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Bundestrojaner bei Bayern, NRW und Baden-Württemberg im Einsatz

• 12.10.11 Bislang haben sich drei Bundesländer dazu bekannt, den Bundestrojaner eingesetzt zu haben. Dieses waren Bayern, NRW und Baden-Württemberg. Dabei wurden dann auch die VoIP Gespräche der Betroffenen abgehört. über die vielen, rechtswidrigen Zusatzfunktionen waren möglicherweise die Landeskriminalämter nicht informiert. Allerdings kann dieses auch eine Schutzbehauptung von seiten der Behörden sein.

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Als Auftraggeber des Bundestrojaners zeichnet sich hier der Bund ab. Da der Auftragnehmer hier natürlich nur nach den Vorgaben des Bundes programmiert hat, sind die Forderungen der Opposition nach sofortigem Rücktritt des Bundesinnenministers und der Staatssekretäre natürlich gerechtfertigt.

Warum allerdings der Bundestrojaner bei den LKAs der Länder seinen Einsatz fand, obwohl die Vorgaben des Bundesverfassunggerichtes aus dem Jahr 2008 vorsätzliche verletzt worden sind, ist bislang noch nicht klar. Die Verantwortung bei jedem Einsatz von solch einer Software liegt bei den Ländern und kann nicht auf den Bund abgeschoben werden. Ferner wird der Bund sicherlich ein dickes Handbuch zur Bedienung mit allen Rechtsvorschriften an die Länder weiter gegeben haben, man kennt ja den Papierkram mit Behörden. Auch war dem Bund als Auftraggeber die Rechtswidrigkeit der Software bekannt und damit das Handeln.

Mittlerweile ist auch in einem Fall klar, wie der Chaos-Computer Club an den Trojaner kam. Ein ausspionierter Bürger hat über seinen Anwalt den Trojaner an den Computer-Club weitergereicht. Dabei soll der Zoll in Bayern den Trojaner auf dem Laptop aufgespielt haben. Dieser Fall ist durch den Anwalt dann auch gut dokumentiert. Daher sind die Vermutungen, es handelt sich bei der Software um ein Fake vom Tisch

Das bayerische Landesinnenministeriums räumt sogar ein, bei fünf Einsätzen des Bundestrojaners, mehrere zehntausende Screenshots aufgenommen zu haben. Das Anfertigen von Screenshots ist dabei vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 als Rechtswidrig eingestuft worden. Nur das Abhören von Telefongespräche mittels VoIP wurde erlaubt. Damit liegt der Sachverhalt klar, dass die Anwender über die vollen rechtswidrigen Möglichkeiten des Bundestrojaners wußten. Und das bisherige Abstreiten nur Schutzbehauptungen sind.

Update: Mittlerweile sind die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg als weitere Verwender des Bundestrojaners hinzugekommen. Dabei hat Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe einer Bundesbehörde und laut richterlicher Anordnung den Bundestrojaner eingesetzt.


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