AKTION 736x414
Anzeige

Bußgeldbescheid bei Fehlbedienung von E-Mail Software

• 28.06.13 Wenn man als Chefredakteur manche Pressemitteilungen ließt, schaut man schon mal gerne auf den Kalender, ob nicht irgendwie der 1.April ist. Eine solche Meldung trifft dann sicherlich auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu. Hier ist man wohl Stolz, einem Nutzer wegen der Fehlbedienung einer E-Mail Software einen Bußgeldbescheid zu erteilen.

AKTION 500x500
Anzeige
Wir erinnern uns, wie leben im Zeitalter von PRISM um Tempora. Firmen, Unternehmen, Behörden und private Nutzer werden von "befreundeten Staaten" nach Strich und Faden ausspioniert, die letzte Volkszählung hat auch mal wieder gegen "Grundrechte" verstossen, Facebook, Skype und Co belauschen uns hemmungslos und so kann man die Datenschutzverletzungen weiterführen.

Allerdings nicht so in Bayern!. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat. Dabei hat die Mitarbeiterin in der E-Mail "CC:" als Empfänger angewählt, und nicht "BCC:". Im ersten Fall kann man eine Massen E-Mail an alle Empfänger schicken, welche dann auch sehen, wer diese E-Mail noch bekommen hat. Im zweiten Fall, sind die weiteren Empfänger verdeckt, daher heißt es "Blind Carbon Copy".

Jetzt ist natürlich eine E-Mail Adresse auch anonym. Den hinter der E-Mail Adresse läßt sich nicht gleich eine Person ermitteln. Aber in Bayern wird dieses pauschal unterstellt. Die Begründung lautet: "E-Mail-Adressen, die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, sind als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen. Diese personenbezogenen Daten dürfen an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.".

Bei einer Stichprobe in unserem E-Mail Verteiler haben wir unter 10.000 Empfängern weniger als 50 Klarnamen. Ob diese dann auch mit einer realen Person identisch sind, darf bezweifelt werden. Beispiele wie antonichlesealles@.....com sind sicherlich nicht in einem Personalausweis zu finden. Dabei haben wir nun nur die "anständigen" E-Mail Adressen mal erwähnt.

Ob die Bayern nun auch schon gegen die befreundeten Staaten wie USA und Großbritannien ein Verfahren wegen Datenschutzverstoss einleiten, entzieht sich bislang unserer Erkenntnis. Wir Verbraucher und Unternehmer sollten aber davon ausgehen, wenn die befreundeten Staaten, Skype, Facebook und Co kein Bußgeldbescheid bekommen, dass hier vielleicht ein rechtswidriges Verhalten beim bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht durch Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) vorliegt.

Liebe Grüße an Bayern und die "Schale gehört doch in den Pott", Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Oster-Deal:
  • 10 GB 5G Allnet-Flat
  • 3 Freimonate
  • mtl. 6,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • 3 Freimonate
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen