EU-Kommission: EU verhängt 120 Millionen Euro Strafe gegen X
• 08.12.25 Die Europäische Kommission hat erstmals eine Strafe nach dem Digital Services Act (DSA) verhängt. Betroffen ist die Plattform X, ehemals Twitter, die im Besitz von Elon Musk steht. Die Höhe der Strafe beträgt
|
EU verhängt 120 Millionen Euro Strafe gegen X
Die 120 Millionen Euro Strafe gegen X markiert
einen historischen Schritt der EU. Sie zeigt, dass die Kommission bereit ist,
große Plattformen zur Verantwortung zu ziehen. Gleichzeitig verdeutlicht sie
die wachsenden Konflikte zwischen Brüssel und
|
|
Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren nach Gerichtspleite neu --Bild: © tarifrechner.de |
Hintergrund: Der Digital Services Act
Der Digital Services Act ist ein europäisches Gesetz, das
seit Februar 2024 gilt. Es verpflichtet große Plattformen zu mehr
Transparenz, Verantwortung und
Die Verstöße von X
1. Irreführende Verifizierung
Das bekannte blaue Häkchen, das früher für verifizierte Konten stand, kann heute gegen Bezahlung erworben werden. Die EU sieht darin eine Täuschung, da Nutzer glauben könnten, es handle sich um geprüfte Identitäten. Dafür verhängte die Kommission eine Strafe von 45 Millionen Euro.
2. Fehlende Werbetransparenz
X stellt kein funktionierendes Werberegister
bereit. Anzeigen sind nicht klar gekennzeichnet, Herkunft und Auftraggeber
bleiben oft unklar. Dies verstößt gegen die Transparenzpflichten des
DSA. Strafe:
3. Blockierter Datenzugang für Forschende
Forschende haben keinen ausreichenden Zugang zu Nutzungsdaten wie Reichweite oder Likes. Damit verhindert X unabhängige Analysen über die Wirkung von Inhalten. Strafe: 40 Millionen Euro.
Übersicht der Strafen
| Verstoß | Beschreibung | Strafe in Euro |
|---|---|---|
| Verifizierung | Irreführendes |
45.000.000 |
| Werbung | Fehlendes Werberegister | 35.000.000 |
| Datenzugang | Blockierter Zugang für Forschende | 40.000.000 |
Politische Reaktionen
Die Strafe löste international Kontroversen aus. In den
USA kritisierten Politiker wie Marco Rubio und
Auswirkungen und Bedeutung
Ein Präzedenzfall
Die Strafe gegen X ist die erste nach dem DSA. Sie gilt als Präzedenzfall für die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze.
Weitere Verfahren
Gegen X laufen bereits weitere Untersuchungen, etwa zur Bekämpfung
illegaler Inhalte und
Internationale Spannungen
Die Entscheidung verschärft die transatlantischen Spannungen. Während die EU auf Rechtsdurchsetzung pocht, sehen US-Politiker darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Bundesverwaltungsgericht: Die 5G-Auktion 2019 - endgültig rechtswidrig erklärt
Die 5G-Auktion 2019 gilt nun endgültig als rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und stellte fest, dass die damaligen Vergaberegeln gegen europäische Vorgaben verstießen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der die deutsche Telekommunikationsbranche nachhaltig beeinflusst.Die 5G-Auktion 2019 war ein historisches Ereignis, das nun als rechtswidrig gilt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die Bundesnetzagentur, die Vergabe neu zu gestalten. Für den Markt bedeutet dies Unsicherheit, aber auch Chancen auf mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
|
| Projekt 6G-TakeOff: Die Zukunft der Mobilfunktechnologie --Bild: © tarifrechner.de |
Hintergrund der 5G-Frequenzvergabe
Zwischen März und Juni 2019 versteigerte die Bundesnetzagentur erstmals in der deutschen Geschichte 5G-Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz. Vier Anbieter erhielten den Zuschlag: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch. Nach 497 Bietrunden erzielte der Staat Einnahmen von rund 6,55 Milliarden Euro.
Die Kritik an der Auktion
Schon damals kritisierten Branchenexperten die hohen Gebote als Investitionsbremse für den Netzausbau. Zudem wurde bemängelt, dass die Diensteanbieter-Verpflichtung nicht klar genug geregelt war. Kleinere Anbieter wie Freenet und EWE TEL sahen sich benachteiligt und klagten gegen die Bedingungen.
Warum die Auktion rechtswidrig war
Das Gericht stellte fest, dass die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug agierte. Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) habe Einfluss genommen und eine verbindliche Öffnung der Netze für Drittanbieter verhindert. Damit wurde die unionsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Behörde verletzt.
Die Rolle der Politik
Die damalige politische Einflussnahme führte dazu, dass die Auktion nicht den Anforderungen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens entsprach. Besonders die Verhinderung einer klaren Diensteanbieter-Verpflichtung gilt als zentraler Fehler.
Folgen des Urteils
Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren neu aufrollen. Bis dahin behalten die bisherigen Frequenzzuteilungen ihre Gültigkeit. Für die großen Netzbetreiber bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, während kleinere Anbieter Chancen auf einen faireren Zugang erhalten.
Auswirkungen auf Netzbetreiber
-
• Telekom, Vodafone und Telefónica müssen prüfen, ob ihre Frequenzblöcke langfristig Bestand haben.
• 1&1 Drillisch könnte durch neue Regeln beim Netzausbau unterstützt werden.
• Kleinere Anbieter wie Freenet oder EWE TEL könnten künftig besseren Zugang erhalten.
Auswirkungen auf Verbraucher
-
• Langfristig mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
• Möglicherweise günstigere Tarife.
• Kurzfristig Verzögerungen beim 5G-Ausbau.
Tabelle: Anbieter und Frequenzen
| Anbieter | Frequenzbereich | Gebot | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutsche Telekom | 2 GHz, 3,6 GHz | 2,17 Mrd. € | |
| Vodafone | 2 GHz, 3,6 GHz | 1,88 Mrd. € | |
| Telefónica | 2 GHz, 3,6 GHz | 1,42 Mrd. € | |
| 1&1 Drillisch | 3,6 GHz | 1,06 Mrd. € |
Langfristige Perspektiven
Das Urteil könnte den Weg für eine gerechtere Vergabe ebnen. Eine klare Diensteanbieter-Verpflichtung würde den Wettbewerb stärken und den Zugang für kleinere Anbieter erleichtern. Für Verbraucher bedeutet dies langfristig mehr Auswahl und bessere Preise.
Damit Ihnen in Zukunft kein Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |



