Dt.Telekom AG muss Reseller zulassen
• 4.12.03 Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern über Klagen der Deutschen Telekom AG gegen Beschlüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Rahmen der so genannten Missbrauchsaufsicht entschieden.
|
Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt. BVerwG 6 C 20.02 - Urteil vom 3. Dezember 2003
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |



