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Bundespräsident unterzeichnet umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

• 27.12.07 Der Bundespräsident Köhler hat nun gestern das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als nicht verfassungsgemäß und können die
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Einschätzung des Bundespräsidenten absolut nicht nachvollziehen.

Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift darüber hinaus, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Nach Einschätzung der Bürgerrechtler höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

Bisher müssen nur Daten gespeichert werden, die für die Abrechnung mit den Kunden nötig sind. Nach dem neuen Gesetz müssen die Netzbetreiber und Provider technisch und personell aufrüsten.

Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen.

Allein für die nötige Technik werden in der Branche bis zu 75 Millionen Euro fällig. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Diese Kosten sollen den Unternehmen nach neuen Plänen nur zum Teil erstattet werden.


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