Bundesnetzagentur wird weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen
• 19.03.09 Seit dem Jahr 1998 gibt es nun die Möglichkeit Call-by-Call und Preselection Gespräche über das Netz der dt.Telekom zu führen. Alle zwei Jahre steht diese Technik aber nun auf dem Prüfstand der Bundesnetzagentur.Aus einem nun veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung geht
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Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt. Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar.
Auch die Anschluss-Entgelte der Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht der Entwurf die Verpflichtung der Telekom vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Die jetzt vorgesehene Verpflichtung zu einem Anschluss-Resale-Angebot soll die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen zu schaffen. Alternative Netzbetreiber können so auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage für eigene Kunden Anschlüsse von der Telekom beziehen, um auch in Regionen tätig werden zu können, in denen der eigene Infrastrukturausbau noch nicht abgeschlossen ist.
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