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Bundesnetzagentur: Verbraucher stellen mehr Anträge im Jahr 2017 auf Streitschlichtung

• 29.07.17 Es gibt immer mehr Streitfälle zwischen den Kunden und ihren Telefonanbietern, so die Bundesnetzagentur. Immerhin können die deutschen Verbraucher dabei auf die kostenlose Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zugreifen, um zum ihrem Recht zu kommen. Insgesamt verzeichnet die Bundesnetzagentur nun einen starken Anstieg der Schlichtungsanträge im Telekommunikationsbereich im Jahr 2017.

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Verbraucher stellen mehr Anträge im Jahr 2017 auf Streitschlichtung

Seit dem Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz am 1. April 2016 sind bei der Bundesnetzagentur 3.261 Anträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1.686. Damit haben sich die Anträge an die Verbraucherschlichtungsstelle nahezu verdoppelt.

Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt, so die Bundesnetzagentur weiter.

Immer mehr Streitfälle landen bei der Bundesnetzagentur
wegen Telefon- und Internet-Anschluss -Bild: Telekom

"Ich freue mich, dass wir oft sehr gute Einigungen in der Schlichtung erzielen können. Im Schlichtungsverfahren können Streitigkeiten in vielen Fällen schnell, unkompliziert und kostenfrei beigelegt werden. Das wird auch maßgeblich durch die konstruktive Mitarbeit der Unternehmen unterstützt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstützt Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen. Hierbei vermittelt die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind u.a. Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses können Gegenstand der Schlichtung sein.

Wenn Sie dann weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.

Bundesnetzagentur erlaubt der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur auch eine richtungsweisende Entscheidung beim Glasfaserausbau getroffen. Dabei geht es um ein Mitverlegungsrecht bei den Gemeinden und Kommunen von Konkurrenzunternehmen wie Unitymedia und der Telekom. Dabei darf eine Gemeinde für sich kein Alleinstellungsmerkmal beim Glasfaserausbau beanspruchen und muss auch Glasfaser der Konkurrenz beim Netzausbau im Kabel- und Kanalschacht dulden.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

"Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.

Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.

Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.

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