Bundesverwaltungsgericht: 5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig
• 27.11.25 Die 5G-Auktion 2019 gilt nun endgültig als rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und stellte fest, dass die damaligen Vergaberegeln gegen europäische Vorgaben verstießen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der die deutsche Telekommunikationsbranche nachhaltig beeinflusst.
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Bundesverwaltungsgericht: Die 5G-Auktion 2019 - endgültig rechtswidrig erklärt
Die 5G-Auktion 2019 war ein historisches Ereignis, das nun als rechtswidrig gilt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die Bundesnetzagentur, die Vergabe neu zu gestalten. Für den Markt bedeutet dies Unsicherheit, aber auch Chancen auf mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
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| Projekt 6G-TakeOff: Die Zukunft der Mobilfunktechnologie --Bild: © tarifrechner.de |
Hintergrund der 5G-Frequenzvergabe
Zwischen März und Juni 2019 versteigerte die Bundesnetzagentur erstmals in der deutschen Geschichte 5G-Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz. Vier Anbieter erhielten den Zuschlag: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch. Nach 497 Bietrunden erzielte der Staat Einnahmen von rund 6,55 Milliarden Euro.
Die Kritik an der Auktion
Schon damals kritisierten Branchenexperten die hohen Gebote als Investitionsbremse für den Netzausbau. Zudem wurde bemängelt, dass die Diensteanbieter-Verpflichtung nicht klar genug geregelt war. Kleinere Anbieter wie Freenet und EWE TEL sahen sich benachteiligt und klagten gegen die Bedingungen.
Warum die Auktion rechtswidrig war
Das Gericht stellte fest, dass die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug agierte. Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) habe Einfluss genommen und eine verbindliche Öffnung der Netze für Drittanbieter verhindert. Damit wurde die unionsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Behörde verletzt.
Die Rolle der Politik
Die damalige politische Einflussnahme führte dazu, dass die Auktion nicht den Anforderungen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens entsprach. Besonders die Verhinderung einer klaren Diensteanbieter-Verpflichtung gilt als zentraler Fehler.
Folgen des Urteils
Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren neu aufrollen. Bis dahin behalten die bisherigen Frequenzzuteilungen ihre Gültigkeit. Für die großen Netzbetreiber bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, während kleinere Anbieter Chancen auf einen faireren Zugang erhalten.
Auswirkungen auf Netzbetreiber
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• Telekom, Vodafone und Telefónica müssen prüfen, ob ihre Frequenzblöcke langfristig Bestand haben.
• 1&1 Drillisch könnte durch neue Regeln beim Netzausbau unterstützt werden.
• Kleinere Anbieter wie Freenet oder EWE TEL könnten künftig besseren Zugang erhalten.
Auswirkungen auf Verbraucher
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• Langfristig mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
• Möglicherweise günstigere Tarife.
• Kurzfristig Verzögerungen beim 5G-Ausbau.
Tabelle: Anbieter und Frequenzen
| Anbieter | Frequenzbereich | Gebot | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutsche Telekom | 2 GHz, 3,6 GHz | 2,17 Mrd. € | |
| Vodafone | 2 GHz, 3,6 GHz | 1,88 Mrd. € | |
| Telefónica | 2 GHz, 3,6 GHz | 1,42 Mrd. € | |
| 1&1 Drillisch | 3,6 GHz | 1,06 Mrd. € |
Langfristige Perspektiven
Das Urteil könnte den Weg für eine gerechtere Vergabe ebnen. Eine klare Diensteanbieter-Verpflichtung würde den Wettbewerb stärken und den Zugang für kleinere Anbieter erleichtern. Für Verbraucher bedeutet dies langfristig mehr Auswahl und bessere Preise.
Neue Bundesdigitalministerium macht Schluss mit lächerlichen Forderungen nach Abschaltung des Kupfernetzes
Ein überraschender Kurswechsel
Das Bundesdigitalministerium hat sich entschieden, das bestehende Kupfernetz weiterhin zu erhalten und eine Abschaltung nicht zu forcieren. Laut einem Sprecher sei die Versorgungssicherheit der Bürger ein entscheidender Faktor. Damit wird wieder mehr Wettbewerb bei den Nutzern vor der Tür einkehren. Die lächerlichen Forderungen der Breitbandverbände sollten nur Geld in die Kassen der Glasfaseranbieter auf Kosten der Verbraucher einspülen.
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Neue Bundesdigitalministerium macht Schluss mit lächerlichen Forderungen nach Abschaltung des Kupfernetzes -Bild: © Tarifrechner.de |
Warum bleibt das Kupfernetz bestehen?
Der fortschreitende Glasfaserausbau sollte eigentlich die Grundlage für eine Abschaltung des alten Netzes sein. Doch die Regierung sieht die Gefahr, dass eine zu rasche Umstellung für viele Regionen zu Nachteilen führen könnte.
Konflikte mit Telekom-Konkurrenten
Während die Deutsche Telekom die Pläne begrüßt, sind andere Netzbetreiber skeptisch. Wettbewerber sehen darin die Gefahr einer monopolistischen Struktur und fordern ein festes Abschaltdatum.
Ausblick auf die Netzstrategie Deutschlands
Die Entscheidung des Bundesdigitalministeriums zeigt, dass der Umstieg auf Glasfaser weiterhin eine Herausforderung bleibt. Experten erwarten, dass sich die politische Diskussion über die nächsten Jahre intensivieren wird.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön,
welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es
um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus,
Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei
So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf
dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die
Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der
Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit
Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der
Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
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| Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.
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