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Datenschützer kritisieren Beschlagnahme von Anonymisierungs-Server

• 15.09.06 Am 6. September wurde von der Polizei auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz der Anonymisierungsserver des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt.

Die bei einem Dienstleister in Karlsruhe durchgeführte Beschlagnahme wurde dem

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ULD erst nach eigenen aufwendigen Recherchen am 11. September mitgeteilt; den Beschlagnahmebeschluss erhielt das ULD erst weitere zwei Tage später nach erneuter Nachfrage.

Die Beschlagnahme steht offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen, deren Ziel es ist, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Der beschlagnahmte Rechner ist Teil eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es dient, wie vom deutschen Telediensterecht gefordert, der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz und wird auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt.

Der Leiter des ULD Thilo Weichert ist mehr als irritiert über die mangelnde kriminalistische Professionalität der Ermittler. Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurück zu verfolgen.

Die Rückverfolgung ist vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON wurden die Täter jedoch gewarnt. Die Staatsanwaltschaft hat nun zudem einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird, da AN.ON keinerlei Verbindungsdaten speichert.

Mehr als fahrlässig ist, laut Datenschützern, dass die Strafverfolger mit ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer machten, indem sie vorläufig mit dem ULD-Rechner den einzigen von einer deutschen unabhängigen Behörde betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und dadurch den Schutz vor Netzspionage verhindern. Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt.


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