EU-Kommission greift beim Daten-Roaming ein --Schockrechnungen sollen vermieden werden
• 28.06.10 Das Roaming bei den Handynetzen sorgt immer wieder für Ärger bei den Verbrauchern. Besonders weil die Kosten oftmals ganz versteckt sind. So hat sich die EU-Kommission in den letzten Jahren schon bei den Gesprächsminuten eingemischt und den Mobilfunkprovidern einfach die Preise vorgeschrieben, welche sie dem Verbraucher in Rechnung stellen dürfen.
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Vom 1. Juli 2010 an können Nutzer dann mit dem Handy in andere EU-Ländern im Internet surfen, ohne überteuerte Roaming-Rechnungen fürchten zu müssen. Dann gilt für das Daten-Roaming EU-weit automatisch eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer. Für Deutschland wären dass dann 59,50 Euro. Dabei können sich die Kunden auch für andere Obergrenzen entscheiden.
Die Europäische Union reagiert damit auch auf Fälle unerwartet hoher Rechnungen in der Vergangenheit. So erhielt beispielsweise im Jahr 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46.000 Euro.
Ab dem 1.Juli sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte.
Auch das Telefonieren im EU-Roamingtarif wird nochmals günstiger. Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird EU-weit von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute zzgl. Mehrwertsteuer gesenkt, und für einen eingehenden Anruf dürfen nur noch 15 Cent pro Minute zzgl. Mehrwertsteuer verlangt werden. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei 11 Cent pro SMS zzgl. Mehrwertsteuer.
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