliegende R-Gespräch annehmen wollten. Um das Gespräch abzulehnen
und künftig keine Auslands-R-Gespräche mehr zu erhalten, sollte die Taste "2"gewählt werden.
Die angeblichen R-Gespräche werden mittels der Produkt-ID 81205 in Rechnung
gestellt. Teilweise werden die Verbindungen auch als "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58" ausgewiesen.
Durch das Rechnungslegungsverbot dürfen die Verbrauchern nun nicht mehr mit
entsprechenden Forderungen belässtigt werden. Falls Verbraucher bereits
derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die
Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die
bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt hat, greifen beide
Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit
Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das
Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die
Produkt-ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen
Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene
Verbot auch die ihm in Rechnung gestellte Leistung betrifft, teilt die
Bundesnetzagentur mit.
Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher über derartige Anrufe zu
informieren und die entsprechenden Abrechnungen und Einzelverbindungsnachweise
zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Vermittlung
angeblicher R-Gespräche unter anderen Rufnummern fortgesetzt wird.
Die Verbraucher können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die
Bundesnetzagentur wenden:
Anschrift:
Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206
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