Bundesnetzagentur: Verbraucher stellen mehr Anträge auf Streitschlichtung
• 06.02.18 Es gibt immer mehr Streitfälle zwischen den Kunden und ihren Telefonanbietern, so die Bundesnetzagentur. Immerhin können die deutschen Verbraucher dabei auf die kostenlose Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zugreifen, um zum ihrem Recht zu kommen. Insgesamt verzeichnet die Bundesnetzagentur einen weiteren, starken Anstieg der Schlichtungsanträge im Telekommunikationsbereich im Jahr 2017. Auch im Jahr zuvor gab es mehr Schlichtungen.
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Verbraucher stellen mehr Anträge im Jahr 2017 auf Streitschlichtung
"Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an uns wenden, um Streit vor Gericht zu vermeiden," erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die gestiegene Zahl an Anträgen zeigt uns, dass unsere Streitmittler eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern sind.".
Immer mehr Streitfälle landen bei der Bundesnetzagentur wegen Telefon- und Internet-Anschluss -Bild: Telekom |
Steigende Anzahl an Anträgen
Im Jahr 2017 sind über 2.500 Anträge bei der Bundesnetzagentur eingegangen, im Vorjahr waren es knapp 2.000. 860 Anträge wurden von der Schlichtungsstelle als unzulässig abgelehnt. In 50 Prozent der Fälle konnte durch das eingeleitete Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung erreicht werden, d.h. das Anliegen des Antragsstellers konnte zu seiner Zufriedenheit geklärt werden.In 25 Prozent der Fälle verweigerte das jeweilige Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Schlichtungsverfahren betrug acht Wochen.
Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstützt Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen. Hierbei vermittelt die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind u.a. Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses können Gegenstand der Schlichtung sein.
Wenn Sie dann weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.
Bundesnetzagentur erlaubt der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch
Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur auch eine richtungsweisende Entscheidung beim Glasfaserausbau getroffen. Dabei geht es um ein Mitverlegungsrecht bei den Gemeinden und Kommunen von Konkurrenzunternehmen wie Unitymedia und der Telekom. Dabei darf eine Gemeinde für sich kein Alleinstellungsmerkmal beim Glasfaserausbau beanspruchen und muss auch Glasfaser der Konkurrenz beim Netzausbau im Kabel- und Kanalschacht dulden.
Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom |
"Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.
Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.
Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.
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