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Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten in ihren Leerrohren stellen

• 18.07.24 Wenn es um den Glasfaserausbau geht, dann braucht man auch die Leerrohre. Zuletzt ging es um einem Beschluss der Bundesnetzagentur gegen die Telekom, welcher vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Nun hat die Bundesnetzagentur erneut eine Entscheidung bei den Leerrohren getroffen. Dieses betrifft die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH als Zulieferer der Telekom.

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Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten in ihren Leerrohren stellen

Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH sind nun verpflichtet, anderen Netzbetreibern Zugang zu verfügbaren Kapazitäten in ihren Leerrohren zu gewähren. Die Informationen über freie Leerrohrkapazitäten sollen zentral über den Infrastrukturatlas, das "Gigabitgrundbuch", zugänglich gemacht werden, so die Entscheidung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten in ihren Leerrohren stellen
Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten
in ihren Leerrohren stellen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Bundesnetzagentur hatte die Regulierung für die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH festgelegt, die den bestehenden Rahmen für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland GmbH erweitert. Die beiden Unternehmen sind auf Vorleistungsebene tätig und bieten anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung an.

Das Zugangsangebot auf aktiver Ebene wird durch eine strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt, die durch umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen gesichert wird. Es muss weiterhin möglich sein, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden, so die Begründung der Bundesnetzagentur.

Die neuen Rahmenbedingungen, die von der Europäischen Kommission gebilligt wurden, gelten voraussichtlich für etwa zwei Jahre. Die Bundesnetzagentur hat bereits erste Daten erhoben und plant, diese durch bevorstehende Abfragen zu ergänzen.

Auf dieser Grundlage sollen die bestehenden Marktverhältnisse überprüft und der Regulierungsrahmen angepasst werden. Die Regulierungsverfügungen werden in Kürze auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitbewerber Leerrohre zur Verfügung stellen

Zuletzt ging es um einem Beschluss der Bundesnetzagentur gegen die Telekom, welcher vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die Deutsche Telekom hatte dazu einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesnetzagentur gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom aufgefordert, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Dies sollte den Aufbau und Betrieb von Netzen mit sehr hoher Kapazität an festen Standorten oder den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ermöglichen.

Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitanbieter Leerrohre zur Verfügung stellen
Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitbewerber Leerrohre zur Verfügung stellen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Telekom argumentierte, dass die der Entscheidung der Bundesnetzagentur zugrundeliegende Abwägung fehlerhaft sei. Sie behauptete, die Bundesnetzagentur habe zu Unrecht nicht geprüft, ob ohne eine Auferlegung der Verpflichtung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarkts behindert und die Interessen der Endnutzer beeinträchtigt würden.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Argumentation im Eilverfahren jedoch nicht. Es stellte fest, dass die Auferlegung der genannten Verpflichtung und der ihr zugrunde liegenden Abwägung teils schwierige Fragen des Europarechts aufwirft, die im Klageverfahren durch eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs geklärt werden müssen.

Die vor diesem Hintergrund nur anzustellende Interessenabwägung fiel zu Lasten der Telekom aus. Hätte der Eilantrag Erfolg gehabt, würde der beschleunigte Ausbau breitbandiger Netze auf Grundlage vorhandener Infrastrukturen mit sofortiger Wirkung unterbunden. Die so eingetretene Verzögerung beim Netzausbau könnte selbst bei einer späteren Abweisung der Klage der Telekom nicht mehr wettgemacht werden.

Umgekehrt wären die Folgen einer Ablehnung des Eilantrags reversibel; so müssten die Wettbewerber nach einem späteren Erfolg der Klage der Telekom etwaige - auf eigene Kosten eingebrachte - Kabel auf eigene Kosten wieder entnehmen. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Az.: 21 L 2013/22).

Telekom Glasfaserausbau: 194.000 neue Glasfaser-Anschlüsse im Mai

Bei der Telekom geht der Glasfaserausbau auch zum Sommer weiter. So stieg im Monat Mai die Anzahl der Haushalte, die einen reinen Glasfaser-Anschluss buchen können, um 194.000 auf insgesamt 8,6 Millionen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Neuerungen bei den neuen Telekom Glasfaserausbau auf.

Über 36 Millionen Haushalte können nun im Telekom-Netz mindestens einen Tarif mit bis zu 100 Mbit/s buchen, wobei über 30 Millionen Haushalte sogar einen Tarif mit bis zu 250 Mbit/s buchen können.

Telekom Glasfaserausbau: 194.000 neue Glasfaser-Anschlüsse im Mai
Telekom Glasfaserausbau: 194.000 neue Glasfaser-Anschlüsse im Mai -Bild: ©tarifrechner.de

Dabei betreibt die Telekom in Deutschland mittlerweile ein Glasfasernetz, das über 750.000 Kilometer lang ist.

Abdu Mudesir, Geschäftsführer Technologie der Telekom Deutschland, betont, dass die Infrastruktur der Telekom Menschen zusammenbringt und neue Perspektiven eröffnet, sowohl beruflich als auch privat.

Die am meisten genutzte Anwendung im Festnetz der Telekom war im Monat Mai YouTube, gefolgt von den Streamingdiensten Netflix und Amazon Prime Video. Instagram und Tiktok belegen die Plätze vier und fünf. Bei den Uploads liegt Google APIs vor iCloud, Microsoft Teams ist auf Platz drei, Discord auf Platz vier und Amazon Web Services auf Platz fünf.

Neue Telekom Glasfasertarife: Speed von 150 Mbit bis zu 2 Gbit bei Glasfaser

Erstmals wird es bei der Telekom einen Glasfaser Tarif mit bis zu 2 Gbit/s geben. Ansonsten gibt es Glasfasertarife Namens Glasfaser 150, Glasfaser 300, Glasfaser 600, Glasfaser 1.000 und Glasfaser 2.000 ab dem nächsten Monat. Dabei gibt es auch jeweils reichlich Upload-Speed in den Glasfasertarifen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Neuerungen bei den neuen Telekom Glasfasertarifen auf.

Dabei ist in den neuen Telekom Glasfasertarifen der jeweilige Upload-Speed immer die Hälfte des Downloads. So sind beispielsweise im mittleren Tarif 600 Megabit pro Sekunde im Download und 300 Megabit pro Sekunde im Upload möglich.

Neue Telekom Glasfasertarife: Speed von 150 Mbit bis zu 2 Gbit bei Glasfaser
Neue Telekom Glasfasertarife: Speed von 150 Mbit bis zu 2 Gbit
bei Glasfaser -Bild: ©tarifrechner.de

Besonders für datenintensive Anwendungen wie Videokonferenzen, Online-Gaming und das Teilen von Daten ist ein hoher Upload wichtig. Die neuen Glasfasertarife sind ab dem 2. Juli buchbar.

Hier sind die wichtigsten Details der neuen Telekom Glasfasertarife:

    • Glasfaser 150: Dieser Einstiegstarif bietet 150 Mbit/s im Download und 75 Mbit/s im Upload. Er enthält auch eine Festnetz- und Mobilfunk-Flatrate für Gespräche in alle deutschen Netze. Der monatliche Preis beträgt 44,95 Euro.
    • Glasfaser 300: Dieser Tarif bietet 300 Mbit/s im Download und ist für 49,95 Euro pro Monat erhältlich.
    • Glasfaser 600: Mit 600 Mbit/s im Download kostet dieser Tarif 59,95 Euro pro Monat.
    • Glasfaser 1.000: Für Highspeed-Internet bietet dieser Tarif 1.000 Mbit/s im Download zu einem monatlichen Preis von 69,95 Euro.
    • Glasfaser 2.000: Der leistungsstärkste Tarif bietet 2.000 Mbit/s im Download und kostet 139,95 Euro pro Monat.
So sagt Wolfgang Metze, Geschäftsführer Privatkunden der Telekom Deutschland: "Glasfaser ist jetzt. Unsere neuen Glasfasertarife unterstreichen unsere Ambitionen, immer mehr Kunden mit dem Besten zu versorgen - und das beste Kundenerlebnis kommt über die Glasfaser".

Und weiter: "Mit den neuen Tarifen erleben unsere Kundinnen und Kunden die digitale Welt in einer völlig neuen Dimension. Schneller und leistungsfähiger als je zuvor - und das mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis im Markt.".

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, dass die Bürger auch mit einem Internet-Anschluss versorgt werden können. Allerdings hat die Bundesnetzagentur unter der Aufsicht von Klaus Müller wohl versagt. So gilt seit dem Jahr 2021 das Recht auf angemessene Internetversorgung in Deutschland, das die Bundesnetzagentur überwachen sollte. Die praktische Umsetzung liegt bei gerade mal einem Anschluss, bei 5.581 Beschwerden, wie die Recherchen der Tarifrechner-Redaktion ergeben haben.

Schlechter kann es in Deutschland bei 5.581 Beschwerden nicht laufen, dass gerade mal eine Bundesnetzagentur Anweisung für einen schnellen Internet-Anschluss existiert.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung
Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer
Bundesnetzagentur Anweisung -Bild: Telekom

So hatte die Bundesnetzagentur erstmals am 11.März. 2024 einen Anbieter dazu verurteilt, einem Haushalt eine Internet-Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis anzubieten. Dieses hatte die Regulierungsbehörde dann auch am 11. März 2024 bekannt gegeben. Laut einem Medienbericht von netzpolitik.org handelte es sich um den Provider Starlink.

So muss nun der Provider Starlink nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur den Haushalt in Niedersachsen anbinden. Die Behörde hatte den Satellitennetzbetreiber zu einer Mindestversorgung verurteilt. Dieses hatte das Online-Portal Netzpolitik.org unter Berufung auf den Betroffenen und zwei Quellen aus der Industrie berichtet.

Somit bekommt der Haushalt in Niedersachsen nun im Download 10 MBit/s, im Upload 1,7 MBit/s und eine Latenz, die für 30 Euro pro Monat 150 Millisekunden nicht überschreiten darf, so die ersten Auswertungen.

Bundesnetzagentur mit Anordnung

Die Bundesnetzagentur hatte zum ersten Mal einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen, da die bisherigen Dienste nicht den Mindestanforderungen entsprachen.

Die Entscheidung folgte einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für unzureichende Internetverbindungen. Nachdem keine Telekommunikationsanbieter freiwillig eine Verbesserung anboten, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch und wählte einen Anbieter aus, der nun Mindeststandards erfüllen muss. Diese sind 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload und eine maximale Latenz von 150 ms, zu einem erschwinglichen Preis von etwa 30 Euro pro Monat. Der Anbieter kann gegen diese Entscheidung klagen.

Das Recht auf Telekommunikationsversorgung besteht seit Dezember 2021, und die aktuellen Mindestversorgungswerte sind seit Juni 2022 in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Gutachten zur Bewertung dieser Anforderungen und erstellt einen Bericht, der die Basis für zukünftige Anpassungen der Verordnung bildet.

Schon über 5.681 Beschwerden, nur eine Anordnung!

So gab es aber schon 5.581 Haushalte, welche bei der Bundesnetzagentur ihr Recht auf eine Internet-Mindestversorgung geltend gemacht haben. Dieses geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion (Drucksache 20/11415) hervor.

In der Zeit von Juni 2022 bis Februar 2024 erhielt die Bundesnetzagentur 5.581 Eingaben über eine Unterversorgung.

So hatte die Bundesregierung schon in 29 Fällen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten festgestellt, die 46 Standorte in verschiedenen Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern betrifft.

Trotz dieser Feststellungen wurde bislang nur in einem Fall eine Versorgung durch einen Netzbetreiber angeordnet. Dies betraf einen Haushalt in Niedersachsen, der aufgrund einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für eine unzureichende Internetverbindung ausgewählt wurde.

Die vorgesehene Versorgung durch den Satellitennetzbetreiber Starlink ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Laut der Bundesnetzagentur befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Dieses macht das Breitband-Chaos bei der Aufsichtsbehörde nur noch schlimmer, da immerhin Kunden schon seit vier Jahren auf einen Anschluss warten, wie Netzpolitik berichtete.

Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder auf den Anschluss warten

Der Glasfaserausbau ist am Boomen. Dieses belegen dies Ausbauzahlen. Dabei gibt es aber nun auch einen vehementen Streit zwischen den kleinen Glasfaseranbietern und der Telekom bzgl. Überbau von vorhandenen Glasfaserleitungen. Für den Wettbewerb und den Kunden ist eine Auswahl vor Ort von Vorteil, dafür sehen sich die kleinen Glasfaseranbieter aber im Nachteil. Allerdings geht es auch anders, und als Anwohner wartet man vergeblich auf den Glasfaseranschluss, wie ein Fall aus dem bayerischen Indersdorf zeigt.

So gibt es laut einem, Medienbericht eine Familie S., die in ihrem neu gebauten Haus im bayerischen Indersdorf ohne Internetanschluss ist. Dabei wurde der Anschluss vor gut zwei Jahren beauftragt.

Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder auf den Anschluss warten
Glasfaserausbau Chaos: Wenn Anwohner mal wieder
auf den Anschluss warten -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So wartet die Familie laut der Zeitung Merkur schon seit mehr als 10 Monaten auf den Glasfaseranschluss. Die Familie hat kein Internet in ihrem neuen Haus in Indersdorf und wartet seit Monaten darauf.

Dabei wollten sie frühzeitig dran sein, damit die Familie beim Einzug in ihr Eigenheim im Ortszentrum auch gleich einen Glasfaseranschluss haben.

So gab dann auch die Familie schon im Frühjahr 2022 den Glasfaseranschluss in Auftrag. Im Herbst erfolgte der Anschluss an das Glasfasernetz sowie ein erster Einblasversuch durch ein Subunternehmen, so die Berichterstattung.

Die Familie zahlte im Dezember 2022 ihre erste Rechnung, um die Kosten für den Tiefbau, Einbau von zwei Leerrohren für zwei Wohneinheiten, Einblasarbeiten und Hausbegehung zu bezahlen. Im Sommer 2023 folgte der Einzug. Seit dem hat sich nicht viel getan.

Verantwortlich für den Glasfaserausbau ist die Deutsche Glasfaser, welches auch Eigentümer der Netzinfrastruktur des Glasfasernetzes in Indersdorf ist.

Die Deutsche Glasfaser gibt dann auch zu, dass "sich die Situation vor Ort äußerst komplex darstellt". Und das Unternehmen bestätigt: Erst jetzt, im Mai 2024, habe man erstmalig Kontakt mit der Familie aufgenommen.

Die Gemeinde hatte das Netz in Eigenregie gebaut, es jedoch im Jahr 2019 an die Deutsche Glasfaser verkauft. Die Deutsche Glasfaser ist Eigentümer der passiven Netzinfrastruktur, aktiver Betreiber ist die Tele Columbus Gruppe mit ihrer Marke Pyur, die das Netz mietet und die Kunden vor Ort versorgt.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Zuletzt gab es auch einen Internet-Ausfall beim Glasfaseranschluss im Kreis Plön mit einer pressefeindlichen Selenter Bürgermeisterin. Dabei zeigt sich, dass die Infrastruktur beim Glasfaserausbau im Kreis Plön ziemlich anfällig für Störungen ist. Hier hat es ein Bagger in Itzehoe geschafft das Glasfaserkabel zu treffen und den Kreis Plön und damit viele Verwaltungen lahm zu legen. Auch hier werden stromhungrige ONTs zu Lasten der Endkunden vom Anbieter Telecolumbus/Pyur eingesetzt. Gebracht hatte es den Endkunden nichts, die Störung gab es trotzdem.

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen. Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

Glasfaserausbau: Landwirt greift syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle an

Nun gab es aber auch einen ernsten Vorfall in Neukirchen beim Heiligenblut. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham vom Gericht bekommen. Dieses berichtet das Online-Magazin Regensburg-digital.

Dabei geht es laut dem Bericht um drei syrische Glasfaserarbeiter, welche rassistisch beschimpft worden sind und auch mit Gülle bespritzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Regensburg hatte der Landwirt die drei Arbeiter, welche aus Syrien stammen, "..zunächst verbal rassistisch beleidigt und im Anschluss vorsätzlich mit Gülle bespritzt".

Auch soll laut dem Bericht, den Schilderungen der Betroffenen und den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, der Bauer mit seinem Traktor inklusive Gülleanhänger mehrfach an der Baustelle und den Fahrzeugen der Glasfaserarbeiter vorbei gefahren sein.

Obwohl der Landwirt die Baustelle ungehindert habe passieren können, habe der Landwirt die drei Männer vom Traktor herunter unter anderem als "Scheiß Ausländer" und "Dreckskanaken" bezeichnet und sie aufgefordert, den Arbeitsbereich zu verlassen.

Dabei behauptet der Landwirt, dass er den Regler "unbeabsichtigt aktiviert" habe. Diese Aussage schenkte die Staatsanwaltschaft Regensburg offensichtlich keinen Glauben. Wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung beantragte sie einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht Cham zwischenzeitlich auch erlassen hat.

Ob der Landwirt diesen Strafbefehl dann auch akzeptiert hatte, ist derzeit noch offen.

Glasfaserausbau: VATM kritisiert Telekom Marktmacht --Behinderung des Glasfaserausbaus

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, freuen sich Internet-Nutzer mit langsamen Datenleitungen. Nun kritisiert der VATM-Präsident David Zimmer, die Marktmacht der Telekom. Dabei gibt es sogar den Vorwurf, dass die Telekom den Glasfaserausbau und den zukünftig auch für die Wirtschaft Deutschlands so wichtigen Wettbewerb auf den Netzen behindert.

Auch wächst der Glasfaserausbau deutlich, aber bei der Telekom werden laut der Kritik nur wenige Anschlüsse aktiviert, so die aktuelle Marktstudie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

Der deutsche Telekommunikationsmarkt zeigt sich 2023 stabil mit 60,2 Milliarden Euro generiertem Umsatz, wobei das leichte Umsatzwachstum der deutschen Telekommunikationsanbieter vom Mobilfunk getragen wird.

Besonders relevant für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist der hart umkämpfte Geschäftskundenmarkt, der ein Drittel des Gesamtmarktes ausmacht.

Mit 12,9 Milliarden Euro Umsatz hält hier die Telekom ihre dominante Marktposition im Geschäftskundenmarkt, während bei den Wettbewerbern erneut ein deutlicher Rückgang um 0,3 Milliarden Euro, um über 3 Prozent, auf 8,4 Milliarden Euro zu verzeichnen ist.

Dabei werden auch 25 Jahre nach der Liberalisierung mehr als zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Deutschen Telekom realisiert. Bei einem Marktanteil von 40,3 Prozent verzeichnet die Deutsche Telekom bei insgesamt stabilem Markt mit 300.000 Neukunden den größten Zugewinn an Breitbandkunden. Davon sind ein Drittel neue DSL-Kunden, so dass die Telekom im weiterhin größten Marktsegment kontinuierlich Marktanteile zurückgewinnt.

Dabei werden 32,6 Milliarden Euro mit Festnetzprodukten umgesetzt, davon 5,7 Milliarden im Breitbandkabelbereich, 10,4 Milliarden durch Wettbewerber und 16,5 Milliarden Euro durch die Deutsche Telekom.

Im Mobilfunk werden 27,6 Milliarden Euro umgesetzt, 19 Milliarden durch die Wettbewerber und 8,6 Milliarden Euro von der Telekom.

Die Telekom erziele 50,6 Prozent der Umsätze im Festnetzmarkt, sagt Andreas Walter, Studienleiter der Marktstudie von Dialog Consult.

Glasfaserkabel liegen oft nur vorm Grundstück

Beim Glasfaseranschluss erwartet man einen Anschluss bis ins Haus, und nicht nur bis zum Grundstück. Doch oft liegt das Kabel weiterhin nur vor der Tür und erreicht die Endkunden derzeit nicht, so die Kritik vom VATM.

Damit würde die tatsächliche Nutzungsrate bei Glasfaser deutlich geringer sein, so die Kritik an der Telekom. Den 3,2 Millionen gebuchten Anschlüssen bei den Wettbewerbern, die 9 Millionen Nutzern die Glasfaser zumindest vor das Haus gelegt haben, stehen 1 Million gebuchte Anschlüsse bei 7,2 Millionen realisierbaren Glasfaseranschlüssen der Telekom gegenüber.

So VATM weiter: Vor allem bei der Deutschen Telekom ist nur eine sehr geringe Vermarktungsquote zu sehen." Auch sei die Zahl der nicht angeschlossenen Haushalte im Verhältnis bei der Telekom daher deutlich gewachsen. Und weiter: "Offensichtlich verzichtet die Telekom ganz bewusst darauf, diese 6,2 Millionen Glasfaseranschlüsse offensiv zu vermarkten", so die weitere Kritik.

Glasfaserausbau mit Stolpersteinen --Bürgermeister verweigert Abnahme

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, freuen sich Internet-Nutzer mit langsamen Datenleitungen. Allerdings kann es durch den schlechten Ausbau auch zu Nachteilen und Schäden für die Bevölkerung kommen. So gibt es nun einen geschilderte Fall vom Bürgermeister in den Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, wo die Deutsche Glasfaser den Glasfaseraubau durch eine Subfirma ausführen lässt. Dabei gibt es nicht nur reichlich Stolpersteine und gestürzte Radfahrer.

So gibt es nun ein Beispiel aus dem Donnersbergkreis, wo die Deutsche Glasfaser tätig ist. In Rittersheim wurden die Glasfaser-Kabel unter den Bürgersteigen verlegt. Dafür ist der Bürgersteig dann mit Stolperfallen gespickt, so berichtet der SWR Rundfunk.

Daher verweigert der Bürgermeister Marc-Guido Ebert die Bauabnahme und beklagt: "Die Frage ist, wenn man hier langgeht, wie soll man hier ohne stolpern klarkommen, wir haben auch sehr viele alte Menschen im Ort. Das geht gar nicht.". Es seien bereits Unfälle passiert.

So hatte auch Felix Haag, der Tiefbautechniker der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, nahezu alles dokumentiert, was in Rittersheim und anderen Ortsgemeinden gearbeitet wurde. Die Endabnahme durch Verbandsgemeinde und Bauleitung stehe noch immer aus, die Mängelliste sei lang, immer wieder werde nachgebessert, so die Kritik.

Dabei hatte die Deutsche Glasfaser im November 2021 eine Partnerschaft mit Altice Europe für den FTTH-Ausbau geschlossen. Geodesia, das Bauunternehmen von Altice Europe, hatte die Planung, Verlegung und Aktivierung von mindestens einer Million Glasfaseranschlüssen bis zum Jahr 2025 für den Netzbetreiber übernommen.

Die Kooperation mit Geodesia werde die größte der 28 Partnerschaften von Deutsche Glasfaser und Kabeltiefbaufirmen darstellen, hieß es.

Dabei ist Vodafone auch mit der Firma Altice eine Kooperation eingegangen, wie wir schon in der Vergangenheit berichtet haben.

Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau belegen Vorteile von Wettbewerb

Der Nachteil bei nur einem Anbieter vor Ort, sind die monopolstrukturen des Anbieters vor Ort in Verbindung mit fehlender Wettbewerbsfähigkeit und den damit verbundenen hohen monatlichen Kosten. Mehrere Glasfaseranbieter sorgen für Freude im Portemonnaie beim Glasfaserkunden durch die Vielfalt. Daher versuchen Glasfaser-Monopolisten oftmals den Kunden, zu täuschen.

Die Wettbewerber der Telekom und ihre Verbände fordern weiterhin gesetzliche und regulatorische Schritte, um den Glasfaserausbau der Telekom auszubremsen, so die Einschätzungen der Deutschen Telekom. Dabei stützen sich dabei auf eine Studie zum Thema Überbau von WIK-Consult. Doch weitere Gutachten von renommierten Wirtschaftswissenschaftlern sprechen von Vorteilen beim Glasfaserüberbau zum Vorteil der Kunden.

Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau belegen Vorteile von Wettbewerb
Glasfaserüberbau: Neue Gutachten zum Glasfaserüberbau
belegen Vorteile von Wettbewerb -Bild: © Telekom

Drei von der Telekom in Auftrag gegebene Gutachten zum Thema Doppelausbau kommen zu der Einschätzung, dass Infrastrukturwettbewerb gut für den Glasfaserausbau in Deutschland ist. Weiterhin stellen die Gutachten fest, das Überbau kein Massenphänomen ist und es keinen Anlass für eine Regulierung gibt.

So hatte Prof. Thomas Fetzer (Universität Mannheim) nachgewiesen, dass so genannte Überbauverbote oder -regelungen europa- und verfassungsrechtlich unzulässig sind. Er hatte außerdem bezweifelt, dass gesetzliche Maßnahmen überhaupt die politischen Ausbauziele fördern würden.

Zum Zweiten beschäftigte sich Prof. Torsten Körber (Universität Köln) mit der vermeintlichen Missbräuchlichkeit im Wettbewerb und den Kartellrechtsfragen, die sich durch Forderungen nach Schutz des erstinvestierenden Unternehmens oder Selbstverpflichtungen zum "Überbauverzicht" ergeben.

Und nicht zuletzt hat drittens Prof. Justus Haucap (Universität Düsseldorf und ehemals Vorsitzender der Monopolkommission) bereits im Juni den ersten Entwurf der WIK-Studie und die zugrundeliegenden Kostenmodelle analysiert. Er konnte weder Marktversagen noch Regulierungsbedarf wegen Verdrängungsabsichten feststellen.

So widerlegt die Telekom mit den neuen Gutachten im Rücken die genannten Studien bzw. Rechtmäßigkeit der Vorschläge der Wettbewerber und bestätigen die Bedeutung und die Vorteile des Infrastrukturwettbewerbs. Regelungen, die einen Doppelausbau verbieten und so zu neuen lokalen Monopolen führen würden, wären europa- und verfassungsrechtlich unzulässig.

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