Datenschutzbeauftragter kritisiert schnelle Öffnung von Googles Street View
• 12.08.10 Google will gegen Ende diesen Jahres sein Street View Projekt für Deutschland den Nutzern öffnen. Dabei hatte sich Google gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten im letzten Jahr verpflichtet, im Rahmen eines 13-Punkte-Katalogs bei der Umsetzung des Dienstes Google Street View zum Teil deutlich über die Standards anderer Ländern hinausgehende Vorkehrungen
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Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg wurde Ende letzter Woche über den Start des Online-Tools informiert. Damit haben Nutzer ab nächster Woche die Möglichkeit über ein Online-Tool ihre Widersprüche einzulegen. Die Widerspruchsfrist endet mit Schließung des Tools, frühestens 4 Wochen nach seiner Öffnung.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspa, kritisiert allerdings die schnelle Freischaltung, da das Verfahren ja doch sehr komplex sei. Auch wird bemängelt, dass hier keine Telefon-Hotline geschaltet wurde, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Außerdem hatte Google den Datenschützern zugesagt, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse steht noch aus.
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