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Datenschutz: 145.000 Euro Bußgeldbescheid bekommt Google von Hamburgs Behörden

• 22.04.13 Google hatte in den Jahren 2008 bis 2010 seine Google Autos durch Hamburg geschickt, und dabei auch die Daten von WLAN Anschlüssen erfasst. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht darin eine Ordnungswidrigkeit und hat daher gegen Google wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt.

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Google hatte in der Vergangenheit in Hamburg für seine Google Street View Dienste nicht nur Straßen und Häuser erfasst. Es wurden auch die Bewohner in der Umgebung ausspioniert. Dabei hatte Google WLAN Netze der Bürger erfasst. Dabei wurden, wie Google auf Nachfrage des Datenschutzbeauftragten einräumte, auch Inhaltsdaten der erfassten unverschlüsselten WLAN-Anschlüsse aufgezeichnet.

Dies bestätigte auch die Auswertung der von Google in Kopie zur Untersuchung des Sachverhalts zur Verfügung gestellten Daten. Unter den im Vorbeifahren erfassten Informationen befanden sich auch erhebliche Mengen an personenbezogenen Daten unterschiedlichster Qualität. Beispielsweise wurden E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle erfasst, so die Datenschützer Hamburgs.

Auch hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google eröffnet, das im November 2012 eingestellt wurde. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat daraufhin den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder aufgegriffen.

Gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid wurde Google angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Löschung wurde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber bestätigt.

"Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten sei nie beabsichtigt gewesen. Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben", so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.


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