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Welttag gegen Internetzensur 2026: Warum der Kampf um ein freies Internet gerade jetzt wichtiger wird

• 12.03.26 Jedes Jahr am 12. März rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das im Alltag oft unsichtbar bleibt: Internetzensur. Der Welttag gegen Internetzensur wurde im Jahr 2001 von der Organisation Reporter ohne Grenzen ins Leben gerufen. Ziel ist es, auf Einschränkungen des freien Informationsflusses aufmerksam zu
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machen und die Bedeutung eines offenen und freien Internets zu betonen.

Netzsperren, Überwachung und digitale Repression - weshalb der 12. März weltweit zum Symbol für Internetfreiheit geworden ist

Was zunächst wie ein Nischenthema für Journalisten wirkt, betrifft heute Milliarden Menschen. In immer mehr Ländern greifen Regierungen aktiv in den digitalen Raum ein. Websites werden blockiert, soziale Netzwerke eingeschränkt oder ganze Internetverbindungen abgeschaltet. Gleichzeitig wächst weltweit die Debatte darüber, wie weit Staaten bei der Kontrolle des Netzes gehen dürfen.

Der Welttag gegen Internetzensur am 12. März rückt weltweite Netzsperren, Überwachung und digitale Repression in den Fokus. Hintergründe, Zahlen und Analysen zur globalen Internetzensur.
Welttag gegen Internetzensur 2026: Warum der Kampf um ein freies Internet
gerade jetzt wichtiger wird
-Bild: © Tarifrechner.de/KI

Der Welttag gegen Internetzensur erinnert daran, dass das Internet zwar global ist, aber längst nicht überall frei genutzt werden kann. Laut internationalen Studien leben heute Milliarden Menschen in Staaten, in denen digitale Zensur zur politischen Realität gehört.

Was der Welttag gegen Internetzensur eigentlich bedeutet

Der Aktionstag richtet sich vor allem gegen staatliche Maßnahmen, die den Zugang zu Informationen im Internet einschränken. Dabei geht es nicht nur um klassische Netzsperren. Auch Überwachung, Plattformkontrolle oder strafrechtliche Verfolgung von Bloggern zählen zur modernen digitalen Repression.

Die Initiatoren von Reporter ohne Grenzen wollten mit diesem Tag eine globale Erinnerung schaffen. Einmal im Jahr soll öffentlich sichtbar werden, dass Pressefreiheit im Internet keine Selbstverständlichkeit ist.

Die wichtigsten Ziele des Aktionstages

Schwerpunkt Bedeutung Warum es wichtig ist
Internetfreiheit Freier Zugang zu Informationen im Netz Grundlage für Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe
Schutz von Online-Journalisten Unterstützung verfolgter Reporter und Blogger Journalismus bleibt auch im digitalen Raum gefährdet
Bekämpfung von Netzsperren Aufdeckung staatlicher Zensurmaßnahmen Viele Länder blockieren Nachrichtenportale oder soziale Netzwerke
Transparenz über digitale Überwachung Aufklärung über staatliche Kontrolltechnologien Überwachung kann Meinungsfreiheit massiv einschränken

Internetzensur weltweit: Wie Staaten das Netz kontrollieren

Die Methoden der Internetzensur haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich verändert. Während früher einzelne Webseiten blockiert wurden, greifen viele Staaten heute auf technisch ausgefeilte Systeme zurück.

Ein besonders bekanntes Beispiel ist die sogenannte Great Firewall in China. Sie filtert Inhalte, blockiert ausländische Plattformen und überwacht den Datenverkehr im gesamten Land. Auch andere Staaten haben ähnliche Systeme aufgebaut.

Typische Methoden der digitalen Zensur

Methode Beschreibung Beispiel
Website-Blockaden Zugriff auf bestimmte Seiten wird technisch verhindert Nachrichtenportale oder soziale Netzwerke
Suchmaschinenfilter Suchergebnisse werden manipuliert oder eingeschränkt Politische Inhalte verschwinden aus der Suche
Internet-Shutdowns Komplette Abschaltung des Internets in einer Region Häufig bei Protesten oder Wahlen
Überwachungssysteme Analyse von Datenverkehr und Kommunikation Deep Packet Inspection
Strafverfolgung von Bloggern Kritische Online-Beiträge werden kriminalisiert Festnahmen wegen Social-Media-Posts

Gerade Internet-Shutdowns gelten als eine der drastischsten Maßnahmen. In solchen Fällen wird der Internetzugang für ganze Städte oder Regionen komplett abgeschaltet. Für Journalisten und Aktivisten bedeutet das oft, dass Informationen das Land nicht mehr verlassen können.

Warum Internetzensur für Demokratien ein Warnsignal ist

Die Diskussion über Zensur im Internet wird häufig mit autoritären Staaten verbunden. Doch auch demokratische Gesellschaften stehen vor schwierigen Fragen.

Regierungen argumentieren häufig mit der Bekämpfung von Desinformation, Hassrede oder illegalen Inhalten. Kritiker warnen dagegen, dass solche Maßnahmen schnell zu weit gehen könnten.

Der Kern der Debatte lautet daher: Wie lässt sich ein freies Internet schützen, ohne gleichzeitig gefährliche Inhalte unkontrolliert zu verbreiten?

Diese Balance gehört zu den zentralen politischen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft.

Argumente in der Debatte um Internetregulierung

Position Argument Kritikpunkt
Mehr Regulierung Bekämpfung von Hassrede und Desinformation Gefahr staatlicher Überkontrolle
Offenes Internet Maximale Meinungsfreiheit Risiko für Falschinformationen
Plattformverantwortung Tech-Unternehmen sollen Inhalte moderieren Private Firmen entscheiden über öffentliche Debatten

Die Rolle von Reporter ohne Grenzen

Die Organisation Reporter ohne Grenzen zählt zu den wichtigsten internationalen Akteuren im Kampf gegen Internetzensur. Sie dokumentiert weltweit Verstöße gegen Pressefreiheit und veröffentlicht regelmäßig Analysen zur digitalen Lage.

Besonders bekannt ist der jährliche Index der Pressefreiheit. Dieser bewertet Länder danach, wie stark Journalisten unter Druck stehen und wie frei Medien arbeiten können.

Auch im digitalen Bereich beobachtet die Organisation genau, wie Regierungen Technologien einsetzen, um Informationen zu kontrollieren. Dazu gehören Überwachungssoftware, staatliche Trollnetzwerke oder gezielte Plattformregulierung.

Aktivitäten von Reporter ohne Grenzen

Initiative Ziel Wirkung
Pressefreiheitsindex Bewertung der Medienfreiheit weltweit Internationale Vergleichbarkeit
Monitoring von Internetzensur Dokumentation digitaler Repression Transparenz über staatliche Maßnahmen
Unterstützung verfolgter Journalisten Rechtsbeistand und Schutzprogramme Hilfe für gefährdete Reporter

Neue Formen der digitalen Kontrolle

Die klassische Internetzensur entwickelt sich zunehmend weiter. Heute greifen Staaten nicht mehr nur zu einfachen Sperren. Stattdessen entstehen komplexe Systeme zur Kontrolle digitaler Kommunikation.

Moderne Strategien der Internetkontrolle

Technologie Funktionsweise Auswirkung
Algorithmische Filter Automatische Sortierung oder Entfernung von Inhalten Bestimmte Themen verschwinden aus Feeds
Deep Packet Inspection Analyse von Datenpaketen im Netzwerk Gezielte Blockaden von Inhalten
Digitale Überwachung Auswertung von Kommunikationsdaten Selbstzensur bei Nutzern
Informationsmanipulation Gezielte Desinformation oder Propaganda Beeinflussung öffentlicher Meinung

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Kampf um ein freies Internet längst zu einem geopolitischen Thema geworden ist.

Warum der Welttag gegen Internetzensur heute wichtiger ist als je zuvor

Als der Welttag gegen Internetzensur im Jahr 2001 ins Leben gerufen wurde, war das Internet noch deutlich kleiner als heute. Plattformen wie soziale Netzwerke steckten in den Kinderschuhen, Smartphones existierten kaum.

Heute ist das Netz zur zentralen Infrastruktur moderner Gesellschaften geworden. Nachrichten, politische Debatten, wirtschaftliche Kommunikation und soziale Kontakte laufen zunehmend online ab.

Gerade deshalb hat Internetfreiheit eine neue politische Bedeutung bekommen. Wer den digitalen Informationsfluss kontrolliert, kann auch öffentliche Debatten beeinflussen.

Der jährliche Aktionstag erinnert daran, dass die Offenheit des Netzes nicht selbstverständlich ist. Sie hängt davon ab, ob Regierungen, Unternehmen und Nutzer bereit sind, die Prinzipien von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Internet zu verteidigen.

Die zentrale Botschaft des Aktionstages

Der Welttag gegen Internetzensur ist kein symbolischer Feiertag. Er ist ein globaler Hinweis darauf, dass digitale Freiheit kontinuierlich geschützt werden muss.

Denn das Internet ist nur so offen, wie es die politischen Rahmenbedingungen erlauben. Ohne öffentliche Aufmerksamkeit könnten Einschränkungen der Internetfreiheit schnell zur neuen Normalität werden.

Genau deshalb bleibt der 12. März für Journalisten, Aktivisten und Bürger weltweit ein wichtiger Termin im Kalender der digitalen Freiheitsrechte.

Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.

Alles über die Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intranzparenz und Diskrimierung
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.

Mangelnde Transparenz

So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.

Unverhältnismäßigkeit

Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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