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Bundesnetzagentur: Unterlassungsverfügung wegen Wettbewerbsverstoß gegen Vodafone

• 03.02.17 Wir haben im Januar über einen dreisten Werbeversuch von Vodafone in Deutschland berichtet. Dabei hatten sich Leser der Thüringer Zeitung über ein vermeintliches "Amtliches Schreiben" beschwert, welches aber getarnte Werbung von Vodafone war. Nun hat erfreulicherweise die Bundesnetzagentur doch Recht schnell gehandelt und eine Unterlassungsverfügung gegen Vodafone Kabel Deutschland GmbH erlassen.

Dr.Sim
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Unterlassungsverfügung wegen Wettbewerbsverstoß gegen Vodafone

Wir haben unsere Leser dann auch schon im Januar vor dem Vodafone Schreiben gewarnt. Auch hatte Vodafone auf unseren Artikel mit einer Stellungnahme zeitnah reagiert.

Damit es mehr Mobilfunkfrequenzen auch im ländlichen Raum gibt, wird ab dem 29. März 2017 bundesweit die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die deutschen Wohnzimmer übertragen. Allerdings ist Vodafone hier auf den Zug gesprungen und hatte versucht den Verbrauchern in Thüringen ein vermeintliches amtliches Schreiben geschickt, mit der Aufforderung eine Hotline-Nummer anzurufen.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Vodafone
Werbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Vodafone Werbung getarnt als amtliches Schreiben

Die Haushalte in Thüringen haben von Vodafone ein Schreiben bekommen, welches mehr als amtlich aussah, teilt die Thüringer Allgemeine Zeitung mit. Dabei wurde sogar im Schreiben darauf hingewiesen, dass das Schreiben schon mehrmals zugestellt wurde. Es gibt einen Stempel "Wiederholter Zustellungsversuch" mit Datum und Unterschrift versehen. Daher wird hier eine Dringlichkeit suggeriert. Der Stempel stammt aber nicht von der Post, sondern ist nur ein Aufdruck.

"DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung"

In der Betreff-Zeile steht dann "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung". Damit sollen die Verbraucher auf Vodafones Kabel Anschluss umgestellt werden. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen hatte dieses Schreiben schon kritisiert.

"Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden, so die Bundesnetzagentur weiter.

Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.

Stellungnahme vom 24.2.2017 von Vodafone:

Vodafone will die weitere Auslieferung dieses Werbebriefes stoppen, ist auch schon zeitnah letzte Woche erfolgt. Vodafone spricht von einem Testlauf. Leider gibt es keine Zahlen und verantwortliche Personen dafür. Auch will Vodafone dieses Werbemittel in dieser Gestaltung nicht mehr versenden, sondern überarbeiten. So werden künftig der "behördlichen" Stempel nicht mehr eingesetzt und einen inhaltlichen Fehler ("analoges" DVB-T) künftig vermieden.

Bemerkenswert ist aber auch nun, dass die Bundesnetzagentur die Hotline-Nummer kritisiert. Die Verbraucher wurden unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen. Immerhin wollte Vodafone den "behördlichen" Stempel nur nicht mehr einsetzen.

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