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Bußgeld Datenschutz: LinkedIn muss 310 Millionen Euro Bußgeld zahlen

• 25.10.24 Die irische Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC) hat LinkedIn eine Strafe von 310 Millionen Euro auferlegt. Der Grund dafür ist, dass LinkedIn gegen die strengen Datenschutzregeln der Europäischen Union verstoßen hat. Diese Entscheidung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Bußgeld Datenschutz: LinkedIn muss 310 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Untersuchung ergab, dass LinkedIn keine rechtliche Grundlage hatte, um Daten zu sammeln und diese für gezielte Online-Werbung zu verwenden. Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union regelt.

Bußgeld Datenschutz: LinkedIn muss 310 Millionen Euro Bußgeld zahlen
Bußgeld Datenschutz: LinkedIn muss 310 Millionen Euro Bußgeld zahlen -Bild: © tarifrechner.de

Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen eine eindeutige Zustimmung von den Nutzern einholen müssen, bevor sie deren persönliche Daten verarbeiten oder weitergeben.

Die Rolle der irischen Datenschutzkommission

Die irische Datenschutzkommission (DPC) ist die führende Datenschutzbehörde in der Europäischen Union und hat die Verantwortung, sicherzustellen, dass Unternehmen wie LinkedIn die DSGVO einhalten. In den letzten Jahren hat die DPC mehrere hochkarätige Untersuchungen durchgeführt und dabei Bußgelder gegen große Technologieunternehmen verhängt, die gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen haben.

Die Reaktion von LinkedIn

LinkedIn hat angegeben, dass es glaubt, den Regeln zu entsprechen, aber es wird seine Werbestrategien anpassen, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen. Das Unternehmen hat außerdem betont, dass es sich weiterhin dafür einsetzt, die Privatsphäre und Datenschutzrechte seiner Nutzer zu schützen.

Die Auswirkungen auf andere Unternehmen

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf andere Technologieunternehmen haben, die Online-Werbung betreiben. Es zeigt, dass die Datenschutzbehörden der Europäischen Union entschlossen sind, Verstöße gegen die DSGVO rigoros zu verfolgen und hohe Bußgelder zu verhängen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen vollständig einhalten, um ähnliche Strafen zu vermeiden.

Somit ist die Verhängung eines Bußgeldes von 310 Millionen Euro gegen LinkedIn durch die irische Datenschutzkommission ein klares Signal dafür, dass die Europäische Union entschlossen ist, den Datenschutz ihrer Bürger zu schützen.

Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten, um ähnliche Strafen zu vermeiden.

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Deutschlands Neue Datenschutzbeauftragte

Am 3.September 2024 trat Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihr Amt als neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an. Ihre Ernennung markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Datenschutzlandschaft, da sie eine renommierte Expertin auf diesem Gebiet ist. Prof. Specht-Riemenschneider ist eine angesehene Zivilrechtsprofessorin und Digitalexpertin aus Bonn. Sie hat sich in den letzten Jahren einen Namen gemacht, indem sie sich intensiv mit den rechtlichen Aspekten der Digitalisierung auseinandergesetzt hat. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Datenschutz, Künstliche Intelligenz (KI) und Sicherheit.

Datenschutzbeauftragte: Amtsantritt der neuen Bundesbeauftragten -Nachfolge von Ulrich Kleber
Datenschutzbeauftragte: Amtsantritt der neuen Bundesbeauftragten
-Nachfolge von Ulrich Kleber -Bild: © tarifrechner.de

Ziele und Visionen

In ihrer neuen Rolle als Datenschutzbeauftragte verfolgt Prof. Specht-Riemenschneider einen lösungsorientierten Ansatz. Sie betont die Notwendigkeit, klare Grenzen im Datenschutz zu setzen, aber gleichzeitig auch konstruktive Lösungen innerhalb dieser Grenzen zu finden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Bereichen Gesundheit, KI und Sicherheit.

Dialog und Zusammenarbeit

Ein zentrales Element ihrer Arbeit wird der frühe und intensive Dialog mit verschiedenen Akteuren sein. Dazu gehören die Gesellschaft, der Gesetzgeber, die Forschung und die Wirtschaft. Prof. Specht-Riemenschneider ist der Meinung, dass nur durch eine enge Zusammenarbeit eine grundrechtssensible Digitalisierung erreicht werden kann.

Herausforderungen und Chancen

Die Digitalisierung bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Prof. Specht-Riemenschneider sieht jedoch auch viele Chancen. Sie möchte innovative Lösungen fördern, die den Datenschutz stärken und gleichzeitig die Vorteile der Digitalisierung nutzen.

Kritik und Erwartungen

Es gibt Stimmen, die befürchten, dass ihre Fokussierung auf die Kommerzialisierung von Daten und die Digitalisierung zu einer Schwächung des Datenschutzes führen könnte, insbesondere im Vergleich zu ihrem Vorgänger Ulrich Kelber, der als Verteidiger der Privatsphäre gegen Überwachungskapitalismus und staatliche Übergriffe galt.

Bitkom-Präsident betonte die Bedeutung ihrer Rolle

Der Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst gratulierte ihr und betonte die Bedeutung ihrer Rolle. Er hob hervor, dass die BfDI eine wichtige Stimme im öffentlichen Diskurs über Datenschutz ist und richtungsweisende Entscheidungen trifft.

Wintergerst betonte die Notwendigkeit, die Risiken der Datennutzung zu minimieren und gleichzeitig deren Nutzen zu maximieren. Er forderte zudem eine Neujustierung des Datenschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Potenziale der Künstlichen Intelligenz, und betonte die Notwendigkeit, Unternehmen konkrete Unterstützung und Orientierung zu bieten.

Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt Nachfolge von Ulrich Kleber an

Der Missbrauch von Daten besteht nicht schon erst seit der modernen Digitalisierung. So gibt es nun neue Herausforderungen im Datenschutz, auch durch den Einsatz der KI. So hat sich nun die Bundesregierung auf eine Nachfolgerin für den Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber geeinigt. So wird die Hochschulprofessorin Louisa Specht-Riemenschneider Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) werden. Damit tritt sie dann die Nachfolge von Ulrich Kelber an, welcher bislang nur noch kommissarisch im Amt ist.

Dabei ist Specht-Riemenschneider Professorin für Datenrecht und neue Technologien an der Universität Bonn. Die neue Datenschutzbeauftrage tritt im im Juli die Nachfolge von Ulrich Kelber an. Dieser wird dann aus seinem Amt endgültig ausscheiden. Dieses ist ein Beschluss der Fraktionen der Grünen und FDP im Bundestag. Zuvor war die Bonnerin schon als Digitalexpertin bekannt.

Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt Nachfolge von Ulrich Kleber an
Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt
Nachfolge von Ulrich Kleber an -Bild: Screenshot

Dabei haben die FDP und Grüne ein gemeinsames Vorschlagsrecht für den Posten des Datenschutzbeauftragten. Zuletzt hatte die SPD ihren Kandidaten Uli Grötsch als Polizeibeauftragten durchgesetzt.

Dabei war Ulrich Kelbers Amtszeit schon Ende des letzten Jahres ausgelaufen, allerdings gab es eine Einigung auf den neuen Posten in der Ampelregierung. So hatten sogar schon Branchenvertreter davor gewarnt, das Amt nicht durch weiteres Hinauszögern zu beschädigen. So bleibt Ulrich Kelber bis zur Ernennung der neuen Datenschutzbeauftragten kommissarisch im Amt.

Expertin für Digitalfragen

Dabei ist die parteilose Professorin erst 39 Alt und berät schon seit Jahren das Bundesministerien und Parteien, etwa als Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen oder zuletzt als Mitglied im Digitalbeirat der Bundesregierung.

Ihre wissenschaftliche Arbeit geht aber weit über das Feld des Datenschutzrechts hinaus, sie ist auch Expertin für Themen wie den Handel mit Daten, Dateninfrastrukturen sowie Urheberrecht.

Louisa Specht-Riemenschneider studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bremen und promovierte 2011 mit der Schrift "Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung - Die zivilrechtliche Erfassung des Datenhandels" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Für diese Arbeit erhielt sie den Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik. Nach ihrem Referendariat in Landau, Stuttgart und London wurde sie 2015 zur Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität zu Köln berufen, zum 1. Januar 2017 folgte sie einem Ruf an die Universität Passau auf den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Daten- und Informationsrecht.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice

Dabei kommt in den Behörden überwiegend Microsoft 365 zum Einsatz. Hier sind die Datenschützer schon sehr skeptisch. So hatte zuletzt der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen für unmöglich.

So gibt es nun im schönsten Bundesland, im Bundesland Schleswig Holstein, eine Trendwende hin zu Open-Source-Software. So werden die Daten nicht mehr in Microsofts- Cloud gespeichert. Dieses teilte die Landesregierung mit.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice
Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt
auf Open Source Software Libreoffice -Bild: unsplash.com

So gibt es nun einen Kabinettsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der quelloffenen Software LibreOffice als Standard Office-Lösung.

Dabei sollen Umstellung in den nächsten 5 Jahren erfolgen. Damit käme dann im Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungen und Schulen die Open-Source-Software LibreOffice zum Einsatz.

"Die Zukunft der Verwaltung ist cloudifiziert, automatisiert, algorithmisiert und datenbasiert. Unsere IT-Anwendungen laufen daher zukünftig als Clouddienste im Internet." sagt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Und weiter: "Die Sicherstellung der digitalen Souveränität ist mindestens so wichtig wie Energiesouveränität".

Von dem Kabinettsbeschluss sind bei den Open-Source-Systemen rund 30.000 Beschäftigte der Landesverwaltung betroffen.

Damit will das Bundeslandseine Abhängigkeit von proprietärer Software reduzieren und schließlich ganz beenden. Bis Ende des Jahres 2026 soll auf allen 25.000 Rechnern von Beamten und Angestellten und auch einschließlich Lehrern, Microsoft Office durch LibreOffice abgelöst und das Windows-Betriebssystem durch GNU/Linux abgelöst werden.

Lothar Becker und Thorsten Behrens von The Documentation Foundation, der gemeinnützigen Einrichtung hinter LibreOffice, waren zu einem Treffen mit den Verantwortlichen eingeladen. Im Fokus standen Cloud-Lösungen, die Integration mit LibreOffice und anderen Systemen sowie Videokonferenz-Tools.

Die Document Foundation freut sich über den Einsatz von LibreOffice in öffentlichen Einrichtungen und hofft, dass sich weltweit weitere Bundesländer, Regierungen und andere Organisationen der Migration anschließen.

Hintergrund ist, dass man sich auch unabhängiger von großen Monopolanbietern machen will. So gab es zuletzt eine Erklärung von der Bundesregierung sowie neun Bundesländer, künftig gemeinsam einen sogenannten "souveränen Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung" zu erstellen. Entsprechende Arbeiten an der Ausrichtung sollen dabei synchronisiert und abgestimmt werden.

Ferner heisst es im dem Strategiepapier: "Bei der Realisierung des Souveränen Arbeitsplatzes wird ein agiles Vorgehen gewählt. So werden in einem ersten Schritt die notwendigen Basisfunktionen des Souveränen Arbeitsplatzes in den Bereichen Produktivität (u. a. Textverarbeitung), Kollaboration (u. a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u. a. Videokonferenzen) bereitgestellt, erprobt und iterativ erweitert. Der Souveräne Arbeitsplatz fördert Modularität und Interoperabilität, indem Schnittstellen verwendet werden, die offen und frei von technischen oder juristischen Beschränkungen in Bezug auf die Nutzbarkeit sind. Die geltenden Regeln und Normen (insbesondere zur Wahrung der Informationssicherheit) werden berücksichtigt. Der Souveräne Arbeitsplatz entfaltet eine besondere Signalwirkung, da er die Unabhängigkeit von Anbietern proprietärer Softwarelösungen stärkt und das Potential bietet, gezielt Innovationen entsprechend der Bedarfe der ÖV voranzutreiben.".

Microsoft 365: Datenschützer Mecklenburg-Vorpommern fordern unverzüglichen Verzicht auf Microsoft

Zuletzt warnten Informatiker vor dem Einsatz von Microsoft 365 in Baden-Württemberg beim Schulbetrieb. Dann warnte auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Mecklenburg-Vorpommern.

Die Liste der Datenschutz-Warner wird immer länger. Nun fordert, zusammen mit dem Landesrechnungshof der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, die Landesregierung dazu auf, den Schutz der von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Bereits im Juli 2020 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zum so genannten Privacy Shield eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA für unwirksam erklärt.

"Eine Vielzahl der in diesem Land genutzten Betriebssysteme, Büro-Anwendungen oder auch Videokonferenzlösungen lässt sich nicht betreiben, ohne dass personenbezogene Daten an Dritte abfließen", sagt Behördenchef Heinz Müller. "Für diese Datenabflüsse gibt es keine hinreichende Rechtsgrundlage. Betroffen sind davon unter anderem Produkte der Firma Microsoft".

Eine rechtskonforme Nutzung dieser Produkte allein auf der Basis von Standarddatenschutzklauseln sei aber aufgrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze nicht möglich. Ohne weitere Sicherungsmaßnahmen würden personenbezogene Daten an Server mit Standort in den USA übermittelt. Dort sähen diverse Vorschriften die Herausgabe der Daten an Behörden und Geheimdienste vor, ohne dass den Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Dabei sind sich der Landesrechnungshof und der Landesdatenschutzbeauftragter Mecklenburg-Vorpommernsind einig: Kann die Übermittlung personenbezogener Daten nicht unterbunden werden oder ist sie für die Nutzung einer Anwendung oder eines Dienstes funktionsnotwendig, hat die Landesregierung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass entweder der Personenbezug aufgelöst (z.B. durch Anonymisierung) oder die Daten nach dem Stand der Technik verschlüsselt werden. Wenn das nicht geht, ist die Verarbeitung einzustellen oder ein alternatives Produkt einzusetzen, welches die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.

Microsoft Probleme schon länger bekannt

Die Microsoft Probleme sind schon länger bekannt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat schon im Jahr 2015 auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus dem zunehmenden Angebot cloud-gestützter Betriebssysteme und Anwendungen ergeben.

Microsoft 365: Informatiker warnen vor dem Einsatz in Baden-Württemberg

So kritisiert die Gesellschaft für Informatik in Baden-Württemberg den Einsatz von Office-Paketen mit Microsoft 365. Hier verliert man seine digitale Souveränität im Bildungssystem. Dabei findet man laut den Kritikern in Baden-Württemberg in allen drei Bereichen bislang eine sehr gut aufgestellte Infrastruktur. So werde die Systemlandschaft, der Support- und die Fortbildungsstrukturen gelobt.

Daher kritisieren die Informatiker nun den Umstieg auf eine kommerzielle Lösung mit Microsoft 365: "Unser Bildungsauftrag umfasst heutzutage auch, den Wert digitaler Souveränität zu ver-mitteln. Mit den bisher genutzten Systemen leben wir diese Souveränität aktiv vor. Für die aktuellen Lösungen besteht bereits eine hervorragende Infrastruktur mit Lehrer-fortbildung, Multiplikatoren und Support."

Datenschutz Behörde: Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform

Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel sollten daher auch Schulen, deutsche Behörden und öffentliche Einrichtungen vom Einsatz von Microsoft 365 lassen.

So geht es zum Beispiel um die Kommunikationsplattform Microsoft Teams. Diese Plattform gewann neben Zoom durch die Corona-Pandemie an den Schulen und Universitäten. Hierüber sind einfache Videokonferenzen möglich.

Ferner gehören zu den Microsoft 365 Produkte wie Word, Excel und PowerPoint. Auch diese Produkte werden laut der Netzpolitik.org ais kritisch angesehen.

Hier ist "kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft 365 möglich", zitiert das Nachrichtenmagazin Spiegel aus dem bislang internem Papier des Gremiums der Datenschutzbehörde. Allerdings ist der Freistaat Bayern einer andere Meinung, und daher hat der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz das Papier nicht öffentlich zugängig gemacht, so die Feststellung von Netzpolitik.org.

Ferner haben die Kontrolleure Formulierungen der Arbeitsgruppe als rechtlich fragwürdig bezeichnet und sich gegen dessen Publikation ausgesprochen.

Kritik an Microsoft Office 365 schon letztes Jahr

So darf Microsoft Office 365 in der Standardkonfiguration an Schulen wegen Problemen für die Privatsphäre der Nutzer derzeit nicht verwendet werden. Zu diesem Ergebnis kam im letzten Jahr der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. Als Begründung wurde angeführt, dass personenbezogene Daten von Kindern und Lehrern in der Cloud gespeichert werden.

Dabei sollte man auch beachten, selbst wenn die Server in Europa stünden, seien die Informationen "einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt", so der Datenschützer weiter.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Empfehlungen für Windows 10

Zuletzt hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sich die sicherheitskritischen Funktionen von Windows 10 im Rahmen einer Analyse genauer angesehen. So hatte das Bundesamt die Sicherheit und Restrisiken für eine Nutzung von Windows 10 bewertet. Darüber hinaus sollen Rahmenbedingungen für einen sicheren Einsatz des Betriebssystems identifiziert sowie Empfehlungen für eine Härtung und den sicheren Einsatz von Windows 10 erstellt werden.

Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

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