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EU-Kommission: EU verhängt 120 Millionen Euro Strafe gegen X

• 08.12.25 Die Europäische Kommission hat erstmals eine Strafe nach dem Digital Services Act (DSA) verhängt. Betroffen ist die Plattform X, ehemals Twitter, die im Besitz von Elon Musk steht. Die Höhe der Strafe beträgt 120 Millionen Euro und setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen: Verifizierung, Werbung und Datenzugang für Forschende.

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EU verhängt 120 Millionen Euro Strafe gegen X

Die 120 Millionen Euro Strafe gegen X markiert einen historischen Schritt der EU. Sie zeigt, dass die Kommission bereit ist, große Plattformen zur Verantwortung zu ziehen. Gleichzeitig verdeutlicht sie die wachsenden Konflikte zwischen Brüssel und Washington über die Regulierung digitaler Märkte.

Die EU-Kommission verhängt erstmals eine Strafe nach dem Digital Services Act: 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Plattform X. Gründe sind Verstöße bei Verifizierung, Werbung und Datenzugang.
Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren
nach Gerichtspleite neu
--Bild: © tarifrechner.de

Hintergrund: Der Digital Services Act

Der Digital Services Act ist ein europäisches Gesetz, das seit Februar 2024 gilt. Es verpflichtet große Plattformen zu mehr Transparenz, Verantwortung und Kontrolle über Inhalte. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung, Desinformation und Missbrauch zu schützen.

Die Verstöße von X

1. Irreführende Verifizierung

Das bekannte blaue Häkchen, das früher für verifizierte Konten stand, kann heute gegen Bezahlung erworben werden. Die EU sieht darin eine Täuschung, da Nutzer glauben könnten, es handle sich um geprüfte Identitäten. Dafür verhängte die Kommission eine Strafe von 45 Millionen Euro.

2. Fehlende Werbetransparenz

X stellt kein funktionierendes Werberegister bereit. Anzeigen sind nicht klar gekennzeichnet, Herkunft und Auftraggeber bleiben oft unklar. Dies verstößt gegen die Transparenzpflichten des DSA. Strafe: 35 Millionen Euro.

3. Blockierter Datenzugang für Forschende

Forschende haben keinen ausreichenden Zugang zu Nutzungsdaten wie Reichweite oder Likes. Damit verhindert X unabhängige Analysen über die Wirkung von Inhalten. Strafe: 40 Millionen Euro.

Übersicht der Strafen

Verstoß Beschreibung Strafe in Euro
Verifizierung Irreführendes blaues Häkchen 45.000.000
Werbung Fehlendes Werberegister 35.000.000
Datenzugang Blockierter Zugang für Forschende 40.000.000

Politische Reaktionen

Die Strafe löste international Kontroversen aus. In den USA kritisierten Politiker wie Marco Rubio und JD Vance die Entscheidung als Angriff auf amerikanische Unternehmen. Elon Musk selbst reagierte mit scharfen Worten und forderte sogar die Abschaffung der EU.

Auswirkungen und Bedeutung

Ein Präzedenzfall

Die Strafe gegen X ist die erste nach dem DSA. Sie gilt als Präzedenzfall für die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze.

Weitere Verfahren

Gegen X laufen bereits weitere Untersuchungen, etwa zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Desinformation. Sollte das Unternehmen seine Plattform nicht innerhalb von 90 Tagen anpassen, drohen zusätzliche Strafen.

Internationale Spannungen

Die Entscheidung verschärft die transatlantischen Spannungen. Während die EU auf Rechtsdurchsetzung pocht, sehen US-Politiker darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Bundesverwaltungsgericht: Die 5G-Auktion 2019 - endgültig rechtswidrig erklärt

Die 5G-Auktion 2019 gilt nun endgültig als rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und stellte fest, dass die damaligen Vergaberegeln gegen europäische Vorgaben verstießen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der die deutsche Telekommunikationsbranche nachhaltig beeinflusst.

Die 5G-Auktion 2019 war ein historisches Ereignis, das nun als rechtswidrig gilt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die Bundesnetzagentur, die Vergabe neu zu gestalten. Für den Markt bedeutet dies Unsicherheit, aber auch Chancen auf mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.

Die 5G-Auktion 2019 wurde endgültig für rechtswidrig erklärt. Erfahren Sie die Hintergründe, Folgen für Netzbetreiber und Chancen für Verbraucher.
Projekt 6G-TakeOff: Die Zukunft der Mobilfunktechnologie --Bild: © tarifrechner.de

Hintergrund der 5G-Frequenzvergabe

Zwischen März und Juni 2019 versteigerte die Bundesnetzagentur erstmals in der deutschen Geschichte 5G-Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz. Vier Anbieter erhielten den Zuschlag: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch. Nach 497 Bietrunden erzielte der Staat Einnahmen von rund 6,55 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Auktion

Schon damals kritisierten Branchenexperten die hohen Gebote als Investitionsbremse für den Netzausbau. Zudem wurde bemängelt, dass die Diensteanbieter-Verpflichtung nicht klar genug geregelt war. Kleinere Anbieter wie Freenet und EWE TEL sahen sich benachteiligt und klagten gegen die Bedingungen.

Warum die Auktion rechtswidrig war

Das Gericht stellte fest, dass die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug agierte. Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) habe Einfluss genommen und eine verbindliche Öffnung der Netze für Drittanbieter verhindert. Damit wurde die unionsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Behörde verletzt.

Die Rolle der Politik

Die damalige politische Einflussnahme führte dazu, dass die Auktion nicht den Anforderungen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens entsprach. Besonders die Verhinderung einer klaren Diensteanbieter-Verpflichtung gilt als zentraler Fehler.

Folgen des Urteils

Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren neu aufrollen. Bis dahin behalten die bisherigen Frequenzzuteilungen ihre Gültigkeit. Für die großen Netzbetreiber bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, während kleinere Anbieter Chancen auf einen faireren Zugang erhalten.

Auswirkungen auf Netzbetreiber

    • Telekom, Vodafone und Telefónica müssen prüfen, ob ihre Frequenzblöcke langfristig Bestand haben.
    • 1&1 Drillisch könnte durch neue Regeln beim Netzausbau unterstützt werden.
    • Kleinere Anbieter wie Freenet oder EWE TEL könnten künftig besseren Zugang erhalten.

Auswirkungen auf Verbraucher

    • Langfristig mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
    • Möglicherweise günstigere Tarife.
    • Kurzfristig Verzögerungen beim 5G-Ausbau.

Tabelle: Anbieter und Frequenzen

Anbieter Frequenzbereich Gebot Besonderheiten
Deutsche Telekom 2 GHz, 3,6 GHz 2,17 Mrd. € Investitionskritik wegen hoher Kosten
Vodafone 2 GHz, 3,6 GHz 1,88 Mrd. € Starker Fokus auf 5G-Ausbau
Telefónica 2 GHz, 3,6 GHz 1,42 Mrd. € Netzqualität in ländlichen Regionen
1&1 Drillisch 3,6 GHz 1,06 Mrd. € Neuer Netzbetreiber, Aufbau eigener Infrastruktur

Langfristige Perspektiven

Das Urteil könnte den Weg für eine gerechtere Vergabe ebnen. Eine klare Diensteanbieter-Verpflichtung würde den Wettbewerb stärken und den Zugang für kleinere Anbieter erleichtern. Für Verbraucher bedeutet dies langfristig mehr Auswahl und bessere Preise.

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