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Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein umstrittenes Vorhaben

• 27.11.24 Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung plant Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die umstrittene Vorratsdatenspeicherung noch vor der Bundestagswahl durchzusetzen. Sie möchte das anlasslose Protokollieren von IP-Adressen mithilfe der CDU gesetzlich verankern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die wichtigsten Erkenntnisse der Vorratsdatenspeicherung auf.

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Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein umstrittenes Vorhaben

Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein umstrittenes Vorhaben
Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein
umstrittenes Vorhaben Bild: ©: tarifrechner.de

Hintergrund der Vorratsdatenspeicherung

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören unter anderem IP-Adressen, Telefonverbindungen und Standortdaten. Diese Daten sollen für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden, um sie bei Bedarf für die Strafverfolgung nutzen zu können.

Frühere Versuche und rechtliche Bedenken

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen. Diese stießen jedoch auf erhebliche rechtliche Bedenken und wurden mehrfach vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gekippt. Kritiker argumentieren, dass die anlasslose Speicherung von Daten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und gegen Grundrechte verstößt.

Faesers Pläne und politische Unterstützung

Unterstützung durch die CDU

Innenministerin Nancy Faeser plant, die Vorratsdatenspeicherung mithilfe der CDU gesetzlich zu verankern. Sie betont, dass diese Daten oft der einzige Weg seien, um Täter schwerster Straftaten zu identifizieren und den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen. Während ihrer Amtszeit in der Ampel-Koalition konnte Faeser sich mit dieser Forderung nicht gegen das FDP-geführte Justizministerium durchsetzen, das stattdessen das zielgenauere Quick-Freeze-Verfahren favorisierte.

Reaktionen der FDP und anderer Parteien

Die FDP und andere Parteien haben sich wiederholt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Sie argumentieren, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletze. Nach dem Bruch der Koalition hofft Faeser nun auf eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit Unterstützung der Unionsparteien.

Weitere Überwachungsmaßnahmen

Ausweitung der Gesichtserkennung

Zusätzlich zur Vorratsdatenspeicherung setzt sich Innenministerin Nancy Faeser auch für die Ausweitung der Gesichtserkennung ein. Sie argumentiert, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Vergleich technisch hinterherhinken und dass die meisten EU-Staaten bereits Lösungen für die Vorratsdatenspeicherung gefunden haben. Die Ausweitung der Gesichtserkennung soll dazu beitragen, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Straftaten schneller aufzuklären.

Kritik an den Plänen

Kritiker warnen davor, dass die Ausweitung der Gesichtserkennung und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu einer umfassenden Überwachung der Bevölkerung führen könnten. Sie befürchten, dass diese Maßnahmen die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken und ein Klima des Misstrauens schaffen könnten.

Somit stoßen die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung und zur Ausweitung der Gesichtserkennung auf gemischte Reaktionen. Während einige die Maßnahmen als notwendig erachten, um die Sicherheit zu erhöhen und Straftaten aufzuklären, sehen andere darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Es bleibt abzuwarten, ob Faeser ihre Pläne noch vor der Bundestagswahl umsetzen kann und wie die politische Landschaft darauf reagieren wird.

Neuer Lagebericht des Bundesamt für Sicherheit: Bedrohungslage im Cyberraum

Der neue Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde am 12. November 2024 veröffentlicht und zeigt, dass die Bedrohungslage im Cyberraum weiterhin angespannt ist. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BSI-Präsidentin Claudia Plattner betonten, dass Cyberangriffe und Desinformation eine dauerhafte Bedrohung darstellen.
Neuer Lagebericht des Bundesamt für Sicherheit: Bedrohungslage im Cyberraum
Neuer Lagebericht des Bundesamt für Sicherheit:
Bedrohungslage im Cyberraum -Bild: © Tarifrechner.de

Ransomware-Angriffe: Die größte Bedrohung

Ransomware-Angriffe bleiben laut dem neuen Lagebericht die größte Bedrohung. Bei diesen Angriffen hacken Cyberkriminelle in IT-Systeme ein, verschlüsseln Daten und fordern ein Lösegeld. Diese Angriffe sind besonders schädlich für Unternehmen und Organisationen, da sie erhebliche finanzielle Verluste und Betriebsunterbrechungen verursachen können.

Zunahme von DDoS-Angriffen

Der Bericht zeigt auch eine Zunahme von DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service). Bei diesen Angriffen werden Systeme absichtlich überlastet, indem eine große Menge an Anfragen gleichzeitig gesendet wird. Dies führt zu Ausfällen und Unterbrechungen des normalen Betriebs, was erhebliche Schäden verursachen kann.

APT-Gruppen und langfristige Ziele

Die Aktivitäten von APT-Gruppen (Advanced Persistent Threat) sind ebenfalls weiterhin präsent im Cyberraum. Diese professionellen Hacker-Gruppen verfolgen langfristige Ziele und sind oft staatlich unterstützt. Sie sind besonders gefährlich, da sie sich unbemerkt Zugang zu Netzwerken verschaffen und dort über längere Zeiträume aktiv bleiben.

Phishing-Kampagnen und Erpressersoftware

Phishing-Kampagnen und Angriffe mit Erpressersoftware sind weiterhin weit verbreitet. Cyberkriminelle nutzen Phishing-E-Mails, um Benutzerdaten zu stehlen oder Schadsoftware zu verbreiten. Erpressersoftware-Angriffe sind besonders schädlich, da sie Daten verschlüsseln und die Opfer zur Zahlung eines Lösegeldes zwingen.

Positive Entwicklungen in der Cybersicherheit

Trotz der angespannten Bedrohungslage gibt es auch positive Entwicklungen. Der Lagebericht zeigt, dass die Resilienz gegen Cyberangriffe steigt und mehr in Cybersicherheit investiert wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit im Cyberraum zu verbessern und Bedrohungen entgegenzuwirken.

Notwendigkeit kontinuierlicher Verbesserung

Der Bericht betont die Notwendigkeit, die Cybersicherheit kontinuierlich zu verbessern und Maßnahmen gegen Bedrohungen zu verstärken. Dies umfasst sowohl technische Maßnahmen als auch Schulungen und Awareness-Kampagnen, um das Bewusstsein für Cyberbedrohungen zu schärfen und Schwachstellen zu minimieren.

Somit zeigt der neue Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, dass die Bedrohungslage im Cyberraum weiterhin angespannt ist. Ransomware-Angriffe, DDoS-Angriffe und die Aktivitäten von APT-Gruppen stellen eine dauerhafte Bedrohung dar.

Gleichzeitig gibt es positive Entwicklungen, wie die steigende Resilienz gegen Cyberangriffe und die erhöhte Investition in Cybersicherheit. Es ist entscheidend, die Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit kontinuierlich zu verstärken, um die Sicherheit im Cyberraum zu gewährleisten und Bedrohungen erfolgreich entgegenzuwirken.

Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps

In den letzten Jahren ist die Verfügbarkeit von Cyberstalking-Apps gestiegen, die es den Nutzern ermöglichen, heimlich die Aktivitäten anderer Personen zu überwachen. Diese Apps wurden von vielen als Verletzung der Privatsphäre und als potenzielles Instrument zur Ausübung von Gewalt angesehen. Bürgerrechtler setzen sich nun verstärkt gegen die Werbung für diese Cyberstalking-Apps ein.

Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps
Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps -Bild: © tarifrechner.de

Was sind Cyberstalking-Apps?

Cyberstalking-Apps sind Softwareprogramme, die es ermöglichen, die digitalen Aktivitäten einer anderen Person ohne deren Wissen zu überwachen. Diese Apps können verwendet werden, um Nachrichten zu lesen, Anrufe abzuhören und sogar unbemerkt die Kamera eines Geräts ein- und auszuschalten. Obwohl einige dieser Apps als Programme zum Kinderschutz vermarktet werden, können sie auch missbraucht werden, um die Privatsphäre und Sicherheit von Personen zu verletzen.

Die Rolle der Bürgerrechtler

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Ein Team gegen digitale Gewalt haben sich zusammengetan, um gegen die Werbung für Cyberstalking-Apps vorzugehen. Sie haben Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission eingereicht und argumentieren, dass solche Apps zur Ausübung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, missbraucht werden.

Kritik an Google

Die Bürgerrechtler kritisieren besonders Google dafür, dass es Anzeigen für Cyberstalking-Apps ausspielt. Sie sind der Meinung, dass dies gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt, der Plattformen verpflichtet, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Die Beschwerdeführer fordern die Kommission auf, ein Verfahren gegen Google zu eröffnen und die Werbung für diese Apps zu unterbinden.

Die Auswirkungen auf die Privatsphäre

Die Verwendung von Cyberstalking-Apps hat erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre und Sicherheit der betroffenen Personen. Hier sind einige der wichtigsten Auswirkungen:

Verletzung der Privatsphäre

Die heimliche Überwachung durch Cyberstalking-Apps stellt eine massive Verletzung der Privatsphäre dar. Betroffene Personen wissen oft nicht, dass sie überwacht werden, und verlieren dadurch ihre Kontrolle über ihre eigenen Daten.

Psychische Belastung

Die ständige Überwachung durch Cyberstalking-Apps kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Betroffene fühlen sich oft verfolgt und können unter Stress, Angst und Paranoia leiden.

Gewalt und Missbrauch

Die Missbrauchsmöglichkeiten von Cyberstalking-Apps sind vielfältig. Sie können als Instrument zur Ausübung von Gewalt und Kontrolle verwendet werden, insbesondere gegen Frauen. Bürgerrechtler betonen, dass solche Apps häufig als Programme zum Kinderschutz getarnt werden, obwohl sie in Wirklichkeit ganz andere Funktionen haben.

Forderungen der Bürgerrechtler

Um die Verbreitung und Nutzung von Cyberstalking-Apps einzudämmen, haben die Bürgerrechtler mehrere Forderungen gestellt:

Verbot der Werbung

Die Bürgerrechtler fordern ein Verbot der Werbung für Cyberstalking-Apps. Sie argumentieren, dass die Werbung für solche Apps die Nutzung und Verfügbarkeit dieser Programme fördert und damit die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen gefährdet.

Einschränkung der Verfügbarkeit

Es wird gefordert, dass die Auffindbarkeit und Nutzung von Cyberstalking-Apps erheblich eingeschränkt wird. Dies könnte durch die Regulierung und Kontrolle der App-Stores erreicht werden, um sicherzustellen, dass solche Apps nicht leicht zugänglich sind.

Schlussfolgerung

Die Bürgerrechtler setzen sich mit Nachdruck gegen die Werbung für Cyberstalking-Apps ein und fordern Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Nutzung dieser Programme einzuschränken. Die Verwendung von Cyberstalking-Apps stellt eine erhebliche Bedrohung für die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen dar und kann zu Missbrauch und Gewalt führen. Es ist entscheidend, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Werbung für solche Apps zu unterbinden und die Privatsphäre der Menschen zu schützen.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen

In Deutschland und Europa gilt die Unschuldsvermutung. Nun will die Ampelregierung aber anlasslose Kontrollen an allen Orten durch die Polizei zulassen. Daher gibt es reichlich Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Politikern und Datenschützern. Dies bedeutet, dass Menschen ohne konkreten Verdacht angehalten, befragt und durchsucht werden können. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Fakten auf, was die Ampelregierung an anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen plant.

Das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition hat in Deutschland für erhebliche Diskussionen gesorgt. Es sieht vor, dass die Polizei anlasslose Personenkontrollen und Durchsuchungen fast überall durchführen kann. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, haben jedoch auch viele Kritiker auf den Plan gerufen.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen
Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose,
polizeilichen Kontrollbefugnissen Bild: ©: tarifrechner.de

Anlasslose Personenkontrollen

Ein zentrales Element des Pakets sind die anlasslosen Personenkontrollen. Dies bedeutet, dass die Polizei Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, befragen und durchsuchen kann. Diese Maßnahme soll die Prävention von Straftaten verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen.

Durchsuchungen fast überall

Zusätzlich zu den Personenkontrollen erlaubt das Paket Durchsuchungen an vielen öffentlichen Orten. Dazu gehören Volksfeste, Sportveranstaltungen und öffentliche Verkehrsmittel. Diese weitreichenden Befugnisse sollen es der Polizei ermöglichen, schneller und effektiver auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

Kritik und Bedenken

Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Datenschützer haben das Überwachungspaket kritisiert. Sie argumentieren, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig und möglicherweise rechtswidrig sind. Die anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen könnten die Grundrechte der Bürger einschränken und zu einer Überwachungsgesellschaft führen.

Interne Diskussionen in der Ampel-Koalition

Auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Gesprächsbedarf. Einige Mitglieder der Koalition haben Änderungswünsche geäußert und betonen die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Paket noch angepasst wird.

Auswirkungen auf die Gesellschaft

Erhöhte Sicherheit

Befürworter des Pakets argumentieren, dass die Maßnahmen zu einer erhöhten Sicherheit führen werden. Durch die Möglichkeit, Personen und Orte ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren, könne die Polizei potenzielle Straftaten frühzeitig erkennen und verhindern.

Vertrauensverlust in die Polizei

Kritiker befürchten jedoch, dass die anlasslosen Kontrollen zu einem Vertrauensverlust in die Polizei führen könnten. Wenn Bürger das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden, könnte dies das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung belasten.

Kritik und Widerstand

Es gibt eine breite Front der Kritik gegen diese Maßnahmen. Nicht nur von Seiten der Zivilgesellschaft, sondern auch von Politikern innerhalb der Regierungsparteien selbst, wie der SPD, FDP und den Grünen, die traditionell als Bürgerrechtsparteien gelten. Kritiker argumentieren, dass solche Befugnisse die Grundrechte massiv einschränken und zu einem Überwachungsstaat führen könnten, wo jeder Bürger als potenzieller Straftäter betrachtet wird.

Öffentliche und politische Reaktionen

In den Medien wird daher die Sorge geäußert, dass man sich faktisch nur noch durch Rückzug aus dem öffentlichen Leben der Kontrolle entziehen könnte. Es gab Demonstrationen und offene Briefe, die diese Verschärfungen kritisieren und als migrationsfeindlich oder rassistisch darstellen, sowie als eine Entmenschlichung von Asylsuchenden.

Änderungsbedarf und Gespräche

Laut neueren Berichten gibt es innerhalb der Regierungskoalition selbst den Wunsch nach Änderungen am Sicherheitspaket. Dies zeigt, dass selbst die Befürworter der ursprünglichen Pläne die Notwendigkeit erkennen, die Auswüchse der Überwachungsmaßnahmen zu überdenken oder zumindest zu diskutieren.

Neben den anlasslosen Kontrollen ist auch die erweiterte Nutzung biometrischer Daten und Gesichtserkennung ein Kritikpunkt, der die Überwachung auf eine neue Ebene hebt.

Somit ist das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition ein kontroverses Thema, das sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Während die Maßnahmen die Sicherheit erhöhen sollen, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und ob das Paket in seiner jetzigen Form umgesetzt wird.

Neue Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei

Erneut gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Gesichtserkennung durch die Künstliche Intelligenz. Dabei soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei regeln. Diese Pläne haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Daher lohnt es sich einen detaillierten Blick auf die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen zu machen.

Die Verwendung von biometrischen Daten und künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbrechensbekämpfung ist nicht neu. Allerdings sollen die neuen Pläne der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Technologien erweitern und klarer definieren.

Die neuen Pläne im Detail:

    • Biometrische Daten: Ermittlungsbehörden sollen künftig biometrische Fotos von Verdächtigen mit Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Dies soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.
    • Einsatz von KI: Künstliche Intelligenz (KI) soll genutzt werden, um diese Daten zu analysieren und Verbindungen zu bereits erhobenen Informationen herzustellen.
    • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Strafprozessordnung sowie das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz sollen entsprechend angepasst werden.
    • Einschränkungen: Der Abgleich ist nur mit gespeicherten Bildern und Videos möglich, nicht mit Echtzeit-Aufnahmen wie Livestreams oder Webcams.

Kritik und Bedenken

Es gibt erhebliche Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor einem Abbau von Grundrechten und einer flächendeckenden biometrischen Überwachung warnen. Kritiker argumentieren, dass die neuen Pläne zu einer Massenüberwachung führen könnten und die Privatsphäre der Bürger gefährden.

Unterstützung und Vorteile

Befürworter der neuen Pläne betonen die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie bei der Verbrechensbekämpfung. Sie argumentieren, dass diese Technologien helfen können, Verbrechen schneller aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Somit sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei ein kontroverses Thema. Während sie das Potenzial haben, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Bürgerrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.

Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021
Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021 -Screenshot Facebook.com

Polizei SH bestätigt weinendes Kind an der Grundschule Selent/Plön bei Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und Notruf

Auch bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2021 gab es eine Feuerwehrübung in der Grundschule Selent im Kreis Plön (Bundesland Schleswig Holstein), welche aus dem Ruder durch den Einsatz von Rauchfackeln gelaufen ist. So gab es Notrufe durch besorgte Bürger bei der Feuerwehr bedingt durch die Feuerwehrübung.

Dabei gab es mindestens ein weinendes Grundschulkind -bestätigt durch die Ermittlungen der Polizei Lüdjenburg- auf dem Schulgelände, welche den Rauch der Rauchfackeln im Umfeld erleben musste. Bei einer Presseanfrage an den Kreis Plön wurde der Einsatz der Rauchfackeln mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch bestätigt.

Die Polizei Schleswig Holstein bestätigt die Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und künstlichem Nebel. Auch wird die Einstellungen der Ermittlungen bestätigt. Dazu hatte sie damals auf Twitter -nun X- aufgrund einer Anfrage des Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Martin Kopka, geschrieben: "Bei der Übung kam ungiftiger "Disco-Nebel" zum Einsatz. Schüler + Lehrer standen ca. 800 Meter von den Rauchfackeln entfernt. Im Ergebnis kam niemand mit Rauch in Kontakt, niemand wurde gefährdet. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren ein.".

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