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Call-by-Call bei Ortsgespräche erst ab März

• 29.11.02 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Verpflichtung zur Einführung der Betreibervorauswahl bei Ortsgesprächen bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt.

Auf Grund der kurzen Zeitspanne zwischen der Verabschiedung der

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entsprechenden Gesetzesnovelle und dem In-Kraft-Treten ist - nach zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen - die Einführung der Betreibervorauswahl bei Ortsgesprächen zum 1. Dezember 2002 technisch nicht möglich. Diese Einschätzung wird nach Kenntnis der Reg TP auch von den Wettbewerbsunternehmen und der Deutschen Telekom AG (DT AG) geteilt.

Daher ist eine für diesen Fall im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Aussetzung zur Verpflichtung jetzt geboten. Die Reg TP wird zur Erzeugung größtmöglicher Transparenz und zur Berücksichtigung aller hierzu vorzutragenden Sachverhalte eine öffentliche Anhörung mit einem veröffentlichungsfähigen Ergebnis durchführen.

Durch das 'Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes' vom 21. Oktober 2002 wurde die DT AG formal verpflichtet, ab dem 1. Dezember 2002 auch bei Ortsgesprächen eine gesprächsweise Betreiberauswahl (Call-by-Call-Selection) und eine Voreinstellung auf einen anderen Netzbetreiber (Preselection) zu ermöglichen. Gegenüber der Reg TP wurde in jüngster Zeit vorgetragen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und betrieblichen Realisierungsprozesse die Call-by-Call-Selection frühestens zum 24. April 2003 und Preselection frühestens zum 8. Juli 2003 umgesetzt werden könne.

Daher können wir Telefonkunden nun wie bisher nur über die 0190-0XX Rufnummernvorwahlen der Call-by-Call Anbieter günstigere Ortsgespräche führen, als bisher von der dt.Telekom angeboten. Allerdings Kunden, die 0190-Nummern gesperrt haben oder aus gutem Grund vorsichtig bei 0190-Vorwahlnummern sind, werden noch keinen freien Wettbewerb bei Ortgesprächen geniessen können.


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